Volkswagen-Vorstandschef Herbert Diess und Chefaufseher Hans Dieter Pötsch

Volkswagen-Vorstandschef Herbert Diess und Chefaufseher Hans Dieter Pötsch. (Bild: Volkswagen)

Die Spitze des VW-Aufsichtsrats hatte aber zugleich erklärt, trotz der Anklage wegen mutmaßlicher Marktmanipulation an den beiden Spitzenmanagern festhalten zu wollen.

Wegen Marktmanipulation angeklagt

Für das Gremium sei weiterhin keine vorsätzlich unterlassene Information des Kapitalmarkts zu erkennen, hieß es nach einer kurzfristig einberufenen Sitzung in Wolfsburg. „Aus diesem Grund soll die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden fortgesetzt werden.“

Die Belegschaft von Volkswagen im Stammwerk Wolfsburg hat unterdessen am Mittwoch bei einer Betriebsversammlung über die Anklagen gegen die Konzernspitze wegen Marktmanipulation diskutiert. Nach Angaben aus Teilnehmerkreisen bewertete der Jurist Michael Arnold von der Kanzlei Gleiss Lutz, die den VW-Aufsichtsrat berät, dabei die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor mitgeteilt, Pötsch, Diess sowie Ex-VW-Vorstandschef Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation im Zuge des Abgasskandals anzuklagen. Ihnen wird vorgeworfen, Anleger im Jahr 2015 nicht rechtzeitig über die Risiken der Dieselaffäre informiert zu haben. Die Verteidiger der drei Beschuldigten wiesen die Vorwürfe zurück.

Der Konzernvorstand wandte sich in einem Brief an die Belegschaft. „Wir können nachvollziehen, dass diese Nachricht viele von Ihnen verunsichert und betroffen macht“, heißt es in dem Schreiben der Vorstände Gunnar Kilian (Personal) und Hiltrud Werner (Integrität und Recht). Durch die Anklage werde deutlich, dass die Bewältigung der Dieselkrise - trotz aller Fortschritte -, noch immer nicht abgeschlossen sei. „Es hat für uns oberste Priorität, dass Hintergründe und Verantwortlichkeiten aufgeklärt werden“, heißt es in dem Dokument, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Kein Einfluss auf das zivilrechtliche Kapitalanleger-Musterverfahren

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig machte deutlich, dass die Anklagen gegen Diess, Pötsch und Winterkorn vorerst keine Auswirkungen auf das milliardenschwere Investoren-Verfahren zur Dieselaffäre haben. Entscheidungen wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation in strafrechtlichen Verfahren hätten zunächst keinerlei unmittelbaren Einfluss auf das zivilrechtliche Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG-Verfahren), teilte das OLG auf Anfrage der dpa mit. „Sie binden den Senat in keiner Weise“, sagte OLG-Sprecherin Andrea Tietze.

Am Oberlandesgericht der Stadt wird seit September 2018 über Schadenersatzforderungen von VW-Investoren für erlittene Kursverluste verhandelt. In dem Verfahren geht es im Kern um die Frage, ob VW die Märkte rechtzeitig über den Skandal um Millionen von manipulierten Dieselmotoren informiert hat. (Az 3 Kap 1/16)

OLG-Sprecherin Tietze zufolge ist es aber möglich, dass auch im KapMuG-Verfahren strafrechtliche Akten beigezogen werden, aus denen dann Erkenntnisse gewonnen werden können.

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dpa