In einer Sache sind sich vor allem aufseiten der von der Corona-Krise besonders betroffenen Wirtschaftszweige viele einig: Öffnungen und Lockerungen müssen her - so schnell wie möglich. Am Mittwoch kommen Bund und Länder erneut zusammen und beraten darüber, wie das angesichts der derzeit wieder steigenden Neuinfektions- und Inzidenzzahlen möglich sein soll. Schnell- und Selbsttests spielen dabei eine zentrale Rolle. Doch es bleiben Bedenken und Befürchtungen, auch auf Wirtschaftsseite.
"Schnell- und Selbsttests sind mit guter Genauigkeit in der Lage festzustellen, ob jemand aufgrund einer akuten COVID-19-Infektion aktuell ansteckend ist", heißt es in einem Entwurf vom Dienstag (2.3.21) für die Bund-Länder-Gespräche. "In den kommenden Wochen und Monaten, bis allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden konnte, stellen regelmäßige Corona-Tests einen wichtigen Baustein dar, um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen", steht dort weiter.
Nach dem Entwurf sollen Unternehmen verpflichtet werden, "ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens" ein bis zwei kostenlosen Schnelltests einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis zu machen. Das dürften vor allem größere Konzerne schnell umsetzen können.
VW betreibt eigene Testzentren
So betreibt Volkswagen als Deutschlands größter Industriekonzern bereits seit dem vergangenen Sommer betriebsinterne Corona-Testzentren in den Werken. Dort kommt bisher vor allem die klassische PCR-Methode zum Einsatz. Beschäftigte können zum Beispiel in "Corona-Containern", die auf dem jeweiligen Gelände aufgestellt sind, Abstriche machen lassen. Inzwischen gab es bei der VW AG nach jüngsten Angaben bundesweit rund 27.000 solcher Untersuchungen in der Belegschaft.
Während dafür zunächst umfangreichere Terminabläufe nötig waren, lassen sich die Anmeldedaten mittlerweile über das Netz oder über eine eigene App eingeben, damit es insgesamt weniger direkte Kontakte vor dem eigentlichen Test gibt. Auch die anschließende Abfrage des Ergebnisses ist digital möglich. Schnelltests werden punktuell, aber noch nicht systematisch oder in größerem Umfang eingesetzt.
"Die deutsche Wirtschaft ist bereit ihren Beitrag zu leisten, indem sie einen verantwortlichen Einsatz von Schnelltests nach verbindlichen Regeln umsetzt", heißt es in einem Vorschlagspapier, dass der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vor einigen Tagen an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) übergeben hat.
Wann Schnelltests an ihre Grenzen kommen
Die Schnelltests schlagen am besten bei hoher Virenlast an - also bei stark ansteckenden Infizierten. Infizierte mit geringer Virenlast werden aber womöglich nicht oder nur selten entdeckt.
Experten sehen ein Risiko in den erwartbar vielen falsch positiven oder falsch negativen Ergebnissen - unter anderem, weil sich unwissentlich Infizierte nach einem negativen Testergebnis in falscher Sicherheit wiegen können. Ein positives Ergebnis wiederum gilt laut Robert Koch-Institut (RKI) nur als Verdacht auf eine Infektion. Für eine Diagnose muss ein PCR-Test das noch bestätigen. Zudem ist die Aussagekraft der Tests laut RKI auch zeitlich begrenzt - schon am nächsten Tag könne das Ergebnis anders sein.
Dennoch verbinden sich mit den Tests große Hoffnungen auf baldige Lockerungen. Schon länger gibt es Forderungen nach einer umfassenden Teststrategie aus der Wirtschaft. "Die zugelassenen COVID-19-Schnelltests sind ein wichtiger Beitrag zur Kontrolle des Infektionsgeschehens und ein wichtiges Instrument für die Öffnung der von Schließungsanordnungen betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen", heißt es im DIHK-Papier.
Dürfen Arbeitgeber Coronatests anordnen?
Die Hauptgeschäftsführerin des Hotel- und Gastronomieverbands Dehoga, Ingrid Hartges, forderte auf Anfrage eine rasche Klärung der Rechtsfragen rund um die Tests. "Schnelltests sollten möglichst schnell, flächendeckend und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Das muss professionell organisiert werden."
Allerdings betont auch der DIHK, dass die Tests kein alleiniges Allheilmittel darstellten. Unklar bleibt zudem, wie schnell die Unternehmen die Anforderungen der Politik umsetzen könnten. So sei ein Angebot von Schnelltests auf freiwilliger Basis im Betrieb auf jeden Fall mitbestimmungspflichtig, teilte die Gewerkschaft IG Metall auf Anfrage mit.
Allgemein müssten Arbeitnehmer keine Tests dulden, weil diese in der momentanen Form mit Wattestäbchen einen nicht unerheblichen Eingriff in die körperliche Integrität der zu testenden Person darstellten. Arbeitgeber könnten das nicht einfach anordnen.
Der Deutsche Handelsverband (HDE) warnt indes vor Rückschritten - insbesondere dann, wenn ein Schnelltest über den Zugang von Kunden in Geschäfte entscheidet. "Extrem schwierig", sei ein solches Vorgehen und ein "absoluter Rückschritt an Freizügigkeit", sagte der Präsident des Handelsverbands HDE, Josef Sanktjohanser, kürzlich auf einer Veranstaltung.