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Soll ein Roboter künftig eine "Elektronische Person" sein? Die EU will das regeln. - (Bild: DLR, Angel Simon/fotolia; Montage: fs)

Die Robotercommunity orientiert sich bisher an den Gesetzen, die Isaac Asimov erstmals 1942 beschrieben hat. Als wichtigster Grundsatz gilt, dass ein Roboter einem menschlichen Wesen keinen Schaden zufügen darf. Asimovs Empfehlungen basieren auf Science-Fiction-Geschichten.

Im Zuge der in der Industrie langsam Einzug haltenden Künstlichen Intelligenz (KI) sind sie aber aktueller denn je. Denn schon Asimov spricht von intelligenten Robotern, die sich immer weniger von Menschen unterscheiden und diesen sogar überlegen sind. Mit selbstfahrenden Autos, autonom navigierenden Robotern oder Paketdrohnen sind wir dieser Vision schon näher gekommen.

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich daher dem Thema angenommen und möchte erstmals ‚zivilrechtliche Regelungen im Bereich Robotik‘ entwickeln. Ein erster Berichtsentwurf ist ausgearbeitet. „Wir Abgeordnete im Rechtsausschuss sind der Auffassung, dass die zukünf­tige Entwicklung der Robotik einen rechtlichen Rahmen braucht“, teilt Mady Delvaux-Steh­res, Mitglied des Europäischen Parlaments und stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Produktion gegenüber mit.

Vor diesem Hintergrund sei der Berichtsentwurf entstanden, in dem man die EU-Kommission auffordere, diesen Empfehlungen nachzukommen. „Damit sind wir das erste Parlament weltweit, welches sich dieser Thematik widmet“, berichtet Delvaux-Stehres. Als alleiniger Gesetzgeber im Sektor Robotik könnte Asimov somit ausgedient haben. In dem Berichtsentwurf mit Empfehlungen an die EU-Kommission zu zivilrechtlichen Regelungen im Bereich Robotik geht es von Haftungsfragen, Datenschutz bis hin zu sozialen und ethischen Aspekten.

Hier gibt es laut Delvaux-Stehres eine ganze Reihe ungeklärter Fragen, wie zum Beispiel: Wie definieren wir einen Roboter? Ist unser jetziges Haftungsrecht ausreichend für neue Technologien wie die Robotik? Wie hat sich ein selbstlernender und autonom handelnder Roboter gegenüber Mensch und Umwelt zu verhalten? Unter anderem ist im Gespräch, intelligente Roboter als ‚elektronische Person‘ zu definieren, für die dann auch Sozialabgaben zu entrichten wären. Produktion hat Experten aus der Roboter-Community befragt, wie Sie zu den Entwürfen stehen.

Roboterrecht: Die wichtigsten Vorschläge der EU

  • Bestimmung des Begriffs ‚intelligente Roboter‘ und Einstufung dieser Roboter
  • Registrierung ‚intelligenter Roboter‘
  • Zivilrechtliche Haftung: z. B. Verschuldensunabhängige Haftung für von intelligenten Robotern verursachte Schäden, Einrichtung eines obligatorischen Versicherungsprogramms für autonome Roboter
  • Interoperabilität von über Netzwerke verbundene autonome Roboter sollte gewährleistet sein. Der Zugang zum Quellcode muss verfügbar sein
  • Offenlegung der Nutzung von Robotern und künstlicher Intelligenz durch Unternehmen
  • Sozialabgaben für intelligente Roboter, die menschliche Arbeitskräfte ersetzen

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