Ziel ist es, einen europäischen Binnenmarkt für Daten zu etablieren.

Mit der Europäischen Datenstrategie hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Binnenmarkt für Daten zu etablieren. (Bild: noah9000 – stock.adobe.com)

Zum vom Europäischen Parlament verabschiedeten Data Act, dessen wesentliche Bestimmungen ab Herbst 2025 anwendbar sein sollen, heißt es in einem Papier des Statistischen Bundesamtes: „Mit der Europäischen Datenstrategie hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Binnenmarkt für Daten zu etablieren. Sie ist ein wichtiger Baustein der Antwort der Europäischen Union auf die Herausforderungen der Digitalisierung. Die Europäische Datenstrategie soll fundierte Entscheidungen auf der Grundlage von Daten ermöglichen und den Austausch und die Nutzung von Daten optimieren.“

Fakt ist: Auf fast allen modernen und smarten Geräten wie Smartphones, Haushaltsgeräte oder Tablets, aber auch auf Maschinen in den Fertigungshallen der Industrie und in Fahrzeugen werden inzwischen Daten gesammelt. Wer auf diese zugreifen und sie nutzen kann, war und ist bis dato nicht klar. Die EU will mit dem Data Act genau diesen Umgang per Gesetz regeln.

Margrethe Vestager, die für das EU-Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin, erklärt dazu: „Wir wollen Verbrauchern und Unternehmen noch mehr Mitspracherecht darüber einräumen, was mit ihren Daten geschehen darf, indem klargestellt wird, wer zu welchen Bedingungen Zugang zu den Daten hat. Dies ist ein zentraler Digitalgrundsatz, der zur Schaffung einer robusten und fairen datengesteuerten Wirtschaft beitragen und Leitsatz für den digitalen Wandel bis 2030 sein wird.“

Für Siemens ist der Data Act in erster Linie ein Kostentreiber, wie ein Sprecher sagt: „Der Data Act bringt für Hersteller vor allem Kosten im Produkt-Design mit sich, zudem sind viele der Definitionen im Data Act unscharf. Wir befürchten, das könnte Rechtsunsicherheiten schaffen. Zudem sehen wir im Industrie-Bereich dafür keinen Bedarf. Sektor-spezifische Lösungen wären unserer Ansicht nach zielführender gewesen.“

Erhöhter administrativer Aufwand im Datenmanagement

Andere Unternehmen wie etwa Trumpf begrüßen den Schritt, sehen aber auch die Kosten dafür, dazu Ingo Sawilla, Datagovernance + Datasecurity, Trumpf: „Trumpf unterstützt den datenwirtschaftsrechtlichen Ansatz der EU-Kommission, denn das Wachstums- und Innovationspotential von Daten liegt auf der Hand. Mithilfe des Data Acts wird es möglich diese Potentiale zu nutzen. Unternehmen werden einen erhöhten administrativen Aufwand im Datenmanagement haben. Daten, die erhoben werden sollen, müssen qualifiziert und klassifiziert werden. Der Nachweis dazu und die Bereitstellung wird zusätzliche Kosten verursachen.“ So investiert Trumpf über Projekte wie XForge, Catena-X oder Manufacturing-X in das Thema, damit eine erfolgreiche Umsetzung ermöglicht wird und praktische Antworten auf die offenen Fragen gefunden werden.

Ingo Sawilla, Trumpf.
Ingo Sawilla, Trumpf. (Bild: Trumpf)

Ingo Sawilla, Trumpf: „Wird der bürokratische Anteil zu hoch, wird die Wirtschaft unnötig belastet oder Strafen drohen. Hier bedarf es einen klugen und pragmatischen Ansatz der Innovation fördert und die Datensouveränität stärkt und darin liegt die Chance des Data Acts.“

Auch Deutschlands größter Verband der IT- und TK-Branche, der Bitkom, sieht den Data Act als den richtigen Weg beim Umgang mit Daten, wie David Schönwerth, Bereichsleiter Data Economy beim Bitkom ausführt: „Wir begrüßen, dass der Data Act nun kurz vor Inkrafttreten steht und im Laufe der Gesetzesverhandlungen erhebliche Verbesserungen am Text erreicht wurden. Es geht jetzt darum, einerseits die Chancen des Data Acts zu nutzen und andererseits die Risiken so gut wie möglich zu kontrollieren. Auch ist wichtig, ein effektives und niedrigschwelliges Aufsichtsregime zu etablieren: für erfolgreiches Wirtschaften ist Rechtssicherheit essenziell.“

David Schönwerth, Bitkom.
David Schönwerth, Bitkom. (Bild: Bitkom)

David Schönwerth, Bitkom: „Ob die Datenbestände bisher geschlossen sind, hängt sehr vom Einzelfall ab. In solchen aber wird sich der Maschinen- und Anlagenbau anpassen müssen und tut es bereits eifrig. Die faktische Trennung von Produkt und Daten erfordert mehr Fokus auf die Entwicklung von smarten Services und Datenprodukten.“

Maschinen- und Anlagenbau in wichtiger Transformationsphase

Für den VDMA stellt der EU Data Act den Datenverkehr zwischen Unternehmen auf eine neue Grundlage. Für den industriellen Mittelstand ist dies also Chance und Risiko zugleich. Laut VDMA darf die Politik die Unternehmen nun nicht im Regen stehenlassen. Wichtige Fragen im Zusammenhang mit diesen neuen Rahmenbedingungen sind immer noch offen. Die Unternehmen erwarten hierbei Unterstützung von der Europäischen Kommission für die praktische Umsetzung, damit das Potenzial der Datenökonomie in Europa schnell nutzbar gemacht werden kann.

„Der Maschinen- und Anlagenbau befindet sich in einer wichtigen Transformationsphase“, sagt Jan Paul Marschollek, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Teil der VDMA-Rechtsabteilung. „Unsere Branche möchte ihre technologische Führung bei Geschäften von Unternehmen mit Unternehmen im Feld einer intelligent vernetzten Produktion erhalten und ausbauen.“ Dem EU Data Act komme hierbei eine bedeutende Rolle zu. „Für die Unternehmen ist es wichtig, dass regulatorische Anforderungen verständlich sind und pragmatisch erfüllt werden können, damit sie im globalen Wettbewerb bestehen können. Weitere unnötige Bürokratie oder neue Unsicherheit kämen hingegen zur Unzeit“, so der Jurist, spezialisiert auf die Themen Digitalrecht & Datenschutzrecht, IT-Recht sowie Kartellrecht weiter.

Für den Maschinen- und Anlagenbau wird es sich demnach zeigen müssen, ob die angepeilten Chancen oder die mit dem EU-Datengesetz verbundenen Risiken schlussendlich überwiegen werden.

Jan Paul Marschollek, VDMA-Rechtsabteilung.
Jan Paul Marschollek, VDMA (Bild: VDMA)

Jan Paul Marschollek, VDMA-Rechtsabteilung: „Etwaige ‚Fehlentwicklungen‘ im Rahmen der Digitalisierung der Industrie, denen man mit einer derartigen Regulierung entgegenzuwirken hätte, sehen wir im Maschinen- und Anlagenbau nicht.“

Bitkom-Mann Schönwerth sieht die größte Chance darin: „Viele Unternehmen setzen sich jetzt wohl so intensiv wie noch nie mit der Entwicklung von innovativen Datendiensten auseinander und begeben sich wo nötig auf den Aufholpfad. Das ist gut so. Ob die Datenportabilitätsrechte wiederum so viel ausgeübt werden, wie von manchen vorhergesagt, wird sich zeigen. Bei allem Optimismus sollten wir aber nicht vergessen, dass Automobilsektor und Maschinen- und Anlagenbau erhebliche Investitionen in ihre Produkte und Dienste geleistet haben, das muss gewürdigt werden und ist in Zukunft ebenso essentiell. Ohne Investition keine Innovation. Auch sollten Geschäftsgeheimnisse grundsätzlich tabu sein beim Datenteilen.“

Für eine pragmatische Gestaltung der Regelungen des Data Acts spricht sich Ingo Sawilla von Trumpf aus: „Damit kann für die Industrie, für den Maschinenbau, aber auch für den Kunden und den Nutzer der optimale Nutzen zu gewährleistet werden. Wichtig ist Rechtsicherheit durch den Gesetzgeber für die Unternehmen, um Nachteile zu vermeiden. Dies gilt auch für eine Harmonisierung mit bestehender Gesetzgebung, wie der Datenschutzgrundverordnung. Eine Evaluation des Gesetzes nach zwei Jahren ist empfehlenswert.“

Von Siemens-Seite heißt es dazu: „Wir bereiten uns auf die Anforderungen des Data Acts vor. Wir werden Schritte einleiten, um der neuen Gesetzgebung gerecht zu werden – und auch unsere Kunden bei der Einhaltung der neuen Anforderungen unterstützen.“

Mehr Wettbewerb in der Datenökonomie

Doch viele Fragen hinsichtlich des Datenschutzes sind bis heute noch nicht beantwortet. Auf der einen Seite nehmen die Auswirkungen des Datenschutzes in der täglichen Praxis schon manchmal komische, hysterische Formen an, auf der anderen Seite steht der Data Act ja gerade für eine fast schon hemmungslose Öffnung der Datensilos, die für mehr Dynamik auf den Märkten für datenbasierte Dienstleistungen sorgen soll, dazu Jan Paul Marschollek aus der VDMA-Rechtsabteilung: „Datenschutz wird von den Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus seit jeher ernst genommen. Eine entsprechende Frage zu einem derartigen Zielkonflikt wurde seitens des Verbandes ebenfalls gestellt, wobei andere Branchen mutmaßlich eine noch höhere Betroffenheit diesbezüglich aufweisen dürften.“

Es scheine, als wäre der EU Data Act nicht nur in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung, sondern auch hinsichtlich anderer Rechtsgebiete nicht optimal synchronisiert worden, beispielsweise in Bezug auf Fragen des Kartellrechts, der IT-Sicherheitsgesetzgebung und Geschäfts- und Betriebsgeheimnisschutz. Mit derartigen Unklarheiten werden sich die Unternehmen im Zuge der Implementierung leider auseinandersetzen dürfen. Ein gesteigertes Maß an Rechtsunsicherheit ist die Folge.“ Für Ingo Sawilla ist die Öffnung der Datensilos erst einmal positiv: Es wird damit für mehr Wettbewerb in der Datenökonomie gesorgt, da Daten nicht mehr nur in geschlossenen Silos verharren.“

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(Bild: mi-connect)

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Akteure aus Drittstaaten könnten Zugriff auf sensibelste Daten erhalten

Für den Bitkom dagegen bleiben noch zahlreiche Fragen offen: „Manche Regeln im Data Act verweisen auf Standards oder ähnliche Instrumente, welche noch nicht vorliegen. Es wird wichtig sein, dass die Aufsichtsbehörden kohärent agieren und im Dialog mit den Unternehmen sind. Unsere Devise lautet hier: Informieren, Erklären, offen in die Zukunft schauen.“

Wer nach Inkrafttreten des Data Acts am meisten davon profitieren wird, ist noch nicht klar, dazu nochmals David Schönwerth, Bereichsleiter Data Economy beim Digitalverband Bitkom: „Das wird sich zeigen. Unternehmen, die smarte Dienste oder Datenintegrationslösungen anbieten, erhalten so mögliche neue Zugänge. Ähnliches gilt für Kunden in ausgewählten Lieferbeziehungen. Doch auch wer auf einem Berg voller Daten sitzt, kann innovative Dienste anbieten. Eine Sorge wiederum, die auch der finale Text nicht ganz ausräumen konnte, ist, dass Akteure aus Drittstaaten, die uns nicht wohlgesonnen sind, Zugriff auf sensibelste Daten erhalten könnten, und das obendrauf auch noch auf legale Art und Weise. Das muss verhindert werden.“

Trumpf-Mann Sawilla gibt sich dazu optimistisch: „Wir alle werden profitieren, durch eine bessere Datagovernance und eine höhere Cybersicherheit.“

Unternehmen erwarten Unterstützung von der EU für praktische Umsetzung

Klar ist, dass der EU Data Act nach seinem Inkrafttreten als europäische Verordnung in den Mitgliedsstaaten unmittelbar Geltung findet. Den Unternehmen verbleiben bis zur Anwendbarkeit der wesentlichen Vorschriften dann grundsätzlich nur 20 Monate. „Wichtige Fragen im Zusammenhang mit diesen neuen Rahmenbedingungen sind jedoch noch offen“, gibt VDMA-Jurist Marschollek zu bedenken. „Die Unternehmen erwarten hierbei Unterstützung von der Europäischen Kommission für die praktische Umsetzung, damit das Potenzial der Datenökonomie in Europa schnell nutzbar gemacht werden kann. Auch ein offizielles Muster für „B2B Data Sharing Agreements“ gehört hierzu.“ Zudem seien die Fragen nach Sanktionshöhen und der zuständigen Stellen noch ungeklärt. Hier seien die Mitgliedsstaaten gefragt. Unternehmen benötigten schnell kompetente sowie hinreichende Ansprechpartner auf Behördenseite.

Im Zuge der Implementierung dürfte es für Unternehmen vor allem wichtig sein, ihre Datenströme zu kennen, zu analysieren sowie die zugehörigen Geschäftsmodelle auf den Prüfstand zu stellen beziehungsweise an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen. „Hierzu gehören unter anderem die Informationen zu Daten, die bei der Nutzung von vernetzten Produkten und damit verbundenen digitalen Diensten anfallen: Vertragsregelungen, Schutzkonzepte für IP-Rechte/Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie das zugehörige Produkt- und Servicedesign. Insgesamt dürfte es sich um erhebliche Aufwände für Unternehmen handeln“, blickt Jan Paul Marschollek ein wenig skeptisch in die Zukunft.

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