Donald Trump

US-Präsident Donald Trump hat die Steuerreform als „großartiges Weihnachtsgeschenk“ für Amerikaner bezeichnet. - (Bild: Pixabay)

US-Präsident Donald Trump will die Reform noch vor Weihnachten unterschreiben. Allerdings verzögert sich die Unterschrift aktuell, weil das Representantenhaus erneut über die Reform abstimmen muss. Grund sind einige Details im ersten Entwurf, die gegen das Haushaltsrecht des Senats verstoßen haben und nun noch einmal geändert wurden. Am Ergebnis wird sich Beobachtern zufolge aber nichts ändern, nachdem der Senat bereits zugestimmt hat.

Damit dürfte das zentrale Wahlkampfversprechen von Trump in trocknenen Tüchern sein: Mit einem Volumen von 1,5 Billionen Dollar ist es die größte Steuerreform seit 1986.

Unter dem Strich will sie US-Regierung mit der Gesetzesneuerung die Abgabenlast für alle amerikanischen Bürger und Unternehmen verringern, das Wirtschaftswachstum ankurbeln und Arbeitslpätze schaffen. Dazu wird der Körperschaftsteuersatz von bislang 35 auf 21 Prozent gesenkt, der Einkommensteuertarif abgeflacht und der steuerliche Grundfreibetrag auf 12000 Dollar pro Person verdoppelt.

Familienunternehmen, die Einkommen- anstelle von Körperschaftsteuer zahlen, müssen nur noch 80 Prozent ihres Gewinns versteuern. Zudem sollen Unternehmen bestimmte Investitionen demnächst gleich im ersten Jahr komplett von der Steuer absetzen können. Anschaffungen neuer, effizienter Maschinen und Software könnten dadurch zumindest vorübergehend deutlich ansteigen.

Im Gegenzug werden unter anderem die Abzugsmöglichkeiten von Zinsaufwendungen eingeschränkt. Drastisch ändern wird sich die steuerliche Behandlung von im Ausland erzielten Gewinnen. Bislang ist bei einer Rückführung der Auslandserlöse der volle Steuersatz von 35 Prozent fällig. Der soll auf 8 bis 15,5 Prozent sinken - je nachdem, wie liquide die Mittel sind.

BDI: Reform macht USA zum Niedrigsteuerland

Die deutsche Industrie fordert mit Blick auf die US-Reform Änderungen des deutschen Außensteuergesetzes: "Eine umfassende Reform des unzeitgemäßen Außensteuerrechts wird durch die US-Steuersatzsenkung, welche die USA aus deutscher Sicht zum Niedrigsteuerland macht, umso dringlicher", erklärte BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang am Mittwoch in Berlin.

Die Absenkung des US-Körperschaftsteuersatz von 35 auf 21 Prozent bedeute, dass dieser künftig "deutlich unterhalb der etwa 25 Prozent" liege, die Unternehmen in den OECD-Staaten durchschnittlich auf ihre Gewinne zahlen, so Lang.

Das Gesetzespaket in den USA enthalte mit verbesserten Abschreibungsregelungen und Verschärfungen für grenzüberschreitend tätige Unternehmen erhebliche Anreize, Konzernfunktionen und Investitionen in die USA zu verlagern, mahnte Lang. "Die US-Pläne bringen es auf den Punkt: Steuerpolitik ist immer auch Standortpolitik." Jede neue Bundesregierung müsse sich diesem verschärften internationalen Wettbewerb stellen.

VDMA: US-Steuerreform verschärft den Standortwettbewerb

Ganz ähnlich sieht das auch der Verband der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA). „Die große amerikanische Steuerreform wird den Standortwettbewerb zwischen den Vereinigten Staaten und Europa signifikant verschärfen", erklärt VDMA-Chefvolkswirt Dr. Ralph Wiechers.

Dem werde sich auch die neue Bundesregierung konstruktiv stellen müssen. "Wichtige Stellschrauben sind dabei neben der absoluten Höhe der Steuersätze auch moderne Ansätze einer mittelstandsorientierten steuerlichen Forschungsförderung sowie den Wertverlust realistisch abbildende Abschreibungsätze." Die Chance für eine intelligente Steuerstrukturreform sei angesichts von Rekordsteuereinnahmen in Deutschland gegeben.

AmCham Germany erwartet Wachstumsimpulse

Die deutsch-amerikanische Handelskammer (AmCham Germany) begrüßt unterdessen die Impulse für Wachstum und Beschäftigung, die durch die Steuerreform erwartet werden, sieht aber Korrekturbedarf bei Elementen, die zu Handelsbeschränkungen führen können.

„Mit der Senkung der Körperschaftsteuer auf 21 Prozent werden Wachstumsanreize gesetzt – auch für deutsche Unternehmen in den USA. Zudem erhöhen Maßnahmen wie der temporäre Sofortabzug für die Anschaffung von Investitionsgütern, insbesondere Industrieanlagen und Maschinen, die Attraktivität der USA als Investitionsstandort“, kommentiert AmCham Germany Präsident Bernhard Mattes. In den USA sind nach den Daten der Handelskammer 3.700 deutsche Tochtergesellschaften tätig und sichern dort 700.000 Arbeitsplätze.

Der Übergang von einer weltweiten Besteuerung zum Territorialitätsprinzip wird von AmCham Germany ebenfalls begrüßt. Die USA näherten sich damit internationalen Standards an.

Allerdings stehe bei einigen neu eingeführten Regelungen die Kompatibilität mit bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen wie auch mit OECD-Standards in Frage. An erster Stelle stehe dabei die so genannte „Base Erosion and Anti-Abuse Tax“ (BEAT) durch die eine Doppelbesteuerung von bestimmten Liefer- und Leistungsexporten in die USA drohe. Um Einschränkungen des freien und fairen Handels auf beiden Seiten des Atlantiks zu vermeiden, müsse der Anwendungsbereich dieser Regelung überprüft und sinnvoll begrenzt werden.

Mit Material von Dow Jones Newswires

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