Transport einer Maschine in der Werkhalle

Der Transport von Maschinen auf öffentlichen Straßen folgt jetzt anderen Gesetzmäßigkeiten. Noch bis zum 31.12.2022 gibt es eine Übergangsfrist, ab dann muss zwingend klar sein, ob eine Gerätschaft eventuell als Gefahrgut gekennzeichnet sein muss. - (Bild: CNC Outlet)

"Gefährliche Güter in Maschinen“ oder „Gefährliche Güter in Geräten" waren bisher im europäischen Landverkehr gemäß ADR freigestellt (ADR = Übereinkommen über Transport gefährlicher Güter über die Straße). Enthält eine Maschine Betriebsstoffe, gilt es zu klären, ob sie deshalb als Gefahrgut zu behandeln ist. Denn die Hersteller sämtlicher Maschinen und Geräte, die giftige Gase, entzündbare oder ätzende Stoffe enthalten, müssen seit 2019 laut ADR Sondervorschriften einhalten, Verpackungsanweisungen beachten und Vorgaben für Gefahrzettel berücksichtigen. "Das Problem dabei ist die eindeutige Klassifizierung von Gegenständen, die gefährliche Güter erhalten", heißt es unisono beim Seminar "Heute nur Maschine, morgen auch Gefahrgut?" (siehe Kasten).

"Grundsätzlich existiert für jedes Betriebsmittel ein Sicherheitsdatenblatt. Dort ist erkennbar, ob für das Betriebsmittel eine Gefahrguteinstufung vorhanden ist. In diesem Fall wäre dann auch die Maschine, die mit diesem Betriebsmittel gefüllt ist, zu klassifizieren und einer UN-Nummer zuzuordnen", sagt Alfred Winklhofer, Fachbereich Gefahrgut der IHK Schwaben aus Augsburg.

"Grundsätzlich existiert für jedes Betriebsmittel ein Sicherheitsdatenblatt. Dort ist erkennbar, ob für das Betriebsmittel eine Gefahrguteinstufung vorhanden ist. In diesem Fall wäre dann auch die Maschine, die mit diesem Betriebsmittel gefüllt ist, zu klassifizieren und einer UN-Nummer zuzuordnen", sagt Alfred Winklhofer, Fachbereich Gefahrgut der IHK Schwaben aus Augsburg. - Bild: IHK Schwaben

Doch der Reihe nach: Seit 2019 gibt es eine neue Grundlage für die Vorschriften für Gefahrgüter in Gegenständen. Dabei geht es um Maschinen und Geräte, die in ihrem inneren Aufbau oder in ihren Funktionselementen gefährliche Güter enthalten. Dabei sind laut Professor Norbert Müller, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gefahrguttransport aus Duisburg, zwei Fälle zu unterscheiden: Es gibt für die Maschine oder das Gerät...

  • eine Einzeleintragung in den Stoffverzeichnissen von ADR/RID/ADN, IMDG-Code oder IATA-DGR; zum Beispiel UN 2857 und UN 3358 sowie UN 3528 bis UN 3530
  • keine Einzeleintragung in den Stoffverzeichnissen von ADR/RID/ADN, IMDG-Code oder IATA-DGR; dann kommt zunächst die UN 3363 zum Zuge.

Wer in der Pflicht ist und wie er sie umsetzt

Aber wer ist nun in der Pflicht und wie wird diese umgesetzt? Dazu erklärt Müller: "In der Pflicht sind zunächst die Unternehmen, die den Auftrag für den Transport erteilen. Es ist eindeutig eine Bringschuld des Versenders: Der Versender von Maschinen mit Gefahrgut ist in der Pflicht, die Maschinen als Gefahrgut zu deklarieren."

Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau sei von den neuen UN-Nummern besonders betroffen, denn die großzügige Freistellung, die es bisher im europäischen Landverkehr gegeben habe, gebe jetzt nicht mehr. "Für den See- und Luftverkehr war es in der Vergangenheit übrigens immer schon so, dass Geräte, Maschinen und Apparate, die bestimmte Mengen gefährlicher Güter enthielten, unter die Gefahrgutvorschriften fielen. Das ist jetzt auf alle Verkehrsträger ausgedehnt worden", ergänzt Müller.

"In der Pflicht sind zunächst die Unternehmen, die den Auftrag für den Transport erteilen. Es ist eindeutig eine Bringschuld des Versenders: Der Versender von Maschinen mit Gefahrgut ist in der Pflicht, die Maschinen als Gefahrgut zu deklarieren"

"In der Pflicht sind zunächst die Unternehmen, die den Auftrag für den Transport erteilen. Es ist eindeutig eine Bringschuld des Versenders: Der Versender von Maschinen mit Gefahrgut ist in der Pflicht, die Maschinen als Gefahrgut zu deklarieren", sagt Norbert Müller, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gefahrguttransport aus Duisburg. - Bild: Schenker AG

Diese Betriebsmittel sind gefährlich

Nun stellt sich die Frage, welche Betriebsmittel denn nun als Gefahrgut gelten. Dazu erläutert Alfred Winklhofer, Fachbereich Gefahrgut der IHK Schwaben aus Augsburg: "Das muss man im Grunde nicht mehr klären, weil grundsätzlich für jedes Betriebsmittel ein Sicherheitsdatenblatt existiert. Dort ist erkennbar, ob für das Betriebsmittel eine Gefahrguteinstufung vorhanden ist. In diesem Fall wäre dann auch die Maschine, die mit diesem Betriebsmittel gefüllt ist, zu klassifizieren und einer UN-Nummer zuzuordnen."

Wie sich vereinfacht ausdrücken lässt, welche Betriebsmittel in Maschinen als Gefahrgut gelten, stellt Müller dar: "Dabei handelt es sich insbesondere um Flüssiggase, Benzin, Diesel, Heizöl. Letztlich gibt es sehr viele Geräte, die in ihrem Inneren eine kleine oder große Menge an Gefahrgut enthalten können."

Welche Maschinen und Geräte sind voraussichtlich betroffen?

Doch nicht jeder Maschinenbauer sei in Kenntnis über diesen Sachverhalt. "Ein mittelständischer oder größerer Maschinenbauer, der bereits einen Gefahrgutbeauftragten hat, weil er über die Abfallproblematik eventuell bereits ins Gefahrgutrecht fällt, wird wohl von seinem Gefahrgutbeauftragten beraten beziehungsweise unterrichtet werden.

Hat ein Unternehmen aus der Branche allerdings mit Gefahrgut in der Abfallthematik wenig oder gar nichts zu tun und demgemäß keinen Gefahrgutbeauftragten, dann kommt er mit diesem Thema eher nicht in Berührung", warnt Winklhofer. Was dann passieren kann, ist in der nachfolgenden Textbox beispielhaft beschrieben.

Bei einem dieser größeren Maschinenbauer wie den Grob-Werken aus Mindelheim gibt es mit Christian Falke einen Gefahrgutbeauftragten: "In dieser Funktion nehme ich regelmäßig an Fortbildungen und Informationsveranstaltungen der IHK und anderen Veranstaltern gemäß ADR, Kapitel 1.3 teil, wo diese Themen präsentiert und thematisiert werden. Somit sind wir als Maschinenbauunternehmen bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter auf aktuellem Stand."

Maschinenbauunternehmen, die keinen internen oder externen Gefahrgutbeauftragten haben oder benötigen, bekommen diese Information im Rahmen des alle zwei Jahre aktualisierten ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route = Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) natürlich nicht so schnell mit.

Der Supergau: Was bei Gefahrgut aus Unkenntnis resultieren kann

Bei einem großen deutschen Paketdienstleister ist während des Sortiervorgangs ein Karton mit sechs Spraydosen ohne jegliche Misshandlung plötzlich explodiert – was eine Videoanlage dokumentieren konnte. Der Karton wurde lediglich routinemäßig über ein Rollenband befördert. Dann wurde der Karton brennend in die Verteilanlage gezogen. Der Schaden beläuft sich auf 1,4 Millionen Euro.

 

Der Paketdienstleister hat daraufhin den Schaden bei seinem Versicherer zum Regress angemeldet. Dieser wiederum sucht jetzt die Ursache. Versender ist ein Unternehmen des Metzgereibedarfshandels. Nach den bisherigen Ermittlungen wurden die Dosen wohl ohne Schutzkappen und lose in den Karton gelegt – was nach ADR verboten ist. Dadurch haben sich die Sprühköpfe berührt und etwas Treibgas – Propan-Butan – ist aus den Dosen unbeabsichtigt freigesetzt worden. Da die Dosen aus Metall oben und unten Kanten haben, reichte eine ganz geringe Zündenergie aus, um das explosive Gas-Luft-Gemisch zu zünden. Da hat die Rüttelbewegung auf dem Rollenband ausgereicht, um einen Zündfunken zu erzeugen. Nun muss sich der Versender dazu äußern. Der hat sich erst einmal anwaltlichen Beistands versichert, angesichts der Schadenssumme verständlich.

 

Die Verbindung zum Maschinenbau ist nicht weit, denn das Unternehmen aus dem Metzgereibedarfshandel hat auch nur einige wenige Produkte aus dem Gefahrgutsortiment. Und wer sich mit der dazugehörigen Gesetzgebung nicht zu 100 Prozent auskennt, sollte laut Professor Norbert Müller von solchen Geschäften lieber die Finger lassen. Denn gerade bei kleineren Unternehmen – eben auch im Maschinenbau – besteht die Gefahr, dass diese Thematik im Unternehmen nicht unbedingt präsent ist.

Die IHK spricht im Rahmen der jährlichen Gefahrguttage diese Thematik an. "Bei aktuellen Änderungen informieren wir zudem über unseren monatlichen Newsletter Gefahrgut. Dabei weiß ich nicht, ob es der Weisheit letzter Schluss ist, was in den UN-Vorschriften für Maschinen und Geräte enthalten ist. Lediglich die Klassifizierung steht. Klar ist wohl noch nicht, wie weit die Befreiung geht, da könnte es noch Erweiterungen geben", berichtet Winklhofer.

Gut gekennzeichnete Verpackung notwendig

Seit Jahren sind bereits unter anderem Verbrennungsmaschinen beziehungsweise Verbrennungsmotoren wie in Notstromaggregaten oder Kältemaschinen klassifiziert. Sie beinhalten in der Regel eine größere Menge an Kraftstoff. Diese sind aber gleichzeitig über eine vorhandene Sondervorschrift unter bestimmten Bestimmungen auch freigestellt.

Winkelhofer betont dazu: "Das Neue an der ADR sind diejenigen, die Gegenstände - also Maschinen, Geräte oder andere Einrichtungen - produzieren, die gefährliche Güter enthalten, die fester Bestandteil sind, für die Funktion notwendig sind und die für die Beförderung nicht entfernt werden können. Also wo es überhaupt nicht richtig auffällt, dass da auch ein entzündbares Gas oder eine entzündbare Flüssigkeit enthalten sind. Diese Gegenstände waren bisher im Gefahrgutrecht kaum erfasst."

Gasförmiger oder flüssiger Stoff in der Maschine

Dazu ergänzt Falke: "Es gibt schon Maschinen, wo die Betriebsstoffe beim Transport in der Maschine verbleiben. Wie gesagt handelt es sich bei diversen Betriebsstoffen nicht immer um Gefahrgut. Ebenso müssen sämtliche Komponenten wie der Computer oder die Steuerung der Maschine überprüft werden, ob sich darin nicht zum Beispiel eine Lithium-Batterie befindet oder ob das Kühlgerät am Schaltschrank vielleicht mit Gas oder dergleichen gefüllt ist. Durch die Ergänzung der zwölf neuen UN-Nummern im ADR, wird auf jeden Fall einiges transparenter gemacht; gerade auch für die Kontrollorgane und Einsatzkräfte."

Das ändert sich jetzt für Maschinenbauer

Welche Veränderungen sich nun für Grob ergeben haben, beschreibt Falke: "Wir mussten und müssen regelmäßig prüfen, welche Betriebsstoffe sich gegebenenfalls noch in unseren Maschinen befinden, bevor unser Projektversand die Maschine verpackt und diese auf die Reise zum Kunden geht. Hierzu ist es wichtig, mit allen beteiligten Abteilungen wie dem Projektmanagement, der Konstruktion oder der Logistik zu kommunizieren. Anhand dieser Informationen können wir eine Klassifizierung beziehungsweise Einstufung anhand der UN-Nummer vornehmen, die notwendigen Beförderungspapiere erstellen und die entsprechenden Gefahrzettel am Versandstück anbringen."

Praxisseminar Gefahrgut

Im Praxisseminar ‚Heute nur Maschine, morgen auch Gefahrgut?‘ erklärt Jürgen Drews, Inhaber der Health & Safety Services in Ahlen, ob und wie Maschinen und Geräte als Gefahrgut zu deklarieren sind. Am 17. März online, am 23. Juni in Bad Oeynhausen, am 13. Oktober wieder Online beziehungsweise am 1. Dezember 2022 in Essen erfahren die Teilnehmer, was der Wegfall der bisherigen Freistellung für gefährliche Güter in Maschinen oder Geräten bedeutet und welche Pflichten sich für Unternehmen ergeben. Zudem wird erläutert, wer für die Klassifizierung verantwortlich ist und wie sich Maschinen, Geräte und Gegenstände voneinander unterscheiden.

Sind Lithiumbatterien beteiligt, stellt sich die Frage, ob diese im ‚Gerät‘ enthalten sind oder nicht. Beim Vorhandensein mehrerer Gefahren kann es zudem schwierig sein, die richtigen Gefahrzettel auszuwählen.
Weitere Infos unter: www.ecomed-storck.de/veranstaltungen

Nun gibt es aber auch einen Handel mit Gebrauchtmaschinen, wie ihn das CNC Outlet betreibt. Das Unternehmen kauft beziehungsweise verkauft Werkzeugmaschinen für die Metallverarbeitung. Ob dort andere Regeln gelten, erläutert Geschäftsführer/CEO René Schmidt: "Bei uns übernehmen eigene Mitarbeiter das Thema Logistik und Reinigung von Maschinen. Wir achten immer penibel darauf, dass diese Maschinen gereinigt sind, bevor sie transportiert werden." Sämtliche Kühlmittel und Schmierstoffe würden aus den Maschinen entfernt.

"Wir geben unseren Kunden, von denen wir Maschinen kaufen, auch immer vor, dass die Maschinen gereinigt und die Medien entfernt sein müssen, bevor sie an uns geliefert werden. Somit gehe ich auch nicht davon aus, dass wir beim Transport Probleme bekommen könnten", ergänzt Schmidt. In den Verträgen stehe, dass der Verkäufer der Maschinen dafür Sorge trage, dass die Maschinen in einwandfreiem Zustand – das heißt ohne Kühlmittelflüssigkeit, frei von Spänen, Auffangwannen ölfrei seien sowie insgesamt in gereinigtem Zustand und transportfähig übergeben würden. Schmidt weiter: "Genauso liefern wir die Maschinen auch aus, zumal wir diese vor dem Weiterverkauf natürlich auch daraufhin nochmal überprüfen."

"Wir achten immer penibel darauf, dass diese Maschinen gereinigt sind, bevor sie transportiert werden. Sämtliche Kühlmittel und Schmierstoffe werden aus den Maschinen entfernt

"Wir achten immer penibel darauf, dass diese Maschinen gereinigt sind, bevor sie transportiert werden. Sämtliche Kühlmittel und Schmierstoffe werden aus den Maschinen entfernt", sagt René Schmidt, Geschäftsführer/CEO beim CNC Outlet. - Bild: CNC Outlet

Kennzeichnung der Gefahrguttransporte im Verkehr für mehr Sicherheit

Stellt ein Hersteller fest, dass seine Maschine zu klassifizieren ist, besteht auch eine Kennzeichnungspflicht. "Der Hersteller der Maschine muss den Spediteur auf das Gefahrgut hinweisen. Das heißt, wenn eine Maschine einer UN-Nummer zugeordnet ist, müssen die Regelungen, die die UN-Nummer beinhaltet, befolgt werden. Es geht dabei um Gefahrzettel, Kennzeichen, Sondervorschriften, Verpackungsregelungen und was bezüglich der Beförderung zu beachten ist", verdeutlicht Winklhofer. Eine Erleichterung gebe es aber noch. "Eine Übergangsvorschrift im ADR lässt es noch bis zum 31.12.2022 zu, die bis zum 31.12.2018 geltenden Freistellungen für diese Gegenstände anzuwenden. Dies gilt aber nicht für den Seeschiffsverkehr nach IMDG-Code", so Winklhofer.

Alles Wissenswerte zum Thema CO2-neutrale Industrie

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Um die klimaneutrale Industrie auch  real werden zu lassen, benötigt es regenerative Energien. Welche Erneuerbaren Energien es gibt und wie deren Nutzen in der Industrie am höchsten ist, lesen Sie hier.

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Hilfe für jeden Maschinenbauer

Fühlt sich ein Maschinenbauer über den sicheren Transport seiner Produkte nicht ausreichend informiert, so rät Winklhofer Folgendes: "Der Maschinenbauer sollte sich zuerst die Stoffe anschauen, die er in der Maschine verbaut – soweit für diese auch Sicherheitsdatenblätter vorhanden sind. Damit hat er einen ersten Ansatz, soweit das Sicherheitsdatenblatt auch aktuell ist." Das solle der Fall sein, da er diese Stoffe in der Regel zukaufe und die entsprechenden Informationen damit automatisch erhalten sollte.

Winklhofer weiter: "Verbaut er zum Beispiel entzündbare Gase in dem Gerät, weil die Maschine nur mit dem Gas funktioniert, dann weiß er, dass er in der Klasse 2 ist, weil ein gefährlicher Stoff enthalten ist. Die Grundregel lautet: Verbaue ich ein gefährliches Gut in einer Maschine, dann muss ich mich mit dem ADR beschäftigen." Dann könne er sich zunächst innerbetrieblich an seine Arbeitssicherheit oder an den Gefahrgutbeauftragten wenden oder er wende sich beispielsweise an seine IHK oder ein Beratungsunternehmen für Gefahrgut.

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