„Unzählige Brände müssen Politik und Hersteller zum Handeln zwingen“ - die vier Recyclingverbände Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. (BDE), Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV), Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) und Verband Deutscher Metallhändler und Recycler e.V. (VDM) trafen sich deshalb Ende Juli zu einer gemeinsamen Sitzung in Bergkamen, um ihre Position zur anstehenden Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes aufgrund der zunehmenden Brandgefahr zu schärfen. Wie notwendig eine solche Regelung ist, haben die letzten Wochen gezeigt: Insbesondere Brände in Dresden und Duisburg sowie weitere Brandfälle in Entsorgungsbetrieben geben Anlass zum Handeln.
Brände von Akkus gefährden Ressourcen
Elektroaltgeräte stellen laut den Verbänden den am schnellsten wachsenden Stoffstrom dar und ihre effiziente Verwertung sichert sowohl wertvolle Ressourcen wie Kupfer und Aluminium als auch viele kritische Rohstoffe. Leider verhinderten falsch entsorgte Batterien zunehmend die Rohstoffsicherung in Deutschland. Das Versagen des derzeitigen Systems führe täglich zu verheerenden Bränden in Recyclinganlagen, Abfallsammelfahrzeugen und auf Recyclinghöfen, die der Rohstoffwirtschaft erhebliche Schäden in Millionenhöhe zufügen. Trotz hoher Investitionen in die Branderkennung und -bekämpfung sei das Risiko für die Beschäftigten inzwischen sehr hoch. Ohne zusätzliche Präventionsmaßnahmen, die bereits in der Vorkette der Anlagen ansetzen, sei es nur eine Frage der Zeit, bis solche Brände nicht nur Sachschäden verursachen. Angesichts der steigenden Absatzmengen in diesem Bereich stünde man erst am Anfang dieser Problematik.
Maßnahmen, um Brände von Akkus in Recyclingbetrieben zu verhindern
Im Rahmen der anstehenden Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes fordern die Verbände daher die Bundesregierung auf, diesen Rahmen zu nutzen, um verschiedene Regelungslücken umgehend zu schließen und auf die Veränderungen angemessen zu reagieren. Im Mittelpunkt der Forderungen steht die Erfassung auf kommunalen Wertstoffhöfen. Hier findet der weitaus größte Teil der E-Schrott-Rücknahme statt. Die folgenden fünf Maßnahmen sind aus Sicht der Verbände vordringlich:
- Verpflichtende Annahme von Elektro(nik)-Altgeräten durch Fachpersonal und eine damit verbundene zielgerichtete Sortierung batteriehaltiger Altgeräte von batteriefreien Geräten.
- Erklärung der Batteriefreiheit: Die Übergabestellen bestätigen mit der Vollmeldung, dass die mit Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 2 (Bildschirmgeräte), 4 (Großgeräte) und 5 (Kleingeräte) befüllten Behälter frei von Batterien und batteriehaltigen Altgeräten sind.
- Einführung einer Sammelgruppe für batteriehaltige Altgeräte: Durch die gemeinschaftliche Erfassung von batteriehaltigen Altgeräten aus den verschiedenen Sammelgruppen in einer neuen, separaten Sammelgruppe kann die Brandgefahr durch Fehlwürfe deutlich reduziert werden. Gleichzeitig vereinfacht eine separate Sammelgruppe die operative und logistische Handhabung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und reduziert den Infrastrukturaufwand für die Erfassung von Elektroaltgeräten.
- Leistungsgerechte Finanzierung der kommunalen Erfassungsleistung durch die Hersteller: Um den organisatorischen Mehraufwand bei den Kommunen auszugleichen und dem Fachkräfte- beziehungsweise Personalmangel entgegenzutreten, empfehlen die beteiligten Recycler- und Entsorgerverbände die Schaffung eines finanziellen Anreizes durch die entsorgungspflichtigen Hersteller und Inverkehrbringer, der Kommunen immer dann zur Verfügung gestellt wird, wenn diese nachweislich sicherstellen, dass keine batteriehaltigen Elektroaltgeräte in falsche Kanäle gelangen und die erfassten Elektroaltgeräte nach den Vorgaben des ElektroG korrekt erfasst wurden.
- Verstärkung der Informationsarbeit gegenüber den privaten Haushalten. Bürgern und entsorgungspflichtigen Besitzern von Batterien und Elektroaltgeräten mangelt es häufig an klaren Informationen, wie Altbatterien und Altgeräte entsorgt werden müssen. Die Produktverantwortlichen sowie die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind gefordert, weiterhin und verstärkt auf die Risiken einer unsachgemäßen Entsorgung hinzuweisen.
Rohstoffversorgung Deutschlands gefährdet
Diese Maßnahmen können laut den Verbänden sofort Abhilfe schaffen und die Bundesregierung wird aufgefordert, diese zügig umzusetzen. Darüber hinaus weisen die Verbände darauf hin, dass über den Regelungsbedarf des ElektroG hinaus weitere Maßnahmenbündel wie ein Batteriepfand und eine stärkere Beteiligung der Hersteller erforderlich sind. Die derzeitige Situation widerspräche den Anforderungen der Kreislaufwirtschaft und den Zielen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Schließlich leiste das inländische Recycling einen wichtigen Beitrag zur Rohstoffversorgung Deutschlands und trüge dazu bei, unabhängiger von Importen zu werden. Die aktuellen Brandprobleme förderten jedoch einer Ausdünnung des Verwertungsnetzes. Es sei unverständlich, dass für eines der drängendsten Probleme der Recyclingwirtschaft kaum politische Impulse zu vernehmen sind.
Die Verbände sind zuversichtlich, dass durch eine kooperative Zusammenarbeit zwischen den Recyclingverbänden, der Bundesregierung und anderen relevanten Parteien eine effektive Lösung zur Sicherung der Rohstoffversorgung erreicht werden kann. Die Verbände fordern alle Interessierten auf, diese Bemühungen zu unterstützen und sich aktiv für eine verantwortungsvolle Entsorgung und ein effizientes Recycling von Elektroaltgeräten einzusetzen. Denn nur durch gemeinsame Anstrengungen könnten die Herausforderungen dieser dynamischen Branche erfolgreich gemeistert und die Weichen für eine nachhaltige Zukunft gestellt werden.
BDE, BDSV, bvse und VDM / wz