Die geplanten Corona-Impfungen für Beschäftigte über ihre Firmen nehmen konkretere Formen an. Für den vorgesehenen Start ab dem 7. Juni müssen Betriebsärzte bis diesen Freitag Impfstoff bei Apotheken bestellen - für die erste Woche zunächst begrenzt auf jeweils höchstens 804 Dosen des Präparats von Biontech/Pfizer. Das geht aus einer Handreichung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hervor, über die zuerst die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' (Donnerstag). Auch die 'Rheinische Post' berichtete.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte der Zeitung: "Je mehr Ärzte impfen, desto schneller läuft die Impfkampagne." Außerdem komme bald eine Phase, in der jene zu überzeugen seien, denen der Weg zum Arzt oder ins Impfzentrum zu weit sei. "Gelegenheit macht Impfung", sagte Spahn mit Blick auf Angebote direkt über Betriebe.
Anspruch auf eine Corona-Impfung über Betriebsärzte sollen "alle Betriebsangehörigen" haben. Dies soll unabhängig vom Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthaltsort gelten - also auch für Grenzpendler und Saisonarbeiter, heißt es im Entwurf für eine erneute Änderung der Impfverordnung, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
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Impfen im Betrieb: Wer haftet?
Auch wenn Impfungen in Betrieben gemacht werden, sollen sie demnach bei Haftungsfragen nicht als betrieblich veranlasst gelten, sondern sind Teil der staatlichen Impfkampagne. Festgehalten wird zudem, dass die Impfungen freiwillig sind und ein "Erfüllungsverhältnis" allein zwischen dem Betriebsarzt und den Anspruchsberechtigten bestehe. Voraussetzung für Betriebsärzte soll sein, dass sie sich an das zentrale System zur Meldung von Impfdaten anbinden.
Die Neufassung der Impfverordnung soll am 7. Juni in Kraft treten. Sie setzt auch den Beschluss von Bund und Länder um, dass ab dann die noch geltende Priorisierung mit einer festen Reihenfolge entfällt.