Trumpf Gebäude

Trumpf profitiert vom neuen Forschungszulagengesetz. - (Bild: Trumpf Group)

Was ist eigentlich das Forschungszulagengesetz und was wird gefördert?

Mit dem neuen Gesetz möchte die Bundesregierung den Unternehmensstandort Deutschland stärken. Bundesfinanzminister Olaf Scholz sagte dazu bei einer Veranstaltung Anfang Februar: „Wir wollen noch innovativer werden. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung sollen bis 2025 auf 3,5 Prozent des BIP steigen.“

Deshalb gebe es mit dem Forschungszulagengesetz erstmals eine steuerliche Forschungsförderung. Sie ergänze die bewährte Projektförderung. 

Förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Die Forschungszulage gilt für Projekte, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurden oder für die der Auftrag nach dem 1. Januar 2020 erteilt wurde.

Konkret werden 25 Prozent der förderfähigen Kosten (Bemessungszulage) gefördert. Die Personalkosten und die Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge werden bei eigenbetrieblicher Forschung und bei Kooperationsprojekten gefördert. Bei Auftragsforschung sind 60 Prozent des Auftragswerts die Bemessungsgrundlage. Diese werden mit 25 Prozent bezuschusst. Auch Aufwendungen des selbstforschenden Unternehmens können berücksichtigt werden. Nicht bezuschusst werden Dinge wie Material- oder Reisekosten.

Was sagen Unternehmen wie Trumpf und Hawe Hydraulik zum Forschungszulagengesetz?

Sowohl für kleinere als auch für größere Firmen ist das Gesetz interessant:

Robert Schullan, CEO von Hawe Hydraulik sagt, dass sein Unternehmen die steuerliche Forschungsförderung nutzen werde. Da das Gesetz erst ab Anfang 2020 wirksam ist, seien allerdings noch einige Details zu klären. „Grundsätzlich haben wir als Hawe einen sehr starken Fokus auf R&D und viele – auch langfristig angelegte – Projekte. Unmittelbar werden wir diese nicht aufstocken aber die mögliche Förderung natürlich in unseren Planungen für die nächsten Jahre berücksichtigen“, erklärt der CEO. Nur durch permanente Innovationen könne Hawe seinen Vorsprung am Markt aufrechterhalten. „Mittelfristig könnte das durchaus auch Auswirkungen auf zusätzliche Arbeitsplätze und Investitionen haben“, sagt Schullan.

Axel Schwerdtfeger, CTO bei Hawe Hydraulik erklärt, dass das Unternehmen bisher Förderungen über die KFW nutzt und zudem das erste individuell geförderte Forschungsprojekt mit der TUM genehmigt bekommen habe. Die beiden Förderungen seien aber in der Handhebung sehr aufwändig und benötigen sehr viel Vorarbeit was das Unternehmen im Einsatz beschränke. „Wenn durch das Forschungszulagengesetz diese Hemmnisse verkleinert werden und wir leichter Innovation fördern lassen können, werden wir sicherlich die Möglichkeit zusätzliche Entwicklungen früher und parallel zu starten in Betracht ziehen“, sagt Schwerdtfeger.

Auch bei Trumpf ist das Gesetz ein Thema. Forschungskoordinator Thomas Rettich erklärt, dass das Unternehmen auf zwei Arten von der neuen Regelung profitiert. Der direkte Effekt sei relativ klein, da der Konzern bereits ein Vielfaches mehr als die gesetzlich vorgegebene Höchstgrenze für Forschung und Entwicklung ausgebe. Aber: Durch das neue Gesetz könne Trumpf nun stärker mit kleinen und mittleren Unternehmen und Startups gemeinsam forschen. „Das bringt uns enorm weiter, da solche Betriebe oft richtig gute Ideen haben und wir gemeinsam mehr erreichen können“, sagt Rettich.

Durch das neue Gesetz haben kleinere Unternehmen nun auch die Möglichkeit, Forschungseinrichtungen mit ihren Fragestellungen zu beauftragen. „Das bringt die deutsche Forschungslandschaft insgesamt weiter, da wir mit Instituten und Unternehmen an Themen arbeiten können, die wir allein nicht angehen“, freut sich Rettich.

Wie hoch ist die Förderung?

Es ist eine jährliche Förderung von bis zu 500.000 Euro je Unternehmen möglich. Das sind 25 Prozent der Bemessungsgrundlage von zwei Millionen Euro. Insgesamt sind fünf Milliarden Euro im Fördertopf.

Für wen ist eigentlich das neue Gesetz und wer profitiert besonders?

Grundsätzlich können alle Unternehmen die neue Förderung beantragen – egal, wie groß es und in welchem Wirtschaftsbereich es tätig ist. Damit können auch Firmen vom neuen Gesetz profitieren, die sonst nicht die Kriterien der üblichen EU- oder Bund-Förderung im Bereich Forschung und Entwicklung erfüllen.

Warum kann das neue Gesetz für Unternehmen sinnvoll sein?

Normalerweise müssen Firmen zuerst einen Antrag stellen und können das entsprechende Projekt erst starten, wenn die Gelder bewilligt wurden. Durch das neue Gesetz können Unternehmen Projekte nun sofort beginnen.

Wie können Unternehmen die Förderung beantragen?

Das Bundesfinanzministerium schreibt dazu: „Die Forschungszulage wird auf die nächste Steuerfestsetzung angerechnet und ausgezahlt, soweit sie die festgesetzte Steuer übersteigt. Auf die Forschungszulage besteht – bei Vorliegen aller Voraussetzungen – ein Rechtsanspruch.“ Das heißt: Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres können Unternehmen beim jeweiligen Finanzamt einen Antrag auf Forschungszulage stellen. Dabei muss unter anderem auch eine Bescheinigung eingereicht werden, die die Förderfähigkeit des Projekts bestätigt.

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