Mit mehr Kurzarbeit kämpft die Bundesregierung gegen die wirtschaftlichen Probleme in Deutschland. Den Arbeitnehmern sollen ihre bedrohten Arbeitsplätze gesichert werden. Den Unternehmen soll es erleichtert werden, ihre oft langjährig bewährten Mitarbeiter zu halten. Dazu hat das Bundeskabinett beschlossen, die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate zu verlängern.
Die Ministerrunde gab damit zwei Tage nach der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) grünes Licht für eine Verordnung, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geräuschlos auf den Weg gebracht hatte. Die Verordnung ändert geltendes Recht. Die Verordnung und damit die Verlängerung der Bezugsdauer gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Kurzarbeit als bewährtes Instrument zur Jobsicherung
Heil greift auf ein Instrument zurück, das schon während der Corona-Krise - gefördert durch entsprechende Regelungen - Tausende von Arbeitsplätzen gerettet hat: die Kurzarbeit. Kurzarbeit bedeutet, dass alle oder nur ein Teil der Beschäftigten eines Betriebes weniger Stunden arbeiten, als sie normalerweise müssten. Die Zahlung von Kurzarbeitergeld durch die Agentur für Arbeit soll die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Kosten entlasten und Entlassungen verhindern.
Heil verwies auf die großen Herausforderungen, vor denen die Wirtschaft derzeit steht. Gerade Unternehmen in einem exportorientierten Land wie Deutschland hätten derzeit oft Probleme zu meistern. Heil: „Jetzt geht es darum, Fachkräfte zu sichern.“
In den vergangenen Wochen hat die Kurzarbeit in Deutschland deutlich zugenommen. Ziel der verlängerten Bezugsdauer ist es, den Unternehmen in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit zu geben. Vor allem erfahrene und eingearbeitete Mitarbeiter sollen gehalten werden können, hieß es aus dem Arbeitsministerium.
Im September 2024 lag die Zahl der Kurzarbeiter nach vorläufigen Angaben des Ministeriums bei rund 268.000. Das sind 76 Prozent mehr als im Vorjahr - und fast dreimal so viele wie im September 2022.
Am stärksten von Kurzarbeit betroffen: Deutschlands Maschinenbauer
Das verarbeitende Gewerbe zeigt demnach derzeit den stärksten Einsatz von Kurzarbeit, wo allein im August 143.000 Beschäftigte betroffen waren. Schwerpunkte lagen im Maschinenbau, in der Herstellung von Metallerzeugnissen, von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie in der Produktion von Kraftwagen und Kraftwagenteilen.
Heil sagte: "Mit der Verlängerung des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes bauen wir Brücken: für Betriebe, große wie kleine, um gestärkt aus der Krise zu kommen, und für Beschäftigte, um ihre Arbeit zu halten." Zusätzlich stehe mit dem Qualifizierungsgeld ein Instrument zur Verfügung, dass die Modernisierung der Unternehmen unterstützen könne. Dieses Instrument dient dazu, Arbeit und Weiterbildung zu finanzieren. Heil sagte, dies sei immer besser als Arbeitslosigkeit zu bezahlen.
Rückblick: Kurzarbeit bei Corona
Während der Corona-Krise waren ganze Bereiche plötzlich von mangelnden Aufträgen betroffen. In der Gastronomie, dem Messebau oder der gesamten Kultur- und Freizeitwirtschaft herrschte quasi von einem Tag auf den anderen Open-End-Flaute. In vielen Branchen gingen ganze Belegschaften auf Kurzarbeit. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten stieg auf bis zu rund sechs Millionen in der Hochphase der Corona-Pandemie - und nahm dann zunächst stark ab. Auch staatliche Corona-Zuschüsse halfen damals.
Immer wieder wurden Kurzarbeit-Regelungen verlängert, mit abgesenkten Beschäftigten-Quoten, die von Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bevor Kurzarbeit greifen kann. "Kurzarbeit bleibt weiter eine stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal", sagte Heil bereits damals.
dpa
Kurzarbeit: Was Betroffene bedenken sollen
Das Kurzarbeitergeld richtet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Faustregel: 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts bekommt die oder der Beschäftigte. Zu bedenken ist für die Betroffenen neben dem reduzierten Einkommen, ob es eventuelle Kürzungen bei der Urlaubsvergütung geben kann oder später Steuernachzahlungen.