Das Urteil am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist gefallen: Ein britischer Rückzug vom EU-Austritt kann auch eigenmächtig erfolgen. Damit wäre ein Ausstieg aus dem Brexit auch ohne Zustimmung der anderen EU-Mitgliedstaaten mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Die Schwelle für einen Rückzieher vom EU-Austritt ist somit niedriger als bislang gedacht.
Hintergrund: Das Vereinigte Königreich hatte der EU im März 2017 offiziell die Absicht zum Austritt dargelegt. Das war der Startschuss für ein zweijähriges Verfahren, das - nach jetzigem Stand - mit dem Brexit am 29. März 2019 endet.
Vor dem EuGH ging es um die Frage, ob Großbritannien den Austrittsantrag einseitig zurückziehen könnte. Und das ohne Billigung der übrigen 27 Staaten.
Der zuständige Generalanwalt der EuGH hatte vor wenigen Tagen in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, das sei möglich. Oft folgen die Luxemburger Richter diesen Gutachten. Die EU-Kommission und der Rat der Mitgliedsländer hatten vor dem EuGH argumentiert, das Verfahren lasse sich nur mit einem einstimmigen Beschluss des Rats stoppen.
Briten-Regierung will an Brexit festhalten
Die Regeln zum Austritt sind in Artikel 50 des EU-Vetrages festgelegt. Das oberste schottische Zivilgericht hatte den EuGH um eine Bewertung gebeten, ob ein einseitiger Rückzieher noch möglich sei.
Allerdings: Kurz nach dem Urteil bekräftigte Britannien Umweltminister Michael Goveden Willen im Namen der britischen Regierung, die EU zu verlassen. So werde Großbritannien wie geplant Ende März den Brexit vollziehen.
Gove ist ersichtlich, dass Premierministerin Theresa May eine Abstimmung über den Brexit im Parlament, die bislang für Dienstagabend vorgesehen ist, gewinnen könnte. Zur Abstimmung steht dabei das von May mit der Europäischen Union ausgehandelte Austrittsabkommen. Jedoch zeichnet sich derzeit keine Mehrheit ab. May droht eine Niederlage.
Mit Material von dpa
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