Kramer erklärte am Freitag (13.12.), es sei keine Frage, dass die deutsche Wirtschaft sich zu ihrer menschenrechtlichen Verantwortung bekenne. Der Plan eines Lieferkettengesetzes aber sei "schlicht nicht praktikabel".
Die Arbeitgeber stören sich vor allem daran, dass laut eines Gesetzentwurfs Unternehmen für das Verhalten Dritter in Haftung genommen werden sollen, auf die sie gar keinen direkten Zugriff hätten. Auch UN-Standards sähen keine Haftung für das Verhalten Dritter vor. "Mit so einem Gesetz für alle Unternehmen stehe ich ja schon mit beiden Beinen im Gefängnis", sagte Kramer. "Dieser Unfug ist so groß, dass er so nicht kommen wird."
"Menschenrechtsverletzungen nicht hinnehmen"
Deutsche Unternehmen sollen nach Plänen der Bundesregierung künftig per Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards verpflichtet werden. "Wir dürfen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten nicht ignorieren", hatte Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) am Mittwoch (11.12.) bei einem gemeinsamen Termin mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gesagt. Die Minister kündigten an, Eckpunkte für eine gesetzliche Regelungen zu erarbeiten.
An Kinderarbeit und Hungerlöhnen am Beginn von Lieferketten im Ausland wird seit Jahren Kritik laut, zum Beispiel in Textilfabriken in Bangladesch. Ein 2016 von der Bundesregierung beschlossener Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte fordert von Unternehmen eine menschenrechtliche Sorgfalt in internationalen Lieferketten - zunächst auf Basis freiwilliger Selbstverpflichtungen.
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