MÜLHEIM (pd). Die GrünHausEnergie GmbH hat Einspruch gegen die neue Regelung der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) der Bundesnetzagentur erhoben. Diese befreit große Industriebetriebe von den Netzentgelten, die von den übrigen Verbrauchern getragen werden müssen. Experten rechnen damit, dass sich die jährlichen Strompreise für einen Durchschnittshaushalt um 25 bis 35 Euro erhöhen. „Es kann nicht sein, dass Verbraucher für Kosten aufkommen müssen, die sie nicht verursachen. Im Interesse unserer Kunden werden wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, diese ungerechte Preiserhöhung zu verhindern“, sagt der Geschäftsführer der GrünHausEnergie GmbH Daniel Lunter.

Damit reagiert das Unternehmen auf die Festlegung einer sogenannten Sonderkundenumlage in der Stromnetzentgeltverordnung der Bundesnetzagentur. Diese will energieintensive Industrieunternehmen, die jährlich mindestens 7.000 Benutzungsstunden aufweisen und mehr als zehn Gigawattstunden verbrauchen, von Netzentgelten befreien. Da die Netzentgelte über den Strompreis bezahlt werden, müssten Energieversorgungsunternehmen die Kosten in Höhe von ca. 1,1 Milliarden Euro auf kleine Unternehmen und auf den privaten Endverbraucher umlegen.

Der Widerstand gegen die Umverteilung zu Lasten der „kleinen Verbraucher“ wächst. Neben GrünHausEnergie erheben auch der Freiburger Energie- und Umweltdienstleister Badenova sowie der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) Einspruch gegen die Stromnetzentgeltverordnung.

Die Änderung der Stromnetzentgeltverordnung ist Teil des Regelungspaketes anlässlich der Energiewende in Deutschland und soll große Stromkunden entlasten. „Das darf aber nicht auf kleine Unternehmen und Haushalte abgewälzt werden“ sagt Daniel Lunter. „Viele unserer Kunden haben zu uns gewechselt, weil sie aktiv ihren eigenen Beitrag zur Schonung der Umwelt leisten möchten, aber auch eine stabile Preisstruktur wünschen“, führt der GrünHausEnergie-Geschäftsführer weiter aus.

Weitere Informationen zu diesem Thema unter www.gruenhausenergie.de.

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