Die Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble für eine Reform der Erbschaftssteuer

Die Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble für eine Reform der Erbschaftssteuer könnten deutlich schärfer ausfallen als bisher erwartet. - (Bild: Bundesministerium der Finanzen/Ilja C. Hendel)

Vor den Verhandlungen über die Erbschaftssteuer an diesem Donnerstag in Berlin pocht etwa Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) auf Korrekturen. Die Reform dürfe “nicht zu einer Zerreißprobe” für Familienunternehmen werden, warnte Schmid am gestrigen Mittwochabend auf einer Veranstaltung der Handwerkskammer in Stuttgart.

Ganz ähnlich sieht das auch der VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann: “Der baden-württembergische Finanzminister hat Recht. Schäubles Eckpapier zur Erbschaftsteuer ist mittelstandsfeindlich – und das, obwohl sich der Bundesfinanzminister zu den aus betriebs- und volkswirtschaftlichen Gründen notwendigen Verschonungsregelungen bekannt hat. Denn die nun vorgelegten Eckpunkte für eine ‘minimalinvasive’ Änderung des Erbschaftsteuergesetzes lassen für den industriellen Mittelstand nichts Gutes erahnen.”

So soll ein “Großunternehmen” bereits ab einem Wert von 20 Millionen Euro vorliegen. Für Zwecke der “Bedürfnisprüfung” soll sogar selbst erarbeitetes (und versteuertes) Privatvermögen des Unternehmenserben herangezogen werden. Eines der zentralen Probleme, die gesetzlich angelegte, strukturelle Überbewertung von Unternehmensvermögen und Fragen steuerlicher Doppelbelastungen sollen dagegen nicht angetastet werden. “Ob ein künftiges Erbschaftssteuergesetz Politik, Wirtschaft und Recht gleichermaßen zufrieden stellen kann muss daher bezweifelt werden”, merkt Brodtmann an.

Dreimal innerhalb von nur zwanzig Jahren hat nun das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt. “Dass es bei einer weiteren Anrufung zum mehr oder weniger selben Ergebnis kommt, ist angesichts der sich zumindest teilweise widersprechenden Bedingungen – vorsichtig ausgerückt – nicht auszuschließen. Das sind zwanzig Jahre und mehr Rechts- und Planungsunsicherheit – für den Standort Deutschland ein schier unhaltbarer Zustand. Die Politik kann sich deshalb nicht länger vor der Einsicht drücken: Die Abschaffung der Erbschaftsteuer darf nicht länger ein Tabu sein”, warnt der VDMA-Hauptgeschäftsführer.

Karoline Kopp

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