Elmos Semiconductor

Die Chipfabrik von Elmos in Dortmund wird nicht an chinesische Investoren verkauft. (Bild: Elmos Semiconductor SE)

Das Bundeskabinett hat einer Untersagung im Investitionsprüfverfahren Elmos Semiconductor SE zugestimmt. Ein chinesisches Unternehmen hatte beabsichtigt, über eine Tochtergesellschaft in Schweden eine Chipfabrik von Elmos in Dortmund zu kaufen. Die Untersagung erfolgt laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, weil der Erwerb die öffentliche Ordnung und Sicherheit Deutschlands gefährdet hätte. Mildere Mittel, wie zum Beispiel eine Genehmigung des Erwerbs mit Auflagen, waren nicht geeignet, die identifizierten Gefahren zu beseitigen, ließ das Ministerium wissen.

Bundesminister Dr. Robert Habeck: „Wir müssen bei Firmenübernahmen dann genau hinschauen, wenn es um wichtige Infrastrukturen geht oder wenn die Gefahr besteht, dass Technologie an Erwerber aus Nicht- EU-Ländern abfließt. Gerade im Halbleiterbereich ist es uns wichtig, die technologische und wirtschaftliche Souveränität Deutschlands und auch Europas zu schützen. Natürlich ist und bleibt Deutschland ein offener Investitionsstandort, aber wir sind eben auch nicht naiv.“

Investitionen können Deutschland auch schädigen

Deutschland als größte Volkswirtschaft Europas sei aufgrund seiner Innovations- und Technologiekraft ein attraktives Ziel für ausländische Investitionen. Viele dieser Investitionen seien hochwillkommen und wichtig für eine prosperierende Wirtschaft. "Es kann aber auch Investitionen geben, die für die Sicherheit unseres Landes schädlich sein können. Es ist dann Aufgabe der Bundesregierung sicherzustellen, dass derartige negative Auswirkungen ausländischer Direktinvestitionen auf die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland vermieden werden", so die Mitteilung.

Zu diesem Zweck kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zusammen mit den fachlich betroffenen Ressorts den unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb eines inländischen Unternehmens oder einer Beteiligung an einem inländischen Unternehmen durch ausländischen Erwerber aus Nicht- EU-Staaten im Einzelfall prüfen. Prüfmaßstab ist dabei, ob der Erwerb eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellt.

Im vorliegenden, sogenannten sektorübegreifenden Investitionsprüfverfahren nach §§ 55 ff. Außenwirtschaftsverordnung, kann eine Untersagung nur mit Zustimmung der Bundesregierung erfolgen, das heißt sie erfordert einen Kabinettbeschluss. Dies ist in § 13 Absatz 3 Satz 1 Außenwirtschaftsgesetz geregelt.

In einem nächsten Schritt wird das BMWK die Untersagung der Erwerber- und Veräußererseite zustellen. Es handelt sich formal um einen Verwaltungsakt.

BMWK

Serie: Chinas Innovationsstrategie - Chancen und Risiken für den Westen

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  1. So will China zum Hightech-Standort werden | China setzt im neuen Fünfjahresplan auf die Entwicklung von Hochtechnologie. Wie die Strategie aussieht und warum die Erfolgschancen hoch sind.
  2. Elektromobilität: China lockt deutsche Autoindustrie an | Die einheimischen Firmen dominieren bei Elektromobilität und autonomem Fahren, aber auch deutsche Konzerne zieht es nach China. Wie sie dort F&E vorantreiben.

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