Eine Person halt einen Stempel auf dem "Mindestlohn" steht

Der Mindestlohn in Deutschland soll erhöht werden. - (Bild: Adobe Stock/S. Engels)

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll bis Mitte 2022 über die Marke von zehn Euro steigen - aber zuerst nur in kleineren Schritten. Das empfiehlt die zuständige Kommission in einem diese Woche vorgelegten Beschluss, der auch der schwierigen Lage wegen der Coronakrise Rechnung tragen soll.

Die untere Absicherung für Geringverdiener soll demnach von jetzt 9,35 Euro in vier Stufen auf bis zu 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden. Als erstes Plus kommt zum 1. Januar 2021 aber vorerst ein leichter Anstieg auf 9,50 Euro. Das Votum in dem Gremium, dem Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft angehören, fiel einstimmig.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach von einer guten Nachricht für rund zwei Millionen Arbeitnehmer. Er kündigte an, die Empfehlung über eine Verordnung verbindlich machen zu wollen. Der Anfang 2015 eingeführte Mindestlohn sei eine Erfolgsgeschichte, die aber fortgeschrieben werden müsse. Im Herbst wolle er deshalb Vorschläge für eine Reform machen. "Der Mindestlohn darf nicht abgehängt werden." Heil verwies darauf, dass die Lohnuntergrenze derzeit bei nur 46 Prozent des Durchschnittseinkommens liege. Die Richtmarke von zwölf Euro sei deshalb "eine gute Orientierung".

Konkret soll der Mindestlohn nun in einer ersten Stufe zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro steigen. Zum 1. Juli 2021 soll eine zweite kleine Anhebung auf 9,60 Euro folgen, zum 1. Januar 2022 eine dritte auf 9,82 Euro. Die vierte Stufe sieht dann zum 1. Juli 2022 eine Anhebung auf 10,45 Euro vor. Dies soll auch die Ausgangsbasis für die dann folgende nächste Anpassung sein.

Für diese Menschen gilt der Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt. Zuletzt hatte es eine Anhebung in zwei Stufen gegeben: auf 9,19 Euro zum 1. Januar 2019 und auf die jetzigen 9,35 Euro zum 1. Januar 2020.

Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Daneben haben mehrere Branchen tarifliche Mindestlöhne, die über der Lohnuntergrenze liegen.

Der Vorsitzende der Kommission, Jan Zilius, verwies darauf, dass über die jetzige Anpassung in Zeiten großer wirtschaftlicher Unsicherheit zu entscheiden gewesen sei. Das Gremium beriet auch länger als vorgesehen, die zunächst am Mittag geplante Bekanntgabe musste verschoben werden.

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte Vorstandsmitglied Stefan Körzell die Verständigung. "Allein in den nächsten beiden Jahren bringen die Mindestlohnsteigerungen insgesamt knapp zwei Milliarden Euro mehr im Portemonnaie der Beschäftigten."

Wünsche nach einer Erhöhungspause wegen der Coronakrise hätten sich am Ende nicht durchsetzen können. Das nun als Basis für künftige Anpassungen vorgesehene Niveau von 10,45 Euro sei "ein deutlicher Schritt, um schneller zu den geforderten zwölf Euro zu kommen". Grundsätzlich könne der Mindestlohn aber nur eine untere Haltelinie sein.

Kommission orientiert sich an Tariflöhnen

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, sagte, die Kommission habe einmal mehr bewiesen, wie gut Sozialpartnerschaft in Deutschland funktionieren könne. Auch die Anhebung des Mindestlohns müsse der beispiellosen Rezession wegen der Coronakrise Rechnung tragen.

Daher konzentriere sich der erste Schritt auf einen Inflationsausgleich. Die niedrigeren gestaffelten Anpassungsschritte für das Jahr 2021 schafften vor allem für kleine und mittelständische Betriebe mehr Luft, da sie durch die Coronakrise besonders hart getroffen seien.

Grundsätzlich orientiert sich die unabhängige Kommission an der zurückliegenden Entwicklung der Tariflöhne. In einer "Gesamtabwägung" zusammengebracht werden sollen laut gesetzlicher Vorgabe dann der Mindestschutz der Arbeitnehmer, faire Wettbewerbsbedingungen und das große Ziel, Beschäftigung nicht zu gefährden. Dabei gibt es einen gewissen Spielraum, was genau in die Berechnung einbezogen wird.

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dpa