Vereinbarung über Kurzarbeit in einem Arbeitsvertrag

Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeitergeld soll verlängert werden. (Bild: Ralf Geithe - stock.adobe.com)

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD)will den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit noch einmal um drei Monate verlängern. Bis Ende September soll Kurzarbeitergeld somit bereits dann gezahlt werden können, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sind. Das sieht ein Vorschlag aus einem Papier von Heils Ministeriums vor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über das das Nachrichtenportal 'The Pioneer' (Montag) zuerst berichtete. Der Vorschlag solle nun regierungsintern abgestimmt werden.

Bis zum Beginn der Corona-Pandemie hatte die Schwelle bei einem Drittel Betroffenen von einem Arbeitsausfall gelegen. Begründet wird die geplante Verlängerung nicht mehr mit Pandemie-Auswirkungen, sondern mit den Folgen des russischen Kriegs in der Ukraine. Deshalb drohe, "dass sich die bereits während der Covid-19-Pandemie aufgetretenen und durch sie mit ausgelösten Störungen in den Lieferketten weiter verschärfen".

Diese Sonderreglungen werden Ende Juni auslaufen

Das Ministerium geht bei seinem Vorschlag von Kosten von rund 60 Millionen Euro aus, da im dritten Quartal monatlich rund 50.000 zusätzliche Beschäftigte in Kurzarbeit erwartet würden.

Wie geplant zum 30. Juni 2022 auslaufen sollen weitere pandemiebedingte Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld, nämlich höhere Leistungssätze, längere Bezugsdauer und die Einbeziehung der Leiharbeit. "Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die von der Covid-19-Pandemie ausgehenden Auswirkungen auf die Wirtschaft zunehmend nachlassen", heißt es in dem Papier.

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dpa