Ein Handy, auf dem ein Artikel zum Thema Coronavirus zu sehen ist. Daneben liegen Tabletten.

Auch Unternehmen bekommen die Auswirkungen des Coronavirus zu spüren. - (Bild: Pixabay)

Seit zehn Tagen nehmen die Coronavirus-Fälle in Deutschland zu. Inzwischen gibt es knapp 350 laborbestätigte Fälle (Stand: 5. März, 8 Uhr). Das hat Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts, auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Demnach nehme sowohl die Zahl der Infizierten als auch die Zahl der betroffenen Regionen zu. Doch was bedeutet das für Unternehmen und ihre Mitarbeiter? Eine Übersicht.

Wie sollen Geschäftsführer mit dem Thema Coronavirus umgehen?

„Proaktiv und klar dazu kommunizieren“, rät Britta Redmann gegenüber PRODUKTION. Sie ist Rechtsanwältin, Mediatorin sowie Coach und unterstützt Unternehmen unter anderem bei Konflikten. Geschäftsführer sollen sachliche Informationen mit Hinweisen auf öffentliche Stellen wie das Robert-Koch-Institut, bei denen sich Mitarbeiter informieren können, veröffentlichen. Außerdem empfiehlt Redmann eine transparente, bedachte und regelmäßige Kommunikation, die den Beschäftigten eine Orientierung gibt.

Punkte dabei können zum Beispiel sein:

  • Wo und wie die Mitarbeiter arbeiten können
  • Ob es jetzt im Umgang mit anderen – also Kollegen, Kunden oder Lieferanten – bestimmte Verhaltensregeln gibt. Soll zum Beispiel auf das Hände schütteln verzichtet werden?
  • Mögliche Auswirkungen beim Unternehmen und der Umgang damit

Sollten Unternehmen Notfallpläne ausarbeiten?

„Ein Plan, was in dem Fall dann getan werden kann, ist sicherlich nützlich“, sagt Expertin Redmann. Es sei besser, auf eine Situation vorbereitet zu sein – auch wenn diese nicht eintreten sollte.

Der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat sein Merkblatt „Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie“ aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus überarbeitet. Darin heißt es, der Arbeitgeber sei nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit gewährleisten. Möglich sei in diesem Zusammenhang ein „Pandemieplan“.

Der BDA rät dabei unter anderem, Verhaltensregeln festzulegen, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren, aber auch Vereinbarungen zu treffen, in welchem Umfang Mitarbeiter unbezahlten Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen können.

Auch die Handwerkskammer Magdeburg gibt Tipps für einen Notfallplan. Einer davon ist zum Beispiel das Festlegen von Geschäftsabläufen bei Personalausfall.

Wie gehen Unternehmen konkret mit dem Thema Coronavirus um?

Konzerne wie Webasto, DMG Mori und BMW haben die Folgen des Coronavirus schon zu spüren bekommen und mussten Standorte vorübergehend schließen.

Bei Trumpf gibt es bisher keinen Coronavirus-Fall. Das Ditzinger Unternehmen hat für den Ernstfall Notfallpläne ausgearbeitet. Pressesprecher Rainer Berghausen erklärt im Gespräch mit PRODUKTION, dass es bereits vor Ausbruch des neuen Virus Notfallpläne für alle möglichen Situationen gegeben habe. Diese seien nun entsprechend angepasst worden. Details wollte Berghausen nicht nennen. Daneben gebe es fachlich orientierte Krisenstäbe, die inzwischen auch in jeder Tochtergesellschaft eingerichtet wurden, erklärt der Pressesprecher.

Für seine Mitarbeiter hat das Unternehmen zusätzlich online eine Sonderseite mit allen wichtigen Informationen eingerichtet, sagt Berghausen. Und er verrät: Die Seite werde momentan häufiger geklickt als der Speiseplan. Insgesamt hat der Trumpf-Pressesprecher aber keine Panik unter den Mitarbeitern festgestellt. Es werde zum Beispiel nicht reihenweise Home Office beantragt.

In dem Arbeitsalltag hat sich dagegen schon etwas geändert: So sind Dienstreisen in die vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiete bis mindestens 28. März ausgesetzt. Wenn doch ein Mitarbeiter dringend in eines dieser Regionen reisen müsse, müsse das erst vom Krisenstab genehmigt werden, erklärt Berghausen.

Trumpf hat außerdem seine Hausmesse Intech, die vom 24. bis 27. März stattfinden sollte, abgesagt. Das Mindelheimer Unternehmen Grob verschiebt seine vom 18. bis 21. März geplante Hausmesse ebenfalls.

Auch MAN hat aufgrund des Coronavirus Regelungen erlassen. Stefan Klatt, Leiter der Unternehmenskommunikation bei MAN Truck and Bus erklärt, dass Geschäftsreisen momentan auf ein Minimum beschränkt sind. Die Entscheidung, ob eine Geschäftsreise durchgeführt wird, werde vom Vorgesetzten getroffen. Grundlagen seien dabei die Notwendigkeit der Reise und das Zielortrisiko. Wie bei Trumpf müssen Dienstreisen in Risikogebiete erst abgesprochen werden. 

Nicht nur Dienstreisen, auch Veranstaltungen, "die von einer großen Anzahl von Personen besucht werden", müssen laut Klatt mit dem Vorgesetzten besprochen werden. Allgemein werde empfohlen, größere Veranstaltungen zu verschieben. +

Mitarbeiter, die aus einem der Risikogebiete zurückkehren oder Kontakt mit einem bestätigten Infektionsfall hatten, sollen zwei Wochen im Home Office bleiben, erklärt der MAN-Sprecher.

Hat ein MAN-Mitarbeiter grippeähnliche Symptome wie Husten, Schnupfen oder Atembeschwerden, muss er sich mit seinem Vorgesetzten abstimmen und zu Hause bleiben.

Was ist, wenn der laufende Betrieb nicht mehr gewährt werden kann?

Sollten sich in einem Unternehmen sehr viele Mitarbeiter mit COV-19 infizieren, könnte es sein, dass Unternehmen ihren Betriebsablauf nicht mehr aufrechterhalten können. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber das betriebliche Risiko, die arbeitswilligen und arbeitsfähigen Mitarbeiter gleichermaßen bezahlen zu müssen, erklärt Rechtsanwältin Redmann. Um bei den Personalkosten eine wirtschaftliche Entlastung zu erreichen, gebe es die Möglichkeit, Kurzarbeit anzuordnen und Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Dauerthema Messen: Gehen Mitarbeiter noch zu Messen?

Inzwischen fallen immer mehr Messen aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus aus – zuletzt die LogiMat und die Hannover Messe. Eine Umfrage auf unserer Website zeigt: 62 Prozent dürfen oder wollen momentan gar nicht auf Messen gehen. Nur ein Viertel der mehr als 260 Umfrageteilnehmer geht noch auf Messen.

Ansteckungsgefahr: Müssen Mitarbeiter weiter zur Arbeit gehen?

Ja. „Der Ausbruch des neuen COV-19 ändert jedoch zunächst nichts an der weiterhin bestehenden Verpflichtung zur Arbeitsleistung, die sich für Mitarbeitende aus ihrem Arbeitsvertrag ergibt“, schreibt Rechtsanwältin Redmann auf ihrer Website.

Ein nicht erkrankter Beschäftigter müsse weiter zur Arbeit gehen, auch wenn sich die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung auf dem Arbeitsweg oder bei Kollegen erhöhen könnte.

Thema Krankengeld: Bekommt man dieses auch, wenn man im Urlaub wissentlich in einem Risikogebiet war und sich dort angesteckt hat?

Ja. Pressereferentin Christina Göpner-Reinecke von der AOK erklärt auf Nachfrage: „Die Zahlung von Krankengeld erfolgt bei der Gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig davon, ob sich ein Mensch risikoreich verhält oder nicht.“

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