„Neben deutlichen Einkommensverbesserungen angesichts einer wirtschaftlich hervorragenden Lage wollen wir das Zukunftsthema Arbeitszeit tariflich anpacken. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit in den Betrieben darf nicht weiter einseitig zu Lasten der Beschäftigten gehen, sie muss ihnen auch nutzen. Die Beschäftigten wollen selbstbestimmte Arbeitszeiten, die zu ihrem Leben passen und wir wollen einen Anspruch darauf durchsetzen“, sagte Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall.
Gerade zur Fachkräftesicherung brauche es moderne und attraktive Angebote zur Gestaltung der eigenen Arbeitszeit. „Wie Arbeitszeit betrieblich gestaltet wird, darf sich nicht allein an Markterfordernissen ausrichten, die Bedürfnisse der Beschäftigten müssen ebenso maßgeblich sein. Dafür braucht es tarifliche Ansprüche“, betonte Hofmann.
Ihre Forderungsempfehlung zur Erhöhung der Entgelte um 6 Prozent begründet die IG Metall mit der guten wirtschaftlichen Verfassung der Branche. Die Erträge seien hoch und alle Prognosen stünden weiterhin auf Wachstum, betonte Hofmann. Die IG Metall geht dabei von der mittelfristigen Zielinflationsrate der Europäischen Zentralbank (EZB) in Höhe von 2 Prozent und einer zu erwartenden mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Trendproduktivitätssteigerung von bis zu 1,5 Prozent aus. Darüber hinaus müssten die Beschäftigten an der hervorragenden wirtschaftlichen Entwicklung in der Branche angemessen beteiligt werden, sagte Hofmann.
Reduzierung ohne Begründung
Die Forderungsempfehlung des IG Metall-Vorstands zur Arbeitszeit sieht vor, dass die Beschäftigten ihre regelmäßige Arbeitszeit künftig ohne Begründungszwang für zwei Jahre auf bis zu 28 Stunden in der Woche reduzieren können. Danach bestehe der Anspruch, auf die ursprüngliche Arbeitszeit zurückzukehren, erläuterte Hofmann. Dies solle für alle Tarifgebiete in West- und Ostdeutschland gelten.
Ergänzend wird empfohlen, einen Entgeltzuschuss für Beschäftigte zu fordern, die ihre Arbeitszeit reduzieren, um Kinder unter 14 Jahren im Haushalt zu betreuen oder Familienangehörige zu pflegen. Für sie soll es einen fixen Zuschuss geben, wenn sie ihre wöchentliche Arbeitszeit um mindestens 3,5 Stunden oder mehr reduzieren.
Für Beschäftigte in Schichtarbeit oder anderen gesundheitlich belastenden Arbeitszeitmodellen, die ihre Wahloption nutzen und ihre Arbeitszeit um mindestens fünf Tage im Jahr verkürzen, soll es nach der Empfehlung des Vorstandes der IG Metall ebenfalls einen Entgeltzuschuss geben.
„Unser Ziel ist, dass es sich auch Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen leisten können, kürzer zu arbeiten. Gesundheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf dürfen nicht vom Geldbeutel abhängen“, sagte der IG Metall-Vorsitzende.
Neben seiner Forderungsempfehlung zu Entgelt und Arbeitszeit schlägt der IG Metall-Vorstand folgende weitere Ziele für die Verhandlungen in den Tarifgebieten vor:
Wenn Beschäftigte ihre Wahloption auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit nutzen, darf dies nicht zu mehr Leistungsdruck bei den anderen Beschäftigten führen. Daher wird empfohlen, mit den Arbeitgebern auch über Regelungen zum Personalausgleich zu reden. Außerdem soll erreicht werden, dass die Auszubildenden und dual Studierenden zur Vorbereitung auf Prüfungen einen freien Tag je Prüfung erhalten - bei voller Bezahlung.
Verhandlungsverpflichtung
Für die Tarifgebiete in den ostdeutschen Bundesländern will die IG Metall eine belastbare Verhandlungsverpflichtung für einen Prozess zur Angleichung der Entgelte, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen erreichen. „Die Beschäftigten arbeiten hier 28 Jahre nach der Einheit immer noch drei Stunden pro Woche länger und verdienen im Schnitt deutlich weniger als im Westen. Wir müssen auch diese Spaltung unseres Landes überwinden. Das ist überfällig“, betonte Hofmann.
Die regionalen Tarifkommissionen beraten und beschließen am 24. Oktober 2017 über die Kündigung der Entgelt- und Manteltarifverträge und die Forderungsinhalte. Am 26. Oktober wird sich der Vorstand der IG Metall mit den Beschlüssen der Tarifkommissionen befassen und die Forderung abschließend festlegen. Die Verhandlungen starten am 15. November in den Tarifgebieten. Die Tarifverträge sowie die Friedenspflicht laufen am 31.12.2017 aus.
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