Ein Containerschiff verlässt den Hafen

Lieferketten sind oft komplex und schwer nachzuverfolgen - diese Argumente bringt der Arbeitgeberpräsident gegen das geplante Gesetz. - (Bild: Adobe Stock/ Kalyakan)

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat ein geplantes Gesetz zur Einhaltung guter Arbeitsbedingen bei der weltweiten Produktion als nicht praktikabel für die Wirtschaft bezeichnet. Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Der Staat macht den Versuch, der Wirtschaft Rechts- und Haftungspflichten aufzuerlegen, die er selbst nicht zu kontrollieren in der Lage wäre. Das ist doch absurd."

Für ein Lieferkettengesetz machen sich vor allem Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) stark. Es geht dabei um größere Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Ziel ist es, dass bei der Herstellung etwa von Kleidern, Schokolade oder Elektrogeräten die Menschenrechte eingehalten werden. Weder Staaten noch Unternehmen könnten sich um die Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten herumdrücken, hatte Heil gesagt: "Wir reden hier über den Kampf gegen Kinderarmut und Ausbeutung."

Kümmert sich die Wirtschaft um Menschenrechte?

Kramer sagte: "Um mal mit der Legendenbildung ein für alle Mal aufzuräumen: Die deutsche Wirtschaft bekennt sich zu ihrer menschenrechtlichen Verantwortung. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Wir haben doch aus unserem ureigensten Interesse heraus eine ganz besondere ethische und soziale Verantwortung" - diese mache deutsche Unternehmen weltweit zu begehrten Arbeitgebern.

Es gehe bei der ganzen Diskussion schlicht und einfach lediglich darum, dass das geplante Gesetz in der bisherigen Form nicht praktikabel sei, so Kramer. "Kein Unternehmen darf für das Verhalten unabhängiger Dritter im Ausland in formale Haftung genommen werden, wenn es die Situation auf fernen Kontinenten nicht kennt, die endlosen Lieferketten nicht überblicken kann und keinen Einfluss auf die einzelnen Arbeitsschritte und die entsprechenden Firmen hat." Da, wo Unternehmen in den Entstehungsländern im Ausland selber aktiv seien, also beispielsweise Tochterunternehmen hätten, müsse man dafür sorgen, dass die Menschenrechte eingehalten werden.

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dpa