Zwei Feuerwehrmänner löschen Brand in Schutzkleidung

In den Berufsbereichen des Handwerks, des Baugewerbes, der Industrie und der medizinischen Berufe ist das Tragen von Schutzkleidung grundsätzlich vom Gesetzgeber vorgeschrieben - (Bild: Pixabay/ Joergelman)

In manchen Berufsfeldern dient die Arbeitskleidung vor allem der Identifikation und soll ein stimmiges Gesamtbild ausdrücken. Vielfach erfüllt Arbeitskleidung aber auch einen wichtigen Zweck im Hinblick auf Sicherheit und Hygiene und ist deshalb in vielen Berufen sogar gesetzlich vorgeschrieben. In rechtlicher Hinsicht werden deshalb zwei Begriffe grundlegend unterschieden:

1. Schutzkleidung: Sie schützen Beschäftigte vor Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die durch ihre Tätigkeit entstehen können. Schutzkleidung ist gesetzlich vorgeschrieben.

2. Arbeitskleidung: Sie dient nicht dem Schutz vor Unfällen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sondern dient nur als Ersatz oder Ergänzung für die Alltagskleidung. Arbeitskleidung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In den Berufsbereichen des Handwerks, des Baugewerbes, der Industrie und der medizinischen Berufe ist das Tragen von Schutzkleidung grundsätzlich vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

In Deutschland werden Arbeitssicherheit und Hygienestandards und damit auch die Schutzkleidung, die in vielen Berufen vorgeschrieben ist, durch das Deutsche Institut für Normung geregelt, genauer gesagt vom 1970 gegründeten DIN-Normenausschuss für persönliche Schutzausrüstung (NPS).

Was sind die gesetzlichen Vorgaben in der Industrie?

Arbeitskleidung Tabelle Bedingungen

Bild: (Quelle: www.rofa.de)

In der Industrie sehen viele Berufsbilder eine spezielle Workwear vor, die die Arbeitnehmer durch den gesamten Arbeitsalltag begleitet und sie bei ihren täglichen Aufgaben schützt. Da im industriellen Bereich viele Arbeitsabläufe und Tätigkeiten mit einem erhöhten Gefahrenpotential verbunden sind, gelten besonders umfangreiche und strenge Vorgaben im Hinblick auf die Berufsbekleidung.

Ein Beispiel ist die Schutzkleidung, die für Schweißer vorgeschrieben ist. Ihre Arbeitskleidung wird über die EN ISO 11612, ehemals als DIN EN 531 bekannt, geregelt. Die DIN beschäftigt sich vornehmlich mit der vorgeschriebenen Schutzkleidung für Feuerwehrleute und Rettungskräfte, findet aber auch im Bereich des industriellen Schweißens und im Maschinenbau allgemein Anwendung. Die Norm umfasst verschiedene Parameter, die sich auf die Haltbarkeit der Schutzkleidung beziehen und deshalb nicht nur für Personen im Bereich der Feuerrettung zutreffend sind, sondern auch die Arbeitskleidung für Schweißer und Maschinenbauer im Allgemeinen umfassen:

- Schutzkleidung Parameter A1 und A2 - gültig für begrenzte Feuerausbreitung. Nachbrennzeit höchstens zwei Sekunden, Kleidung brennt nicht weiter, bildet keine Brandlöcher.

- Parameter B - regelt den Wärmedurchgang. Kleidung muss die Hitze für mindestens vier Sekunden abhalten.

- Parameter E - Arbeitskleidung muss flüssigem Aluminium bis zu einer Temperatur von 60 Grad standhalten.

In der Industrie kommt Schutzkleidung der Parameter A1 und A2 zum Einsatz. Die Kleidung wird je nach Arbeitsbereich noch einmal in zwei Kategorien unterteilt und ist in Abhängigkeit der Umgebungsbedingungen und dem Verfahren vorgeschrieben, mit denen Arbeiter bei ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen.

Vorschrift Arbeitskleidung: Wer trägt die Kosten?

Arbeiter führ Schweißarbeite in Schutzkleidung aus
Im industriellen Bereich ist Schutzkleidung vielfach gesetzliche Vorschrift. - (Bild: Pixabay/ skeeze)

Gute Arbeitskleidung kann mit hohen Kosten verbunden sein, vor allem wenn es um Schutzkleidung geht, die hohen Sicherheits- und Hygienestandards genügen muss. Die Frage, wer die Kosten für die Anschaffung und Instandhaltung der jeweiligen Arbeitskleidung trägt, ist im Berufsalltag deshalb wichtig. Tätigkeitsbereichen, die keine spezielle Berufsbekleidung vorschreiben, kann das Thema der Kostenübernahme durchaus zu einem Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden. In der Industrie ist Schutzkleidung allerdings vielfach gesetzlich vorgeschrieben.

Sobald der Gesetzgeber die Kleiderordnung in einem Berufsbereich regelt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die notwendige Bekleidung zur Verfügung zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass sie ihre Funktionalität im täglichen Gebrauch nicht verliert. Die Kosten hierfür dürfen nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Anders sieht es allerdings aus, wenn die Schutzkleidung in einem Beruf nicht gesetzlich vorgegeben ist, der Arbeitnehmer sich aber dafür entscheidet, eine persönliche Schutzkleidung anzulegen, wenn er seiner Tätigkeit nachgeht. Tragen Beschäftigte in einem Gartencenter beispielsweise lieber Arbeitshosen wie eine Latzhose an Stelle ihrer Alltagskleidung, ist dies durchaus zulässig und gilt auch als Arbeitskleidung. In diesem Fall darf der Arbeitgeber die dadurch entstehenden Kosten aber anteilig oder sogar ganz an den Arbeitnehmer weiterbelasten.

Rechte und Pflichten beim Arbeitsschutz

Hochwertige Schutzkleidung, die nicht nur aus einer Arbeitslatzhose oder einer Arbeitsjacke besteht, sondern speziellen Anforderungen genügen muss, kann deshalb zu einem beachtlichen Kostenpunkt im Firmenbudget werden. Eine Vernachlässigung seiner Pflichten können einen Unternehmer allerdings deutlich teurer zu stehen kommen, denn im Schadensfall muss er mit empfindlichen Bußgeldern und je nach Schwere des Einzelfalles auch mit weiteren rechtlichen Folgen rechnen. Trägt ein Arbeitnehmer gesundheitliche Schäden davon, weil die notwendigen Schutzmaßnahmen auf Seiten des Arbeitgebers nicht eingehalten wurden, ist der Arbeitgeber zudem in den meisten Fällen schadenersatzpflichtig.

Aber auch der Arbeitnehmer ist im Hinblick auf Arbeitskleidung in der Pflicht. Zwar muss das Unternehmen ihm die erforderliche Schutzkleidung zur Verfügung stellen, der Arbeitnehmer ist aber seinerseits dazu verpflichtet, die ihm überlassene Arbeitskleidung gemäß den Vorschriften zu tragen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, darf der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung aussprechen. Die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Hinblick auf Arbeitskleidung und Schutzkleidung ist § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) geregelt.

Ist das Tragen von Arbeitskleidung in Form von spezieller Schutzkleidung nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben, darf der Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen trotzdem darauf bestehen, dass seine Angestellten bei der Arbeit eine vom Unternehmen vorgegebene Kleiderordnung befolgen. Die Vorgaben beschränken sich dabei aber auf sichtbare Kleidungsstücke. Außerdem muss die Vorgabe einer Kleiderordnung auf einem begründeten Interesse des Arbeitgebers basieren. Arbeitnehmer dürfen darüber hinaus nicht gezwungen werden, die Arbeitskleidung auch auf dem Arbeitsweg zu tragen. Dies würde einen Eingriff in die private Lebensführung des Arbeitnehmers bedeuten und ist arbeitsrechtlich unzulässig.

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