Gasleitungen mit Ventil

Ein massiver Engpass bei der Gasversorgung im Zuge des Ukraine-Kriegs bedroht Deutschland - der Präsident des VDMA stellt den Vorrang von Privathaushalten bei der Belieferung in Frage. (Bild: Maksym Yemelyanov - stock.adobe.com)

VDMA-Präsident Karl Haeusgen hat in einem Statement den Vorrang bei der Versorgung mit Gas von Privathaushalten gegenüber der Industrie infrage gestellt. Damit ist er auf einer Wellellänge mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, der ähnliches verlautbaren ließ. "Der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister stellt zu Recht die Frage, ob der Status des 'geschützten Verbrauchers' in einer Gas-Krise von bisher ungeahnter Dimension und Dauer noch richtig definiert ist", so Hausgen. "Der absolute Vorrang des Verbrauchers in einer Gas-Notlage wurde für Situationen konzipiert, in denen Gas regional und zeitlich beschränkt nicht zur Verfügung steht, etwa aufgrund einer Naturkatastrophe oder aufgrund von temporären technischen Problemen. Der Ukraine-Krieg mit all seinen Folgen sprengt dieses Szenario jedoch."

Im Fokus: Gasversorgung in der Industrie

Gaspipeline und Hilfsgeräte in der Gaspumpstation.
(Bild: 63ru78 - stock.adobe.com)

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Der VDMA unterstütze die Diskussion, so Häusgen, "gerade, weil unsere Unternehmen auch eine Verantwortung für die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Privatkunden von jeglicher Einschränkung in der Gasversorgung auszunehmen, wie es momentan rechtlich vorgesehen ist, kann - wenn der Notfall eintritt - eine wirtschaftliche Krise deutlich beschleunigen und damit auch für Arbeitnehmer dramatische Folgen haben. Das muss verhindert werden."

Letztlich gehe es um eine möglichst faire und angemessene Verteilung zwischen den Verbrauchergruppen, die die Gesellschaft insgesamt im Blick hat. Dazu seien Flexibilität und die Berücksichtigung zahlreicher Parameter gefragt. "Das ist ohne Zweifel eine enorme Herausforderung für uns alle."

Karl Haeusgen, Präsident des VDMA
(Bild: VDMA)

„Wir unterstützen die Diskussion, gerade weil unsere Unternehmen auch eine Verantwortung für die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben." - Karl Haeusgen, Präsident des VDMA

Haeusgen bezog sich auf eine Äußerung aus dem Bundeswirtschaftsministerium, der zu Folge im Falle einer Gasmangellage alle Verbraucher Beiträge zum Energiesparen leisten müssten. Dies habe Minister Robert Habeck (Grüne) deutlich gemacht, sagte eine Sprecherin der dpa.

Eine europäische Verordnung, auf der der deutsche Notfallplan Gas basiert, definiere geschützte Kunden und diese Vorgabe gelte, so die Sprecherin. "Das heißt Kindergärten, Krankenhäuser, private Verbraucher sind geschützte Verbraucher und diese werden auch im Fall einer Gasmangellage weiter versorgt und beliefert und nicht abgeschaltet." Klar sei aber auch, "dass im Fall einer Gasmangellage alle Verbraucher einen Beitrag zum Energiesparen leisten müssen." Dafür brauche es dann auch Standards zum Energiesparen.

Habeck hatte zuvor deutlich gemacht, dass er auf europäischer Ebene Handlungsbedarf sieht. Die europäische Verordnung sehe den Schutz von kritischer Infrastruktur und Verbrauchern vor, aber nicht den von Wirtschaft und Industrie. Das mache nur Sinn bei einer kurzfristigen Störung, sagte Habeck. "Das ist aber nicht das Szenario, das wir jetzt haben." Es gelte, die Folgen einer langfristigen Unterbrechung von industrieller Produktion zu berücksichtigen. Es gehe darum, wie private Kunden einen Beitrag leisten könnten zur Einsparung von Gas.

Über das Energiesicherungsgesetz könnte die Bundesregierung Verordnungen zur Energieeinsparung erlassen. Dabei könnte es zum Beispiel darum gehen, Vorgaben zu Mindesttemperaturen beim Heizen abzusenken.

Mit Material von VDMA und dpa

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(Bild: Produktion)

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dpa