Zuletzt hatte es im Krisenjahr 2009 einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gegeben (+ 11,6 Prozent gegenüber dem Jahr 2008).
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für das Jahr 2017 auf rund 29,7 Milliarden Euro. Im Jahr 2016 hatten sie bei rund 27,4 Milliarden Euro gelegen. Der Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass die Gerichte im Jahr 2017 mehr Insolvenzen von wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen registrierten als im Jahr 2016.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war im Jahr 2017 mit 71 896 Fällen um 6,9 Prozent niedriger als im Jahr 2016. Einen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen hatte es zuletzt im Jahr 2010 gegeben (+ 7,6 Prozent gegenüber dem Jahr 2009).
Die Insolvenzen von Personen, die früher einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind, lagen mit 19 881 Fällen um 1,2 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Bei den ehemals selbstständig Tätigen dürfte in vielen Fällen eine Insolvenz ihres Unternehmens vorausgegangen sein.
Die Gesamtzahl aller Insolvenzen einschließlich der 3 248 Nachlass- beziehungsweise Gesamtgutinsolvenzen und der 514 Insolvenzen von natürlichen Personen, die als Gesellschafter größerer Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahr 2017 auf 115 632 Fälle (- 5,6 Prozent gegenüber 2016).
Destatis