Ein Mann mit Laptop arbeitet in einem leeren Cafe.

Deutschland könnte bald wieder in einem härteren Lockdown sein. - (Bild: master1305 - stock.adobe.com)

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat höhere Corona-Hilfen im Fall eines harten Lockdowns in Aussicht gestellt. Der CDU-Politiker machte am Freitag (11.12.) in einer Videoschalte mit Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) deutlich, es gehe etwa darum, bei den Überbrückungshilfen ab Januar den Förderhöchstbetrag zu erhöhen. Derzeit liegt dieser bei 200.000 Euro pro Monat. Dazu sei er in Gesprächen mit Finanzminister Olaf Scholz (SPD).

Altmaier sagte, er gehe davon aus, dass man "zeitnah" zu klaren Aussagen komme. Der Minister sprach mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen von einem exponentiellen Wachstum. "Und deshalb muss die Politik handeln."

Bund und Länder könnten bereits am Wochenende über weitere Maßnahmen beraten - darauf deuten Aussagen verschiedener Ministerpräsidenten hin.

Altmaier sagte mit Blick auf die angekündigten schärferen Kurs in Sachsen ab Montag, er wisse, wie schwer solche Maßnahmen fielen. "Sie sind aber zum jetzigen Zeitpunkt der Pandemie unverzichtbar." Dulig nannte die Lage in Sachsen dramatisch. Es gehe um "Leben und Tod". Die Politik habe eine "ethische Verantwortung".

Branchenübergreifende Regeln sollen helfen

Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen. Erstattet werden betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten, aber auch andere feste Ausgaben wie Versicherungen sowie Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind.

Die Bundesregierung hatte bereits Ende November angekündigt, die Überbrückungshilfen zu verlängern, und zwar von Januar bis Ende Juni. Zugleich wurden die Höchstsummen deutlich erweitert. Im Bundeshaushalt 2021 sind für die Finanzhilfen insgesamt fast 40 Milliarden Euro eingeplant.

Altmaier machte deutlich, dass die Bundesregierung bei einem harten Lockdown nicht das Instrument der November- und Dezemberhilfen ausweiten will - dabei bekommen Firmen wie Gastronomiebetriebe, die vom bisherigen Teil-Lockdown betroffen sind, Umsatzausfälle erstattet. Der Bund rechnet insgesamt mit eine Finanzvolumen von rund 30 Milliarden Euro.

Man stehe nun vor einer Situation, dass die Beschränkungen auf weitere Bereiche ausgedehnt werde, sagte Altmaier. Dies entspreche in vielem dem Lockdown im Frühjahr. "Und das bedeutet, dass es jetzt nicht um Sonderregelungen für einzelne Branchen geht." Es gehe um branchenübergreifende Regeln, die für einen "längeren Atem" eingesetzt werden könnten.

Bei den Überbrückungshilfen ab Januar war bereits vereinbart worden, Firmen stärker zu helfen, die bisher keinen Zugang zu den November- beziehungsweise Dezemberhilfen hätten - das zielt vor allem auf den Einzelhandel.  Die Überbrückungshilfen sollen auch Firmen bekommen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben.

Viele Händler kämpfen ums Überleben

Bei den Überbrückungshilfen ist die Schwelle generell höher. Dulig deutete an, dass diese Maßnahme verlängert werden und auch für den Januar gelten könnte.

Vor allem der Einzelhandel fordert angesichts der erwarteten schärferen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zusätzliche Hilfen. In einem Brief an Kanzleramtsminister Helge Braun warnte der Präsident des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Josef Sanktjohanser, vor Überlegungen, den Nicht-Lebensmittelhandel schon ab dem 21. Dezember zu schließen. "Eine solche politische Entscheidung hätte nicht nur fatale wirtschaftliche Folgen für unsere Branche, sondern würde auch einen Kundenansturm bis hin zu Panikkäufen auslösen."

Nochmalige Ladenschließungen hätten nach Einschätzung des HDE fatale Folgen für das Überleben vieler Einzelhändler. "Es wäre daher zwingend, dass die von einem möglichen Lockdown betroffenen Unternehmen für den gesamten Zeitraum der Schließung umfassend entschädigt werden", verlangte der HDE-Präsident. Für Dezember müsse der direkt betroffene Einzelhandel zu 70 beziehungsweise 75 Prozent seines Umsatzausfalls entschädigt werden. Das gleiche müsse für die Schließungstage im Januar gelten.

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dpa