Deutschlands größter Solarmodulhersteller hat in erster Instanz in einem existenzbedrohenden Rechtsstreit verloren. Ein US-Gericht in Michigan hat der Klage des US-Siliziumhersteller Hemlock Semiconductor gegen Solarworld fast vollumfänglich stattgegeben. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Hemlock fordert von Solarworld mehr als 770 Millionen Dollar Schadensersatz für nicht eingehaltene Lieferverträge. Wie die Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires meldet, entscheidet das Gericht nun alleine - ohne Jury-Einbindung - über die Ansprüche.
Hintergrund ist ein Streit um vier Abnahmeverträge. Solarworld hatte in den Vereinbarungen zugesagt, bis Ende 2019 insgesamt rund 24.000 Tonnen Silizium von Hemlock zu kaufen. Laut Gerichtsunterlagen nahm der Konzern aber seit Ende März 2012 kein Silizium von dem Lieferanten mehr ab.
Solarworld verwies unter anderem darauf, dass sich die Rahmenbedingungen seit der Unterschrift unter die Abnahmeverträge völlig verändert hätten - etwa wegen des Preisdumpings durch chinesische Konkurrenten. Zunächst hatte sich Solarworld vor dem US-Gericht auch auf das europäische Kartellrecht berufen. Der zuständige Richter erklärte die europäischen Regeln im vergangenen Jahr aber für nicht anwendbar. Der Kurs der Solarworld-Aktie brach in der Folge zwischenzeitlich um fast 60 Prozent ein.
Keine Rückstellungen gebildet
Der Rechtsstreit zwischen Solarworld und Hemlock war bereits während der Hauptversammlung des deutschen Unternehmens Anfang Juni Thema. Der Corporate-Governance-Experte Christian Strenger forderte mit Hinweis auf den Prozess etwa, die Solarworld-Vorstandsmitglieder nicht zu entlasten. Die Konzernverantwortlichen hätten ein "hohes Rechtsrisiko nicht angemessen" in der Bilanz berücksichtigt, sagte Strenger.
Tatsächlich hat Solarworld keine Rückstellungen wegen einer möglichen Prozessniederlage gebildet. Im Geschäftsbericht für das vergangene Jahr bezeichnet das Unternehmen die Wahrscheinlichkeit, dass es Schadensersatz an Hemlock zahlen muss, als "gering". Die Auswirkungen einer solchen Zahlungsverpflichtung würden aber auch nach den Angaben aus dem Geschäftsbericht "bis hin zur Bestandsgefährdung" gehen.
Solarworld-Chef Frank Asbeck hat Kritik an dem Umgang mit dem Rechtsstreit immer wieder zurückgewiesen. Bei der Hauptversammlung bezweifelte er denn auch abermals, dass die Forderungen von Hemlock nach europäischem Recht durchsetzbar sind.
Mit Material von Dow Jones Newswires
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