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Vorschriften und Regelwerke
Systemorientierte Gefährdungsanalyse
Weiterbildungsmöglichkeiten für Instandhalter
Deutsches Trinkwasser gilt als besonders sauber und rein. In der Trinkwasserverordnung werden Grenzwerte für bestimmte Inhaltsstoffe festgelegt. Sie sind uneingeschränkt an allen Entnahmestellen der Trinkwasser-Installation einzuhalten. Nur in sehr seltenen Fällen kommt es bereits im Verantwortungsbereich der Wasserversorger dazu, dass diese Grenzwerte verletzt werden.
Sobald das Trinkwasser den Wasserzähler passiert und in die Trinkwasser-Installation fließt, geht die Verantwortung für dessen Qualität auf den Unternehmer und sonstigen Inhaber (UsI) einer Trinkwasserversorgungsanlage über. In einer Trinkwasser-Installation kann es beispielsweise durch mangelhafte Anlagentechnik oder falsche Betriebsweise zu einem Eintrag oder zur Vermehrung von Mikroorganismen kommen – und so die Qualität des Trinkwassers negativ beeinflusst werden. Um das zu verhindern, sind eine regelmäßige und bewusste Instandhaltung und die vorgeschriebenen Kontrolluntersuchungen der Trinkwasser-Installation besonders wichtig.
Vorschriften und Regelwerke
Die allgemeinen Anforderungen an Trinkwasser werden in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Die geltende Fassung der Trinkwasserverordnung setzt die Vorgaben der europäischen Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in deutsches Recht um. Diese Richtlinie lässt zwar Raum für eigene nationale Vorschriften, bestimmt aber die wesentlichen Anforderungen an Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch
Schutzmaßstab ist, dass Trinkwasser unter allen Bedingungen und von allen Personen lebenslang für die unterschiedlichen Zwecke des menschlichen Gebrauchs verwendet werden kann, ohne dass gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Erfüllt werden diese Anforderungen in der Regel dann, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und insbesondere kein fehlerhaftes Betreiber-/Nutzerverhalten gegeben ist. Entspricht Trinkwasser diesen Anforderungen nicht, darf es nicht abgegeben werden.
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik stellen die Summe der wissenschaftlichen, technischen und handwerklichen Erfahrungen im Bauwesen dar, die durchweg bekannt und als richtig und notwendig anerkannt sind. Sie werden in diversen technischen Normen und Regelwerken konkretisiert. Wichtige Regelwerke sind beispielsweise DIN-Normen des Deutschen Instituts für Normung e. V., VDI-Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure e. V. und Bestimmungen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW).
Für den Bereich der Instandhaltung sind vor allem die Norm DIN EN 806-5:2012-04 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 5: Betrieb und Wartung“ und die Richtlinie VDI 6023 Blatt 3 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Betrieb und Instandhaltung“ zu beachten. Maßnahmen der Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen sind:
- Wartung,
- Inspektion,
- Instandsetzung und
- Verbesserung.
Maßnahmen der Instandhaltung sind bei eingetretenem Mangel (Instandsetzung), im definierten Zeitintervall (Inspektion und Wartung) oder aus besonderem Anlass (Verbesserung) durchzuführen. Bereits in der Planungsphase einer Trinkwasser-Installation ist es notwendig, für die Betriebsphase die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen aller Bauteile festzulegen. Die Erstellung eines Instandhaltungsplans ist empfehlenswert. Ist ein Hygieneplan erforderlich, so sind die Instandhaltungspläne um die zusätzlichen Angaben und Anforderungen zu ergänzen bzw. zu modifizieren. Der Hygieneplan ist der auf diese Weise erweiterte Instandhaltungsplan.
Angaben zur Häufigkeit für die Inspektion und Wartung von verschiedenen Bauteilen für Trinkwasser-Installationen enthält beispielsweise die Norm DIN EN 806-5:2012-04 "Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 5: Betrieb und Wartung" in der Tabelle A.1:
Die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" (AVBWasserV) regelt, dass Arbeiten an Trinkwasser-Installationen ausschließlich von einem beim Wasserversorgungsunternehmen eingetragenen Installationsunternehmen vorgenommen werden dürfen. Verfügt der Betreiber nicht über ausreichend qualifiziertes Betriebs- und Instandhaltungspersonal, so ist durch Abschluss eines Vertrags mit einem bei einem Wasserversorgungsunternehmen eingetragenen Installationsunternehmen dafür Sorge zu tragen, dass die Anlagen bestimmungsgemäß betrieben und instand gehalten werden. Ein bestimmungsgemäßer Betrieb liegt vor, wenn
- die Trinkwasser-Installation so genutzt wird, wie es bei der Planung zugrunde gelegt wurde,
- Stagnation vermieden wird (u. a. regelmäßige Wasserentnahme),
- die Temperaturgrenzen für kaltes und erwärmtes Trinkwasser eingehalten werden,
- die Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers nach DIN EN 1717 und DIN 1988-100 und
- die Instandhaltungsintervalle nach DIN EN 806-5 eingehalten werden.
Hält der Betreiber eigenes Betriebspersonal vor, so muss er jederzeit in der Lage sein, die erforderliche Qualifikation des Betriebspersonals nachzuweisen. Das kann durch Nachweise über die Teilnahme an Schulungen oder Lehrgängen erfolgen.
Systemorientierte Gefährdungsanalyse von Trinkwasser-Installationen
Insbesondere in Großobjekten sind neben der Instandhaltung auch regelmäßige mikrobiologische Kontrolluntersuchungen empfehlenswert, sofern sie nicht bereits durch die Trinkwasserverordnung oder anderweitig vorgeschrieben sind. Außerdem sollte eine regelmäßige vollständige Begehung der Trinkwasser-Installation erfolgen – eine systemorientierte Gefährdungsanalyse.
Die Gefährdungsanalyse ist ein probates Instrument, um mögliche Schwachstellen aufzudecken. Außerdem gibt sie eine umfassende Übersicht über den planerischen, bau-, betriebstechnischen und hygienischen Zustand der Trinkwasser-Installation.
Trinkwasser-Installationen müssen mindestens gemäß den rechtlichen und normativen Anforderungen geplant, errichtet, betrieben und instand gehalten werden; die allgemein anerkannten Regel der Technik müssen eingehalten werden. Bei einer möglichen Begehung sollte verstärktes Augenmerk auf folgende Aspekte gelegt werden:
- Stagnation,
- Kennzeichnung,
- Dämmung,
- Materialien im Kontakt mit Trinkwasser,
- Zirkulationssystem,
- Sicherungseinrichtungen und
- Betriebsparameter, beispielsweise Temperatur, Druck und Durchfluss.
Ein regelmäßiger Abgleich der Ergebnisse dieser systemorientierten Gefährdungsanalyse sollte vorgenommen werden. In Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen kann dieser Abgleich beispielsweise im Rahmen einer jährlichen Hygienekommissionssitzung erfolgen – unter Beteiligung der technischen Abteilung. Sie stellt dann einen wertvollen Teil des Trinkwasserhygieneplans dar. Bei allen anderen Gebäudetypen sollte der Abgleich im Rahmen der vereinbarten Instandhaltungszyklen erfolgen.
Weiterbildungsmöglichkeiten für Instandhalter
Die Weiterbildungsmöglichkeiten für Gebäudebetreiber und Instandhalter sind im Trinkwasserbereich zahlreich: Neben Herstellern bieten insbesondere Verbände regelmäßige Schulungen und Informationsveranstaltungen an, beispielsweise der BTGA das Seminar "Trinkwasser-Installation". In den Lehrgängen werden neben dem aktuellen Regelwerk auch nützliche Praxishinweise vermittelt.
Darüber hinaus hat der BTGA insbesondere für seine Mitgliedsunternehmen ein Weiterbildungskonzept entwickelt, in dem speziell für den Instandhaltungsbereich Mitarbeiter zum "Servicemonteur BTGA" qualifiziert werden:
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