FRANKFURT (ks). Striko-Westofen hatte am 28. November beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es nach Angaben von Striko-Westofen ZPF Foundry 4 untersagt, seine Dosieröfen der ThermDos-Reihe herzustellen und zu vertreiben. Dem hat ZPF Foundry 4 nun widersprochen und seinerseits eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln erwirkt, die es Striko-Westofen unter anderem untersagt, zu behaupten, “mit der ThermDos-Produktreihe sei es jetzt erstmal vorbei”, wie Striko-Westofen dies in einer Pressemitteilung getan hatte. Außerdem heißt es in der Einstweiligen Verfügung, die Beschlussverfügung gegen ZPF Foundry 4 sei nicht rechtskräftig.

Die Einstweilige Verfügung von Striko-Westofen untersagt es der ZPF Foundry 4 GmbH derzeit, einige Modelle zu produzieren und zu vertreiben. Dieser Beschluss betrifft aber laut ZPF Foundry 4 ausnahmslos Modelle, die nicht mehr im Programm sind. Historisch seien nur zwei Öfen der im Beschluss genannten Reihe ausgeliefert worden, so ZPF Foundry4. Insofern habe der Beschluss keinerlei Auswirkungen auf das operative Geschäft der Gesellschaft. Zudem sei der Unternehmensgründer, gegen den sich auch Ermittlungen richten, bereits vor längerer Zeit aus dem Unternehmen ausgeschieden.

Konkret will ZPF Foundry 4 die Modelle TD 550, TD 850, TD 1100, TD 1400, TD 1800, TD 2450 sowie TD 3150 weiterproduzieren. Die ZPF Foundry4 GmbH werde ohne Ausnahme alle Aufträge erfüllen und sämtliche Modelle der Baureihe auch künftig produzieren und vertreiben, teilte das Unternehmen mit. “Damit tritt die Geschäftsführung der ZPF Foundry 4 GmbH nachdrücklich Behauptungen entgegen, dem Unternehmen sei die Herstellung und der Vertrieb von Dosieröfen des Types ThermDos generell gerichtlich untersagt worden. Dies hatte die Striko-Westhofen Group in ihrer Pressemitteilung vom 5. Dezember 2011 fälschlicherweise behauptet”, heißt es in einer Mitteilung von ZFP Foundry 4.

Die ZPF Foundry 4 GmbH will gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main Widerspruch einlegen.

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