Ein Mann arbeitet an einem Schreibtisch. Auf diesem liegen mehrere Papiere und ein Stift.

Das erleichterte Kurzarbeitergeld kann bereits jetzt beantragt werden. - (Bild: Adobe Stock/H_Ko)

Vom Coronavirus betroffene Unternehmen proftitieren bereits jetzt vom erleichterten Kurzarbeitergeld. Die Erleichterungen träten rückwirkend zum 1. März in Kraft und würden rückwirkend ausgezahlt, teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Montag in Berlin mit. "Das bedeutet, dass Unternehmen jetzt schon die verbesserte Kurzarbeit beantragen können."

Betriebe können nun Kurzarbeitergeld schon nutzen, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind - statt wie bisher ein Drittel. Den Arbeitgebern werden zudem die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können die Leistung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) anzeigen. "Die Agenturen für Arbeit vor Ort sind für alle Unternehmen der Ansprechpartner", sagte Heil.

Wegen Coronavirus: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

"Mein Ziel ist es, dass die Unternehmen in diesen Zeiten ihre Leute an Bord halten", so der Arbeitsminister. Erst am Freitag hatte der Bundestag den Gesetzentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld im Schnellverfahren beschlossen. Die BA übernimmt beim Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent.

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dpa