"Nach wie vor wird in vielen Interviews behauptet, der allererste Zweck des Gesetzes sei es gewesen, Arbeitskämpfe zu verhindern", sagte der Professor an der Freien Universität Berlin der Deutschen Presse-Agentur. "Das stimmt überhaupt nicht." Das Gesetz ist mit den jüngsten Streiks bei der Deutschen Bahn wieder in den Fokus gerückt.
Das Hauptziel habe aus Sicht des Juristen die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung genannt, die etwa das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Juli 2017 wiedergegeben hat: "Zweck der angegriffenen Regelungen ist es, Anreize für ein koordiniertes und kooperatives Vorgehen der Arbeitnehmerseite in Tarifverhandlungen zu setzen und so Tarifkollisionen zu vermeiden." Das Verfassungsgericht hatte dem Gesetz damals die Verfassungsmäßigkeit bescheinigt. "Der Gesetzgeber verfolgt damit ein legitimes Ziel", urteilten die Richterinnen und Richter seinerzeit.
Das Tarifeinheitsgesetz wurde im Juli 2015 kurz nach den damaligen Bahn-Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) erlassen. Es schreibt vor, dass in einem Unternehmen mit konkurrierenden Gewerkschaften fortan nur noch der Tarifvertrag der größeren Arbeitnehmervertretung angewendet werden darf. Die Macht kleiner Spartengewerkschaften sollte eingedämmt werden. Derzeit läuft erneut ein Tarifkonflikt zwischen der GDL und der Bahn. Bereits zwei Mal in diesem Monat hat die Gewerkschaft bei Streiks große Teile des Bahnverkehrs in Deutschland lahmgelegt.