Verbotene Waren von rund 1,1 Millionen Euro. -

Die Ermittler machen den Geschäftsmann für drei Ausfuhren verbotener Waren mit einem Gesamtwert von rund 1,1 Millionen Euro verantwortlich. - (Bild: Alexey Novikov - stock.adobe.com)

Ein deutsch-iranischer Unternehmer steht im Verdacht, Laborausrüstung für das Nuklear- und Raketenprogramm des Irans geliefert zu haben. Der Mann wurde am Dienstag in Schleswig-Holstein im Kreis Segeberg festgenommen, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Die Ermittler machen den Geschäftsmann für drei Ausfuhren verbotener Waren mit einem Gesamtwert von rund 1,1 Millionen Euro verantwortlich.

Bei zwei weiteren Tatverdächtigen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gab es den Angaben zufolge Durchsuchungen. Sie befänden sich auf freiem Fuß. Insgesamt ließ die Bundesanwaltschaft elf Objekte in Schleswig-Holstein, Hamburg und NRW durchsuchen, darunter auch die Firma des Festgenommenen an seiner Wohnanschrift.

Dem Mann werden gewerbsmäßige Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen. Seine Aufträge soll er über Zwischenhändler aus dem Iran bekommen haben. Den Ermittlern zufolge stand er in Geschäftsbeziehungen mit einem iranischen Unternehmer, dessen Firmen in der EU-Embargo-Verordnung gelistet und mit einem umfassenden Bereitstellungsverbot belegt seien.

Ausfuhr ohne erforderliche Genehmigungen

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann im August 2018 einen ersten Auftrag mit 23 Positionen erhielt, für den er einen Kaufpreis von rund 990.000 Euro veranschlagte. Einen Teil der bestellten Gerätschaften im Wert von rund 545.000 Euro habe er daraufhin in den Iran geliefert. Zwei Spektrometer-Systeme für 388.000 Euro, die sich zunächst nicht beschaffen ließen, seien Mitte 2020 ohne die erforderliche Genehmigung aus der Europäischen Union ausgeführt worden. Zwei weitere Spektrometer, die ein anderer Auftraggeber bestellt hatte, habe der Festgenommene bereits im Januar 2020 für rund 166.000 Euro geliefert - ebenfalls ohne Genehmigung.

Der Mann, dessen Alter nicht mitgeteilt wurde, sollte entgegen erster Angaben nicht mehr am Dienstag, sondern erst am Mittwoch am Bundesgerichtshof (BGH) einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Dieser entscheidet, ob er in Untersuchungshaft kommt.

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dpa