Deutz-Werk von außen

Beim Motorenbauer Deutz muss der Chef gehen. (Bild: Deutz AG)

Nach Differenzen über den Umgang mit Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen muss der Chef des Kölner Motorenbauers Deutz seinen Posten räumen. Der Vorstandsvorsitzende Frank Hiller ist vom Aufsichtsrat einstimmig aus dem Vorstand abberufen worden, teilte die Deutz AG am Samstagabend mit. Er scheide mit sofortiger Wirkung aus. Seinen Posten übernehme der bisherige Finanzvorstand und Arbeitsdirektor Sebastian Schulte, der seine bisherigen Bereiche interimsweise weiterführe. Der Aufsichtsrat habe bereits einen Prozess aufgesetzt, um die Vakanz im Vorstand im Sinne des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes mit einer Frau zu füllen.

Bislang ist die Chefetage der Firma von vier Männern besetzt - und keiner Frau. Seit August 2021 müssen aber große Unternehmen nach dem sogenannten Zweiten Führungspositionen-Gesetz neue Regeln zur Besetzung von Spitzenpositionen befolgen. Börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten und mehr als drei Vorständen müssen demnach bei Nachbesetzungen in der Top-Management-Etage sicherstellen, dass mindestens eine Frau im Vorstand vertreten ist.

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"Super-Gau": DSW bezieht Stellung

Ein Unternehmenssprecher bestätigte, dass es eine Diskussion über die Umsetzung der Vorgabe gegeben habe, insbesondere darüber, wie das vorausschauend am besten erfolgen könne. Dabei habe es unterschiedliche Auffassungen gegeben. Am Ende habe der Aufsichtsrat die genannten Entscheidungen getroffen, sagte der Sprecher am Sonntag auf Anfrage. Zuvor hatte es Medienberichte über die Differenzen gegeben.

Spätestens Ende 2022 beziehungsweise Anfang 2023 hätte das Thema Vertragsverlängerung bei zwei der bisher vier Vorstände angestanden, sagte der Sprecher weiter.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) bezeichnete die Vorgänge bei Deutz als "Super-Gau". So etwas dürfe schlichtweg nicht passieren, sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Hier müsse der Aufsichtsrat und vorne weg der Aufsichtsratsvorsitzende frühzeitig die Weichen stellen und Entscheidungen treffen. Die Vorgaben des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes seien gerade für mittelständisch geprägte Unternehmen eine große Herausforderung.

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dpa