2023 wurden beim Europäischen Patentamt (EPA) 199.275 Patentanmeldungen eingereicht. Dies entspricht einem Anstieg von 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Nach dem Patentindex 2023 bedeutet dies einen neuen Höchststand und setzt den positiven Trend der Jahre 2022 (+2,6 Prozent) und 2021 (+4,7 Prozent) fort. Als Instrument zum Schutz und zur Vermarktung von Erfindungen sind Patentanmeldungen ein Frühindikator für die Investitionen der Unternehmen in Forschung und Entwicklung.
„Unser aktueller Patentindex zeigt, dass die Erfindungstätigkeit auch im Jahr 2023 weltweit hoch geblieben ist“, sagt EPA-Präsident António Campinos. „Das EPA wurde mit der Prüfung von mehr Patentanmeldungen als je zuvor beauftragt. (...) Kleine und mittlere Unternehmen in Europa nutzen immer häufiger Patente. Ihr Anteil an den Anmeldungen erreichte im vergangenen Jahr den bisher höchsten Stand. "
Aber welche Unternehmen reichen die meisten Patente ein? Das erfahren Sie in dieser Übersicht:
Die 10 patentstärksten Unternehmen der Welt (2023)
- Huawei (5.071 Patente)
- Samsung (4.760 Patente)
- LG (3.498)
- Qualkomm (3.275)
- Ericsson (1.969)
- Siemens (1.889)
- RTX (1.822)
- BASF (1.445)
- Philips (1.299)
- Sony (1.213)
Alle Zahlen (auch in der Bilderstrecke): EPO
Was ist ein Patent?
Ein Patent ist ein rechtliches Schutzinstrument, das seinem Inhaber das ausschließliche Recht gewährt, eine Erfindung zu nutzen, herzustellen, zu verkaufen oder zu vertreiben. Das bedeutet, dass niemand die patentierte Erfindung ohne Erlaubnis des Patentinhabers nutzen, herstellen, verkaufen oder importieren darf. Die Schutzdauer eines Patents beträgt in der Regel 20 Jahre ab dem Anmeldetag, sofern die Jahresgebühren bezahlt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Patent anmelden zu können?
Um patentiert zu werden, muss eine Erfindung in der Regel folgende Kriterien erfüllen
- Neuheit: Die Erfindung darf nicht zum Stand der Technik gehören. Das heißt, sie darf vor der Patentanmeldung nirgendwo auf der Welt veröffentlicht worden sein.
- Erfinderische Tätigkeit: Die Erfindung darf für einen Fachmann auf dem betreffenden Gebiet der Technik nicht naheliegend sein.
- Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erfindung muss in irgendeiner Form gewerblich anwendbar sein.
Bestimmte Arten von Erfindungen sind von der Patentierbarkeit ausgeschlossen, z.B. wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pflanzensorten oder Tierarten sowie Verfahren für geschäftliche Tätigkeiten oder Programme für Datenverarbeitungsanlagen.
Was ist eine Patentverletzung?
Eine Patentverletzung liegt vor, wenn jemand eine patentierte Erfindung ohne Zustimmung des Patentinhabers benutzt, herstellt, verkauft oder einführt. Dies kann zum Beispiel die Herstellung eines patentierten Produkts, die Verwendung eines patentierten Verfahrens oder der Verkauf eines patentierten Produkts ohne Genehmigung sein.
Das Patentrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, und ob eine Handlung eine Patentverletzung darstellt, kann oft nur im Einzelfall und manchmal erst nach langwierigen Rechtsstreitigkeiten festgestellt werden.
Welche Ansprüche oder Strafen drohen bei Patentrechtsverletzungen?
Im Falle einer Patentverletzung drohen dem Patentverletzer zivilrechtliche und unter bestimmten Umständen auch strafrechtliche Sanktionen. Zu den zivilrechtlichen Maßnahmen gehören:
- Unterlassungsanspruch: Der Patentinhaber kann verlangen, dass die patentverletzende Handlung unterlassen wird.
- Schadenersatzanspruch: Der Patentinhaber kann Schadenersatz für den erlittenen finanziellen Verlust verlangen.
- Auskunftsanspruch: Der Patentinhaber kann Auskunft über den Umfang der Patentverletzung verlangen.
- Vernichtungsanspruch: In bestimmten Fällen kann der Patentinhaber auch die Vernichtung der patentverletzenden Produkte verlangen.
In schweren Fällen vorsätzlicher Patentverletzung können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen, die Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen umfassen können.
Mit Material des Europäischen Patentamtes