Erbschaftssteuer

Kompromiss bei der Erbschaftssteuerreform: Die Erben von Familienunternehmen bleiben in der Regel weiterhin von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie die Arbeitsplätze erhalten. Nur bei großen Firmen wird geprüft, ob die Steuerzahlung den Erben und die Firma überfordern würde. - (Bild: Fettweis)

"Nach mehreren Gesprächen zwischen CDU, CSU und SPD konnte heute eine Einigung über die Erbschaftsteuerreform erzielt werden," teilten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), SPD-Chef Sigmar Gabriel und der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer in einer gemeinsamen Erklärung mit, die das Finanzministerium am Montagmorgen veröffentlichte.

"Damit wird der Weg frei für einen Abschluss des parlamentarischen Verfahrens im Deutschen Bundestag und im Bundesrat", hoben die drei Politiker hervor.

Ein Gesetzesbeschluss wäre so noch vor der parlamentarischen Sommerpause möglich, die Anfang Juli beginnt. Der Bundesrat könnte noch am 8. Juli zustimmen. Nach einem erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Deutschen Bundestag und im Bundesrat soll das Gesetz laut der Einigung rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten.

Eigentlich muss es bis zum 30. Juni eine Reform der Erbschaftssteuer geben, weil das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber diese Frist gesetzt hat. Die Karlsruher Richter hatten die bisherigen Regelungen zu Ausnahmen für Firmenerben in Teilen verworfen.

Sie möchten gerne weiterlesen?