Das sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde auf Anfrage von Dow Jones Newswires.
Am vergangenen Freitag hatte das Landgericht Stuttgart Wiedeking und Härter vom Vorwurf der Marktmanipulation im Zuge des VW-Übernahmepokers im Jahr 2008 freigesprochen. Auch die Porsche SE musste keine Geldbuße zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte bis zum 29. März Zeit, Revision gegen das Urteil einzulegen.
Es besteht für die Ermittler die Möglichkeit, die Revision wieder zurückzuziehen. Die Behörde wolle die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abwarten, um dann zu prüfen, ob die Revision aufrecht erhalten werde, sagte der Sprecher weiter. Die Begründung werde den Beteiligten jedoch erst in einigen Wochen zugestellt, sodass die Revisionsfrist bis dahin verstrichen wäre.
Wiedeking-Verteidiger Hanns Feigen sagte :"Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft nach einem klaren Prozessverlauf und den deutlichen Worten des Urteilsspruchs am vergangenen Freitag nach Lektüre der Urteilsbegründung dann endlich Einsicht zeigt und von weiteren Schritten absieht."
Wirtschaft
Porsche-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision ein
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat im Porsche-Prozess gegen die beiden Ex-Porsche-Manager Wendelin Wiedeking und Holger Härter Revision eingelegt.