A-Schläuche gemäß TRBS 2153 (Zone 20) sind für die Förderung brennbarer Stäube und

A-Schläuche gemäß TRBS 2153 (Zone 20) sind für die Förderung brennbarer Stäube und Schüttgüter und zur Ableitung elektrostatischer Aufladungen einsetzbar. (Bild: Masterflex AG)

Eine A-Schlauchserie gemäß der Vorschrift TRBS 2153 hat die Masterflex AG nun im Programm.
GELSENKIRCHEN (rm). Seit April 2009 ersetzt die TRBS 2153 die bis dahin gültige BGR 132 und beinhaltet neue Kriterien für den Einsatz von Spiralschläuchen in den unterschiedlichen Gefahrenzonen.

Die A-Schlauchtypen (antistatisch < 109 Ohm) sind permanent leitfähig durch die Verwendung nicht migrierender Antistatika. Die Schläuche können entsprechend der TRBS 2153 (Zone 20) für die Förderung brennbarer Stäube und Schüttgüter und zur Ableitung elektrostatischer Aufladungen bei beidseitiger Erdung der Spiralenden eingesetzt werden. Durch die Transparenz der Schläuche bleibt das Fördergut sichtbar.

Die Schlauchserie beinhaltet viele Schlauchvariationen: So sind leichte bis schwere Schlauchtypen für unterschiedlichste Einsatzbereiche mit unterschiedlichen Eigenschaften zu haben. Dazu zählen abriebfeste, mikroben- und hydrolyseresistente und auch lebensmitteltaugliche Schläuche. Eingesetzt werden können sie für hohe Anforderungen in der gesamten Schüttgutförderung. Die unterschiedlichen Schlauchausführungen liegen in Durchmessern von DN 16 bis DN 500 vor.

In der TRBS 2153 werden Schüttgüter in zwei Gruppen klassifiziert, nämlich in brennbare und in nicht brennbare Materialien. Die Aussagen und Verfahrensweisen für den Transport nicht brennbarer Schüttgüter haben sich nicht wesentlich verändert. Anders sieht es für den Transport brennbarer Schüttgüter aus: Hier werden mit der TRBS 2153 die Anforderungen an die Materialzusammensetzungen im Hinblick auf elektrostatische Eigenschaften und die Ableitfähigkeit erhöht.

Beim Einsatz von Spiralschläuchen in der Zone 0/20 muss der Anwender nun eine gezielte Gefahrenanalyse vornehmen. Wie bisher werden hier in der Regel elektrisch ableitfähige Schläuche mit einem Oberflächenwiderstand < 106 Ohm empfohlen.

In der Zone 1/21 haben sich die Anforderungen verschärft: Beim Transport brennbarer Schüttgüter werden hier nunmehr antistatisch ausgerüstete Schläuche mit einem Oberflächenwiderstand < 109 Ohm empfohlen. In der Zone 2 ergeben sich keine wesentlichen Änderungen zum alten Regelwerk.

Sie möchten gerne weiterlesen?