Auf Scrabble-Steinen steht "Corona". Dahinter liegen Geldscheine und ein Taschenrechner.

Unternehmen, die durch die Coronakrise in Schwierigkeiten geraten sind, können staatliche Hilfen beantragen. - (Bild: Adobe Stock/Tatjana Balzer)

Während Werke nach und nach wieder hochgefahren werden und Ausgangsbeschränkungen gelockert werden, ist die Krise für die Industrie noch lange nicht ausgestanden. Wie stark Betriebe durch die Coronakrise in finanzielle Schieflage geraten sind, zeigt eine Befragung des Marktforschungsunternehmens Kantar im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums.

Demnach erwarten drei von vier Unternehmen aufgrund der Coronakrise negative Auswirkungen. Das zeigt sich vor allem durch Nachfragerückgänge und Liquiditätsengpässe. Auch Betriebsschließungen oder Schwierigkeiten beim Bezug von Vorleistungen wurden als Gründe genannt.

Fast 60 Prozent der befragten Unternehmen nutzen außerdem die staatlichen Soforthilfen oder haben das noch vor. Mehr als ein Drittel der Unternehmen haben ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt oder werden das noch tun. Jede Dritte Firma nutzt außerdem die Möglichkeit der Steuerstundung.

Corona-Hilfen kommen nicht immer sofort an

Nicht jeder Betrieb kommt dabei sofort an die finanziellen Mittel: „Wir hören hier sowohl von reibungslosen Abläufen, aber mitunter auch von Schwierigkeiten bei der Abwicklung“, erklärt der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI). Mittlerweile haben sich die Abläufe bei vielen Hausbanken aber schon besser eingespielt, so der Verband. Wichtig sei, dass die Liquiditätshilfen schnell da ankommen, wo sie benötigt werden.

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Ähnliches hat auch der Verband der Automobilindustrie (VDA) beobachtet: Insgesamt laufe die Kreditvergabe an die Unternehmen nicht in allen Fällen reibungslos, aber man sei auf einem guten Weg, sagt der VDA gegenüber PRODUKTION. Dem VDMA sind keine größeren Probleme bekannt. Dies könne aber im Einzelfall anders aussehen, so der Verband.

Diese Hilfen benötigen die Unternehmen in der Coronakrise noch

Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Maßnahmen, fordern die Verbände weitere Unterstützung für Ihre Mitgliedsunternehmen. So spricht sich der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) gegen Subventionen von Einzelmaßnahmen aus. Vielmehr sollten die steuerlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen im Mittelstand verbessert werden. Dazu zählen laut VDMA unter anderem die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Zudem solle die Ertragssteuerbelastung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von maximal 25 Prozent sinken.

Steuerliche Erleichterungen sind für den ZVEI wichtig, um die Liquidität solventer Unternehmen zu sichern. „Die Geltendmachung steuerlicher Verlustvor- und -rückträge sowie bessere Abschreibungsmöglichkeiten wie Sofort- oder degressive Abschreibung etwa wären wirksame Instrumente“, erklärt der Verband. Daneben brauche es Anreize private Investitionen, aber auch stattliche Investitionen – vor allem in die Infrastruktur. Denn: Investitionen seien zentral für den Wiederhochlauf der Konjunktur, machen sie doch ein Fünftel des Sozialprodukts aus, so der ZVEI.

Lob für die Politik gibt es vom VDA: Sie habe in der Coronakrise schnell und unbürokratisch gehandelt, sagt der Verband. Nun müssen man aber den Blick stärker nach vorne richten. Der VDA setzt sich deshalb für eine Flexibilisierung der Verlustrechnung ein. Diese Unterstützung komme ohne Kreditfinanzierung beziehungsweise weitere Erhöhung der Verschuldung der Betriebe aus, meint der VDA. Und: Die Maßnahme würde zu keinem Steuerausfall für die öffentlichen Haushalte führen.

Coronakrise: Diese staatlichen Hilfen gibt es

  • Für Start-ups gibt es unter anderem die Möglichkeit, über Wagniskapitalfonds öffentliche Mittel zu erhalten. Dabei kommen bis zu 70 Prozent von staatlicher Seite, mindestens 30 Prozent an Geldern müssen von privaten Investoren kommen. Welche Probleme Start-ups in momentan haben, lesen Sie hier. 
  • Mittelständische Unternehmen können KfW-Schnellkredite beantragen. Betriebe mit elf bis 50 Beschäftigten können ein Kreditvolumen bis maximal 500.000 Euro beantragen, bei mehr als 50 Beschäftigten sind es maximal 800.000 Euro. Einen Überblick zu den staatlichen Hilfen gibt es hier.
  • Auch kleine Unternehmen werden unterstützt: Sie können Soforthilfen und Zuschüsse beantragen, die teilweise nicht zurückgezahlt werden müssen.
  • Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit Staatsgarantieren von 600 Milliarden Euro ist vor allem für große Unternehmen gedacht.
  • Für Kleinunternehmer und Soloselbstständige gibt es Direktzuschüsse. Bei bis zu fünf Beschäftigten kann zum Beispiel eine Einmalzahlung in Höhe von maximal 9.000 Euro beantragt werden.
  • Mit Kurzarbeitergeld sollen laut dem Wirtschaftsministerium die Entgeltausfälle der Kurzarbeitenden teilweise ausgeglichen werden. Zudem können Unternehmen weitere Liquiditätshilfen und Steuerstundungen beantragen.

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