Wolfgang Schäuble
Wolfgang Schäuble (CDU): "Nach mehreren Gesprächen zwischen CDU, CSU und SPD konnte heute eine Einigung über die Erbschaftsteuerreform erzielt werden," - (Bild: CDU)

Nach dem erzielten Kompromiss zur Neuregelung werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings gelten schärfere Vorgaben wie vom Bundesverfassungsgericht Ende 2014 gefordert.

Zugleich gebe es neue Grenzen für Erben, denen ein besonders großes Vermögen hinterlassen wird. Ab einer Summe von 26 Millionen Euro sollen sie erst nach einer Bedürfnisprüfung Steuervergünstigungen bekommen können. Liegt das Erbe bei 90 Millionen Euro oder darüber, gibt es den Plänen zufolge grundsätzlich keine Steuernachlässe.

"Abwanderung und Verkauf drohen"

Skeptisch gegenüber der geplanten Neuregelung zeigt sich unter anderem die Stiftung Familienunternehmen.

"Die heutige Einigung der großen Koalition auf die Erbschaftsteuer-Reform bringt im Vergleich zu den Eckwerten, die das Bundesfinanzministerium Anfang 2015 vorgelegt hatte, einen deutlichen Fortschritt", erklärt Prof. Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen.

Jedoch nehme der politische Kompromiss insgesamt zu wenig Rücksicht auf die Anwendungspraxis. Für nicht wenige Unternehmen drohe eine so starke Erhöhung, dass dies Überlegungen zu Abwanderung und Verkauf befördern werde.

BDI zeigt sich kritisch

Auch der BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber äußert sich kritisch zum Kompromiss bei der Erbschaftssteuerreform.

"Im Ringen um die Reform der Erbschaftsteuer ist der kleinste gemeinsame Nenner erzielt worden. Damit sind die Unternehmen nicht glücklich. Der bisher geltende Kompromiss wurde zum Nachteil des industriellen Mittelstandes aufgeweicht."

Durch viel zu hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand drohten eigentümer- und familiengeführten Unternehmen deutliche Mehrbelastungen. "Es ist ernüchternd, dass sich die Koalition nicht einmal auf eine Stundung der Steuerschuld im Falle einer vorweggenommenen Erbfolge verständigen konnte. Dies hätte Druck aus den Verschärfungen der Erbschaftsteuer nehmen können. Der Gesetzgeber darf die Unternehmensnachfolge in unserem Land nicht erschweren. Es geht darum, Unternehmen und viele Hunderttausend Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern", warnt Kerber.

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