Im neuen Referentenentwurf fehle der umstrittene Kriterienkatalog, anhand dessen ein Arbeitnehmerverhältnis definiert werden sollte, um es so von Werkverträgen abzugrenzen, wie das Handelsblatt berichtet.
Die Wirtschaftsverbände hatten moniert, dass nach der ursprünglichen Fassung nicht einmal der Betrieb einer Kantine hätte ausgelagert werden können. In der überarbeiteten Variante werde ein Arbeitnehmer nun definiert als, "derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann".
Die SPD hatte im Koalitionsvertrag durchgesetzt, die aus ihrer Sicht Überhand nehmende Ausbreitung von Werkverträgen zu beschneiden. Mit ihnen vergeben Unternehmen Leistungen ("ein Werk") an andere Firmen und Selbstständige. Die Gewerkschaften kritisieren, dass die Verträge ein Instrument zur Lohndrückerei sind.
Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministerins wollte sich zu den Informationen des Zeitungsberichts auf Nachfrage nicht äußern.
Laut Handelsblatt ist die Arbeitsministerin der Wirtschaft auch bei den Bestimmungen zur Leiharbeit entgegengekommen. Unternehmen, die dem Arbeitgeberverband angehörten, aber nicht der Tarifbindung unterliegen, sollen nun auch über Betriebsvereinbarungen mit den Gewerkschaften Leiharbeiter länger als 18 Monate beschäftigen dürfen.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) begrüßte, dass auch nicht tarifgebundene Unternehmen Zeitarbeitnehmer länger als 18 Monate beschäftigen können, wenn sie auf entsprechende Ausnahmeregelungen eines Tarifvertrags in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen Bezug nehmen.
"Wir freuen uns, dass der völlig unpraktikable und schädliche Kriterienkatalog für Werkverträge weggefallen ist", so MIT-Chef Carsten Linnemann.
Wirtschaft
Nahles bessert Gesetzentwurf zu Werkverträgen nach
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat nach Druck aus Kanzleramt und Wirtschaft ihren Entwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen offenbar im Sinne der Unternehmen nachgebessert.