Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie ab. Damit steigen insbesondere bei digitalen Risiken, Software und lernfähigen Systemen die Anforderungen.
Redaktion ProduktionRedaktionProduktion
Bewegliche Teile einer Maschine müssen so konstruiert und gebaut sein, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert werden.Item
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• Ab 20. Januar 2027 ersetzt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
• Hersteller müssen unter anderem digitale Risiken, Cybersecurity sowie autonome und lernende Funktionen berücksichtigen.
• Die Umstellung betrifft technische Dokumentationen, Konformitätserklärungen, Risikobeurteilungen und interne Prozesse.
• Eine kombinierte EG-/EU-Konformitätserklärung soll den Übergang bei Maschinen erleichtern, deren Zeitpunkt des Inverkehrbringens noch nicht feststeht.
Noch bildet die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG den europäischen Rechtsrahmen für die Maschinensicherheit. Sie erfasst neben klassischen Maschinen unter anderem unvollständige Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile, Hebebänder und Gelenkwellen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung über die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz.
Für die praktische Umsetzung sind Normen wesentlich. A-Normen behandeln grundlegende Begriffe und Gestaltungsprinzipien, B-Normen sicherheitsrelevante Bauteile und Schutzeinrichtungen. C-Normen definieren Anforderungen für bestimmte Maschinentypen. Bis zum 19. Januar 2027 werden Maschinen weiterhin nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht. Ab dem 20. Januar 2027 gilt ausschließlich die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
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Die neue Maschinenverordnung bringt wesentliche Änderungen in Bezug auf Sicherheitsanforderungen für Maschinenhersteller mit sich. Im Fokus stehen unter anderem kollaborative Roboter, die bestimmungsgemäß verwendet werden müssen.Item
Übergang zur Maschinenverordnung vorbereiten
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Die Wechselphase stellt Hersteller vor eine besondere Herausforderung: Bei laufenden Produktentwicklungen oder in der Serienfertigung lässt sich nicht immer exakt bestimmen, ob eine Maschine vor oder nach dem Stichtag in Verkehr gebracht wird. Dafür wurde die kombinierte EG-/EU-Konformitätserklärung geschaffen. Sie ermöglicht eine Erklärung, die sowohl die Konformität mit der Maschinenrichtlinie als auch – sofern sämtliche Anforderungen erfüllt sind – mit der Maschinenverordnung bestätigt.
Unternehmen können die Übergangszeit außerdem nutzen, um digitale Betriebsanleitungen, erweiterte Risikobetrachtungen und Cybersecurity-Vorgaben vorzubereiten. Zudem lässt sich prüfen, ob Produkte unter neue Risikokategorien gemäß Anhang I fallen und Konformitätsbewertungsverfahren angepasst werden müssen.
Warum die Konformitätsbewertung entscheidend bleibt
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Das Konformitätsbewertungsverfahren weist nach, dass eine Maschine sicher konstruiert wurde und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Der mehrstufige Prozess beginnt bereits während der Konstruktion und berücksichtigt den Lebenszyklus der Maschine.
Die technische Dokumentation kann mehrere hundert Seiten umfassen. An Betreiber werden davon beispielsweise Betriebsanleitung, EG-/EU-Konformitätserklärung und zusätzliche Sicherheitsinformationen weitergegeben. Der überwiegende Teil verbleibt beim Hersteller als interner Nachweis.
Fehlanwendungen erhöhen den Dokumentationsaufwand
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Zu berücksichtigen ist auch die „vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung“. Dazu gehören etwa das Übersteigen zu niedriger Schutzzäune oder die Manipulation von Schutzeinrichtungen. Vorgaben wie ISO 13857 definieren Mindestabstände, Höhen und konstruktive Maßnahmen zur Absicherung von Gefährdungsbereichen.
„Auch wenn sich am eigentlichen Inhalt der Konformitätsbewertung nichts ändert, führt die Umstellung auf die neue Struktur der MVO zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand“, erläutert Jens Müller, CMSE-Geschäftsführer von Müller und Partner Sachverständige und ISO/IEC 17024-zertifizierter Sachverständiger für Robotik und Maschinensicherheit. „Artikelnummern, Abschnittsverweise und Anhänge wurden vollständig neu geordnet. Daher müssen technische Dokumentationen, Konformitätserklärungen und interne Prozesse angepasst werden – selbst bei bestehenden Produkten.“
Existieren Risiken durch bewegliche Teile einer Maschine, müssen diese beweglichen Teile mit trennenden oder nicht trennenden Schutzeinrichtungen ausgestattet sein.Item
Was ändert die Maschinenverordnung?
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Die Maschinenverordnung regelt erstmals klar die „wesentliche Veränderung“. Eine Veränderung gilt als wesentlich, wenn sie nicht vom Hersteller vorgesehen ist und neue oder erhöhte Risiken verursacht. Dann muss die Maschine wie ein neues Produkt behandelt und das vollständige Konformitätsbewertungsverfahren erneut durchgeführt werden.
Hinzu kommt ein erweiterter Risikobegriff. Bei Maschinen mit autonomen, lernenden oder sich weiterentwickelnden Funktionen, beispielsweise KI-gestützten Steuerungen, müssen auch Risiken nach dem Inverkehrbringen berücksichtigt werden.
Neue Risiken bei der Mensch-Maschine-Interaktion
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Neue Gefährdungsarten ergeben sich zudem bei der Mensch-Maschine-Interaktion und in gemeinsam genutzten Arbeitsräumen. Hersteller müssen damit stärker berücksichtigen, wie sich eine Maschine im Betrieb verändern kann und welche Auswirkungen dies auf die Zusammenarbeit mit Menschen hat.
Warum Unternehmen die Umstellung frühzeitig planen sollten
Die Maschinenverordnung erhöht damit die Anforderungen an Konstruktion, Dokumentation und Risikobeurteilung, insbesondere bei softwaregesteuerten Systemen. „Unternehmen sollten die Umstellung frühzeitig planen und Prozesse genau prüfen“, betont Jens Müller. „So ist sichergestellt, dass die neue Maschinenverordnung effizient umgesetzt wird. Spezialisierte Dienstleister können bei diesem Prozess optimal unterstützen.“
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Quelle: Mit Material von Item Industrietechnik
Was Sie zur Maschinenverordnung wissen müssen
1. Wann gilt die Maschinenverordnung?
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 und ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
2. Was ändert die Maschinenverordnung?
Sie erweitert unter anderem die Anforderungen an digitale Risiken, Cybersecurity, Software, lernende Systeme und wesentliche Veränderungen.
3. Was bedeutet die Maschinenverordnung für die Risikobeurteilung?
Bei autonomen, lernenden oder sich weiterentwickelnden Funktionen müssen auch Risiken nach dem Inverkehrbringen berücksichtigt werden.
4. Was bedeutet die Maschinenverordnung für bestehende Dokumentationen?
Artikelnummern, Abschnittsverweise und Anhänge werden neu geordnet, sodass technische Dokumentationen, Konformitätserklärungen und interne Prozesse angepasst werden müssen.
5. Wie können sich Unternehmen auf die Maschinenverordnung vorbereiten?
Die Übergangsphase kann genutzt werden, um Dokumentation, Risikobetrachtungen, Cybersecurity-Vorgaben und Konformitätsbewertungsverfahren zu prüfen.