Der Bundesrat macht den Weg für das deutsche Durchführungsgesetz zum AI Act frei. Die KI-Marktüberwachung soll bei der Bundesnetzagentur gebündelt werden.
Redaktion ProduktionRedaktionProduktion
KI-Marktüberwachung: Der Bundesrat macht den Weg für das deutsche Durchführungsgesetz zum AI Act frei.Symbolbild - KI-generiert
Anzeige
Summary: Der Bundesrat hat den Weg für das KI-MIG freigemacht. Bund und Länder wollen die KI-Marktüberwachung bei der Bundesnetzagentur bündeln und sektorspezifische Strukturen erhalten. Der TÜV-Verband fordert nun einen zügigen Aufbau leistungsfähiger Aufsichts-, Akkreditierungs- und Notifizierungsprozesse.
Der TÜV-Verband begrüßt, dass der Bundesrat den Weg für das deutsche Durchführungsgesetz zur europäischen KI-Verordnung freigemacht hat. Positiv bewertet der Verband auch die Verständigung von Bund und Ländern, die KI-Marktüberwachung künftig bei der Bundesnetzagentur zu bündeln.
Bewährte sektorspezifische Aufsichtsstrukturen sollen zugleich erhalten bleiben. Damit werde die Grundlage für eine einheitliche und effiziente Umsetzung des AI Acts geschaffen. „Die Verständigung von Bund und Ländern ist ein wichtiger Schritt für eine einheitliche und wirksame KI-Aufsicht“, erklärt Dr. Patrick Gilroy, Referent Künstliche Intelligenz und Bildung beim TÜV-Verband.
KI-Marktüberwachung setzt auf vorhandene Strukturen
Anzeige
„Unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe und Doppelstrukturen müssen vermieden werden. Jetzt kommt es darauf an, die Verwaltungsvereinbarung direkt nach der Sommerpause abzuschließen und die Bundesnetzagentur personell und technisch so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben von Beginn an wirksam erfüllen kann“, betont Gilroy. In Produktbereichen, in denen eine Prüfung durch Dritte vorgeschrieben ist, sollen die bestehenden sektorspezifischen Marktüberwachungs- und Notifizierungsstrukturen weiter genutzt werden. Dadurch bleiben vorhandene Expertise und etablierte Verfahren erhalten. Zugleich soll zusätzliche Bürokratie vermieden werden.
Sie wollen mehr über den Deutschen Maschinenbau-Gipfel erfahren? Klicken Sie hier!
Schlanke Prüfverfahren für KI-Anforderungen beschleunigen
„Unternehmen und Prüfstellen brauchen schlanke Verfahren statt neuer Behördenwege“, erläutert Gilroy. „Bestehende Akkreditierungen und Notifizierungen sollten durch eine schlanke Erweiterung ihres Geltungsbereichs um die KI-spezifischen Anforderungen ergänzt werden können. Gleichzeitig müssen die Akkreditierungs- und Notifizierungsverfahren deutlich beschleunigt und von der Bundesnetzagentur über ihr Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eng begleitet werden.“
Anzeige
Wie sollen die Prüfverfahren beschleunigt werden?
Die Bundesnetzagentur soll gemeinsam mit der Deutschen Akkreditierungsstelle, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und den zuständigen notifizierenden Behörden für einen koordinierten Hochlauf der Verfahren sorgen. Nach Einschätzung des TÜV-Verbands können die Anforderungen des AI Acts nur dann zügig, einheitlich und praxisgerecht umgesetzt werden, wenn Aufsicht, Akkreditierung und Notifizierung reibungslos ineinandergreifen.
Quelle: Mit Material vom TÜV-Verband
Anzeige
FAQ zur KI-Marktüberwachung
1. Was hat der Bundesrat zur KI-Marktüberwachung beschlossen?
Der Bundesrat hat den Weg für das deutsche Durchführungsgesetz zum AI Act freigemacht.
2. Wer soll die KI-Marktüberwachung übernehmen?
Die Zuständigkeit soll künftig bei der Bundesnetzagentur gebündelt werden.
3. Welche Strukturen bleiben bei der KI-Marktüberwachung erhalten?
Bewährte sektorspezifische Marktüberwachungs- und Notifizierungsstrukturen sollen weiter genutzt werden.
4. Was fordert der TÜV-Verband für die KI-Marktüberwachung?
Die Bundesnetzagentur soll personell und technisch leistungsfähig ausgestattet werden.
5. Warum sind schnelle Verfahren für die KI-Marktüberwachung wichtig?
Sie sollen eine einheitliche, praxisgerechte und zügige Umsetzung des AI Acts ermöglichen.