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- Teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH
Planckstr. 40
71691 Freiberg
12.12.2011 | Unternehmen & Märkte
Teamtechnik gewinnt gegen die Deutsche Bank

Nach viereinhalb Jahren kann die Teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH einen positiven Schlussstrich unter ihren Prozess gegen die Deutsche Bank ziehen. 2008 hatte der international tätige Mittelständler gegen das Finanzinstitut wegen Falschberatung geklagt.
FREIBERG (mg). Bereits im Februar 2010 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in zweiter Instanz zugunsten von Teamtechnik, doch die Deutsche Bank reichte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein und verlängerte damit den Prozess um weitere anderthalb Jahre. Jetzt wurde die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgezogen.
Für den Kläger ein Finale mit herausragender Bedeutung, denn hiermit verlor die Deutsche Bank erstmals in einem OLG-Verfahren zu hochriskanten Zinswetten. Das Urteil wurde Ende November 2011 gültig. Wie auch weiteren rund 700 Unternehmen und Kommunen hatte die Deutsche Bank aktiv zu einer Möglichkeit der Zinssenkung geraten, ohne deren Risiken offen zu legen. Damit sei die Deutsche Bank ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen, urteilten die Richter. Vertreten wurde Teamtechnik durch die Münchner Kanzlei Rössner Rechtsanwälte.
Die Verfahrenschronik:
Im März 2007 bietet die Deutsche Bank dem Unternehmen Teamtechnik aktiv sogenannte Zinswaps als Werkzeuge zur Zinsoptimierung an. Nach einer fast zwanzigjährigen Zusammenarbeit verlässt sich Teamtechnik auf die Kompetenz ihrer Hausbank und akzeptiert das Angebot. Im März 2008 reicht Teamtechnik, nachdem der Versuch eine außergerichtliche einvernehmliche Lösung mit der Deutschen Bank zu erzielen gescheitert ist, Klage beim Landgericht Stuttgart ein.
Im September 2008 gibt das Landgericht der Klage von Teamtechnik statt und spricht dem Unternehmen 50 Prozent Schadenersatz zu. Die Deutsche Bank lehnt diesen Vergleich ab und geht in Revision.
Im Februar 2010 spricht das OLG Stuttgart Teamtechnik in zweiter Instanz Schadenersatz in voller Höhe von mehr als 1,5 Millionen Euro zu. Im Urteil des OLG Stuttgart wird Revision nicht zugelassen (Az.: 9 U 164/08, Urteil vom 26.02.2010). Der angebotene Zinswap sei „im Kern eine Art Glücksspiel“, das allerdings „mit ungleich verteilten Mitteln gespielt“ werde, begründet das Gericht die Entscheidung. Sofort im Anschluss an das Urteil des OLG Stuttgart erhebt die Deutsche Bank Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH. Das Verfahren verlängert sich um weitere anderthalb Jahre.
November 2011: Die Deutsche Bank zieht die Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Damit wird das Urteil des OLG Stuttgart rechtskräftig. Teamtechnik gewinnt viereinhalb Jahre nach Einreichung ihrer Klage den Prozess gegen das Finanzinstitut ohne Einschränkungen. Die Deutsche Bank leistet Schadenersatz zuzüglich Zinsen sowie aller im Laufe des Verfahrens entstandenen Kosten.
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