Angesichts der anhaltenden Corona-Krise fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine Verlängerung des erleichterten Zugangs zur Kurzarbeit. "Coronabedingte Erleichterungen für Kurzarbeit gelten nur, wenn diese bis 31. März begonnen wird", sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Aber was ist mit den Betrieben, die angesichts der anhaltenden Probleme ihre Beschäftigten erst neu in Kurzarbeit schicken müssen?" Hoffmann: "Für all jene müssen wir die Möglichkeiten zum Zugang zu erleichterter Kurzarbeit verlängern."
Mit Kurzarbeit sollen Entlassungen in der Krise vermieden werden. Voraussetzung für Kurzarbeitergeld ist, dass mindestens zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs betroffen sind. Sie müssen einen Lohnausfall von mehr als zehn Prozent haben. Diese Voraussetzungen gelten nach heutigem Stand aber nur für Betriebe, die bis zum 31. März mit der Kurzarbeit begonnen haben.
Das Instrument dürfte auch an diesem Freitag bei einem gemeinsamen Auftritt von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und dem Vorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, mit im Zentrum stehen. Beide wollen eine arbeitsmarktpolitische Bilanz zu "Ein Jahr Corona" ziehen.
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des Netto-Entgelts, bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Ab dem 4. Bezugsmonat kann es erhöht werden auf 70 beziehungsweise 77 Prozent, ab dem 7. Bezugsmonat auf 80 beziehungsweise 87 Prozent.
Allein zwischen dem 1. und dem 24. Februar gingen bei der Bundesagentur Kurzarbeitsanzeigen für 500.000 Personen ein. Im Dezember wurde für 2,39 Millionen Menschen Kurzarbeitergeld gezahlt. Der Höchststand war im April vergangenen Jahres mit knapp sechs Millionen Menschen erreicht worden.
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Wie am Donnerstag bekannt wurde, können aber Nachzahlungen auf viele Beschäftigte zukommen. Die Bundesregierung teilte auf eine Anfrage der Linken im Bundestag mit, dass der Fiskus für das Steuerjahr 2020 hier mit rund 1,6 Milliarden Euro rechnet - durch den sogenannten Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld. Denn bei den Steuern wird das gesamte Einkommen eines Bürgers berücksichtigt. Das steuerfreie Kurzarbeitergeld kann also dafür sorgen, dass der persönliche Steuersatz steigt, mit dem das restliche Einkommen versteuert wird.