Siehe auch
- Beratung: Weichen für neuen Energiemix sind noch nicht gestellt
- VIK: Stromkosten steigen weiter
- EU-Kommission will energieintensive Unternehmen beschützen
- Stahlverband will Nachbesserung beim Energiekonzept
- China: Ab 2011 eigenes Emissionshandelssystem
- Brüderle: Deutschland muss für Chemieindustrie attraktiv bleiben
- Stahlindustrie siehtsich zu stark belastet
- Stahlindustrie fordert Ausgleich für Emissionshandel
- Die Alternative zum Emissionshandel
21.07.2011 | Metallverarbeitung
Stahlindustrie klagt gegen Zusatzbelastungen im Emissionshandel

Die Stahlindustrie setzt sich gerichtlich gegen die erwarteten Zusatzbelastungen durch den europäischen Emissionshandel in den Jahren 2013 bis 2020 zur Wehr.
DÜSSELDORF (Dow Jones/ks)–Am Donnerstag haben vier deutsche und ein österreichisches Unternehmen sowie der Stahlverband Eurofer, in dem alle europäischen Stahlunternehmen vertreten sind, Klagen vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg eingereicht.
Nach Ansicht der Kläger belastet die von der EU-Kommission Ende April geänderte Zuteilungsregel die Stahlbranche mit jährlich 600 Mio Euro, verstößt aber zugleich gegen den Willen des Europäischen Parlaments.
Von deutscher Seite klagen die ThyssenKrupp Steel Europe AG, die Salzgitter AG, die Hüttenwerke KruppMannesmann GmbH und die ROGESA Roheisengesellschaft Saar mbH als gemeinsame Tochtergesellschaft der Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke und der Saarstahl AG. Die österreichische voestalpine AG hat sich dieser Klage angeschlossen. Eurofer hat zeitgleich eine eigene Klage eingereicht. Alle Kläger lassen sich durch die Düsseldorfer Kanzlei Luther Rechtsanwälte vor Gericht vertreten.
Die Klagen richten sich gegen die von der EU-Kommission Ende April beschlossenen Regelungen über die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten für die Jahre 2013 bis 2020. Zeitgleich mit der Klage hat die Stahlindustrie auch einen einstweiligen Stopp der derzeit laufenden Zuteilungsvorbereitungen in allen 27 Mitgliedstaaten der EU beantragt. Davon wäre nicht nur die Stahlindustrie selbst, sondern alle am Emissionshandel teilnehmenden Industriebranchen betroffen.
Juristisch stützen sich die Klagen der Stahlindustrie auf Vorgaben der europäischen Emissionshandelsrichtlinie. Diese war 2009 auf Drängen des Europäischen Parlaments um einen Passus ergänzt worden, der zu einer Entlastung der Hochöfen und Stahlwerke von den strengen CO2-Minderungsvorgaben der EU führen sollte. Nach Ansicht der Kläger hat die EU-Kommission diese Entlastungsregel bei der Festlegung der technischen Benchmarks für Sinteranlagen, Hochöfen und Stahlwerke jedoch missachtet und ungerechtfertigte Abzüge bei den kostenlosen Emissionszertifikaten für die integrierten Hüttenwerke vorgenommen.
Die Betreiber aller Stahlanlagen – selbst der technisch besten – müssten nach Ansicht der Kläger deshalb 8,6% mehr CO2-Rechte zukaufen. Die Kosten des Emissionshandels erhöhen sich für die EU-Stahlindustrie nach Angaben von Eurofer dadurch um knapp 5 Mrd Euro auf 11 Mrd Euro. Rechne man noch indirekte Kosten durch den Strompreis hinzu, der wegen der künftigen Versteigerung der CO2-Zertifikate steigen werde, erhöhten sich die Gesamtkosten für die Branche im Zeitraum 2013 bis 2020 auf 23 Mrd Euro.
“Die EU-Kommission ist nicht befugt, der Stahlindustrie ohne Rechtsgrundlage zusätzliche Belastungen aufzubürden”, sagte Rechtsanwalt Stefan Altenschmidt im Gespräch mit Dow Jones. Weil die Kommission trotz vieler Gespräche nicht eingelenkt habe, sei der Branche nur noch der Weg zu den Gerichten geblieben.
Zeitgleich mit den Klagen haben die Düsseldorfer Rechtsanwälte beim Europäischen Gericht in Luxemburg auch einen einstweiligen Stopp der derzeit in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten laufenden Vorbereitungen für die Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate beantragt. Sollten die Richter dem stattgeben, wäre davon nicht nur die Stahlindustrie selbst, sondern alle am Emissionshandel teilnehmenden Industriebranchen betroffen.
Der sofortige Stopp der laufenden Zuteilungsvorbereitungen ist nach Angaben von Rechtsanwältin Carolin Dittrich erforderlich, weil nur so sichergestellt werden könne, dass die Stahlindustrie nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren auch tatsächlich zusätzliche Emissionszertifikate erhalte. Denn das Emissionsbudget stehe ja bereits fest, jetzt gehe es nur um die Verteilung der Zertifikate. “Wenn jetzt bereits alles verteilt wird, wäre nach einer erst in mehreren Monaten zu erwartenden Gerichtsentscheidung wegen des festen CO2-Caps in der EU ansonsten nichts mehr für unsere Mandanten übrig”, sagte Dittrich.
Der Ball liegt nun bei der EU-Kommission. Sie muss nun innerhalb weniger Wochen auf drei Klagen antworten. Denn auch Polen klagt gegen die geplanten Zuteilungsregeln.
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