Die Opel Insignia Produktion in Rüsselsheim.

Die Opel Insignia Produktion in Rüsselsheim. - (Bild: Opel)

Darauf haben sich Management und Betriebsrat grundsätzlich geeinigt, erfuhr das Handelsblatt aus Konzernkreisen. Ein entsprechender Antrag für Kurzarbeit sei bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht worden.

Ein Unternehmenssprecher bestätigte der Zeitung: „Die Opel Automobile GmbH hat bei der zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit für das Werk Rüsselsheim angezeigt. Die Kurzarbeit soll in diesem Monat beginnen und sechs Monate andauern.“

Warum Opel Kurzarbeit anmeldet

Der hessische Autobauer muss auf das Instrument Kurzarbeit zurückgreifen, da das Stammwerk Rüsselsheim nicht ausgelastet ist. Die Nachfrage nach der Insignia-Limousine schwächelt.

Verkaufte Opel im ersten Halbjahr 2018 noch rund 43.000 Einheiten des Insignia, waren es nach sechs Monaten in 2019 gerade einmal noch 29.500. Das entspricht einem Rückgang von mehr als 31 Prozent.

Darüber hinaus soll im nächsten Halbjahr auf Einschichtbetrieb umgestellt werden. Die Spätschicht soll vorübergehend entfallen.

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Was den Werkern des Stammwerks Hoffnung macht

Marktexperten gehen davon aus, dass die Verkaufszahlen des Insignia auch in naher Zukunft weiter sinken werden. Dennoch gibt es Hoffnung.

Ab 2021 soll der neue Astra in Rüsselsheim vom Band laufen. Bis es soweit ist, will Opel mit Instrumenten wie Kurzarbeit betriebsbedingte Kündigungen vermeiden. Die nun beschlossene Kurzarbeit diene als „sozialverträgliche Brückenlösung“, erklärte ein Unternehmenssprecher gegenüber dem Handelsblatt.

Kurzarbeit liegt im Trend

Laut einer Erhebung des Statistik-Dienstleisters Statista nimmt die Kurzarbeit in Deutschland zu, wie folgender Überblick zeigt.

  • 2019 (bis 30. September): 39.502 Betriebe boten Kurzarbeit an.
  • 2018: 13.884 Betriebe boten Kurzarbeit an.
  • 2017: 13.967 Betriebe.
  • 2016: 14.531 Betriebe.
  • 2015: 14.328 Betriebe.
  • 2014: 13.195 Betriebe.
  • 2013: 18.550 Betriebe.
  • 2012: 16.207 Betriebe.
  • 2011: 20.263 Betriebe.
  • 2010: 49.121 Betriebe.
  • 2009: 55.936 Betriebe.
  • 2008: 10.052 Betriebe.

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Kurzarbeit: Welche Branchen sind betroffen?

Einer Umfrage des Ifo-Instituts zufolge konzentriert sich die Kurzarbeit in der deutschen Industrie derzeit auf sieben Branchen. Die Textilindustrie sei mit einem Anteil von 20 Prozent der Firmen am stärksten betroffen.

Es folgen Unternehmen, die elektrische Ausrüstungen herstellen, mit einem Anteil von 11 Prozent, und Firmen in der Metallerzeugung- und bearbeitung mit 10 Prozent sowie Unternehmen in der Herstellung von Metallerzeugnissen mit 9 Prozent.

Im Maschinenbau sind es laut der Mitteilung 7 Prozent, bei Autos und Autoteilen ebenfalls 7 Prozent und in der Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 6 Prozent der befragten Unternehmen.

Welche Voraussetzungen gelten für Kurzarbeit?

Die Voraussetzungen für konjunkturelle Kurzarbeit sind in den in §§ 95 bis 106 SGB III gesetzlich festgelegt:

  • Es muss ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegen,
  • dieser muss auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen,
  • er muss vorübergehend sein,
  • er muss unvermeidbar sein.

Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?

Wie die Arbeitsagentur schreibt, können Arbeitnehmer höchstens 12 Monate lang Kurzarbeitergeld beziehen. Die Bezugsdauer kann aber auch unterbrochen werden. Ist bei dem Arbeitgeber zum Beispiel kurzfristig ein größerer Auftrag zu bearbeiten, kann er vorübergehend seine Angestellten wieder voll beschäftigen.

Ist die Kurzarbeit länger als 3 Monate unterbrochen, hat sich die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes erneuert. Muss der Arbeitgeber die regelmäßige Arbeitszeit anschließend wieder kürzen, haben Arbeitnehmer erneut Anspruch auf maximal 12 Monate Kurzarbeitergeld.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich laut Arbeitsagentur danach, wie hoch der finanzielle Verlust nach der Zahlung von Steuern ist. Grundsätzlich werden rund 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts bezahlt.

Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld rund 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.

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