Der Tarifstreit im Hause Volkswagen ist beigelegt

Der Tarifstreit im Hause Volkswagen ist beigelegt. - (Bild: Volkswagen)

Für die Monate Februar bis April 2018 wurde zudem eine Einmalzahlung von 100 Euro vereinbart. Neu eingeführt wurde (zahlbar ab August 2019) ein jährliches Zusatzgeld von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts, das besondere Beschäftigtengruppen in 6 Freistellungstage wandeln können. Ab Juli 2019 fließen monatlich 90 Euro in die betriebliche Altersvorsorge, ab Januar 2020 98 Euro. Zudem wurden die Projektarbeitszeiten neu gestaltet. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 27 Monate.

Der Personalvorstand der Volkswagen Aktiengesellschaft, Dr. Karlheinz Blessing, sagte: „Mit dem Abschluss liegen wir im Effekt auf dem Tarifergebnis der Metallindustrie. Das war für uns ein wesentliches Ziel, um die Wettbewerbsfähigkeit von Volkswagen zu sichern. Zugleich erhöhen wir die Attraktivität von Volkswagen als Arbeitgeber deutlich. Mit der jährlichen tariflichen Zusatzvergütung geben wir unseren Beschäftigten die Möglichkeit, ihrem Bedarf entsprechend zwischen Entgelt oder Freizeit zu wählen. Zudem haben wir die betriebliche Altersvorsorge deutlich verbessert. Jeder unserer Tarifbeschäftigten wird dies bei seiner betrieblichen Rente spüren. Besonders wird diese Verbesserung wegen der längeren Einzahl- und Verzinsungsphase den jüngeren Jahrgängen zugute kommen."

Die Kernpunkte der tariflichen Einigung:

Erhöhung des Entgelts: Das Grundentgelt für die Tarifbeschäftigten wird zum 1. Mai 2018 um 4,3 Prozent erhöht. Außerdem erhalten die Tarifbeschäftigten für die Monate Februar bis April 2018 einmalig 100 Euro, Auszubildende 70 Euro und Zeitarbeitnehmer 100 Euro. „Die Einkommensverbesserung orientiert sich damit an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Branche ebenso wie an der von Volkswagen", sagte Martin Rosik, Verhandlungsführer von Volkswagen und Personalleiter der Marke Volkswagen.

Einführung eines tariflichen Zusatzgelds: Ab August 2019 wird jährlich ein tarifliches Zusatzgeld in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts gezahlt.

Wandlung des tariflichen Zusatzgelds ab 2019: Beschäftigte können das Zusatzgeld in betriebliche Altersvorsorge oder in Zeitwerte wandeln. Beschäftigte mit erhöhten privaten oder beruflichen Belastungen (Schichtarbeit, Angehörige zur Pflege, Kinder bis zu 10 Jahren) können statt des tariflichen Zusatzgelds sechs freie Tage wählen. Sie können dies bereits in diesem Jahr für 2019 entscheiden.

Betriebliche Altersvorsorge: Ab Juli 2019 fließen monatlich statt bisher 27 Euro 90 Euro in die betriebliche Altersvorsorge. Ab Januar 2020 erhöht sich der Betrag auf 98 Euro.

Projektarbeitszeit: Zur Verbesserung der Flexibilität ist es möglich, im Rahmen betrieblicher Regelungen für fünf Prozent der Tarifbeschäftigten Projektarbeitszeiten auf 40 Stunden je Woche freiwillig und indivuell zu erhöhen. Die Betriebsparteien können die Quote befristet auf zehn Prozent erhöhen. Rosik: „Die Regelung gibt uns zusätzliche Flexibilität, die wir unbedingt benötigen. Sie ist eine wichtige Voraussetzung dafür, die besonderen Herausforderungen in wichtigen Zukunftsfeldern zu meistern."

Auszubildende: Die Zahl der Auszubildenden wurde für drei Jahre auf 1400 vereinbart.

Laufzeit des Tarifvertrags: Die Laufzeit des neuen Haustarifvertrags beträgt 27 Monate (1. Februar 2018 bis 30. April 2020). Rosik betonte: „Volkswagen bleibt damit auch in Zukunft zeitlich dicht am Flächentarif, so dass wir unseren Haustarifvertrag auch 2020 in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld verhandeln können wie unsere Wettbewerber."

Geltungsbereich: Der Haustarifvertrag der Volkswagen AG gilt für nahezu 120.000 Beschäftigte der Werke in Wolfsburg, Braunschweig, Hannover, Salzgitter, Emden und Kassel sowie der Volkswagen Financial Services AG.Volkswagen

 

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