Sicherheitsbauteile

Gebrauchsdauer von Maschinen: Was Betreiber beachten müssen

Die Gebrauchsdauer von Sicherheitsbauteilen wird für Betreiber älterer Maschinen zum kritischen Faktor. Wer Ablaufdaten ignoriert, riskiert Sicherheits- und Haftungsprobleme.

Moderne Fabrikhalle mit Maschinensteuerung, Sicherheitsbauteilen und symbolischer Uhr zur Gebrauchsdauer von Maschinen.
Die Gebrauchsdauer von Sicherheitsbauteilen ist ein zentraler Faktor für den rechtssicheren Weiterbetrieb moderner Maschinen und Anlagen.

Summary: Betreiber von Maschinen müssen prüfen, ob sicherheitsbezogene Steuerungsteile eine definierte Gebrauchsdauer haben. Relevant ist das vor allem bei Anlagen nach EN ISO 13849-1, insbesondere wenn Maschinen länger als geplant betrieben werden. Bei Ablauf der Gebrauchsdauer sind Austausch, Retrofit, Monitoring oder eine Neubewertung nötig, um Sicherheit und Rechtssicherheit zu erhalten.

In vielen Werkshallen verrichten Maschinen seit Jahrzehnten zuverlässig ihren Dienst. Doch während Stahl und Gusseisen oft unverwüstlich wirken, tickt im Inneren der Steuerung ein unsichtbarer Countdown: die Gebrauchsdauer der Sicherheitsbauteile.

Hinweis: In diesem Beitrag wird für Geräte, Komponenten, Baugruppen usw., die üblicherweise als Ganzes vom Betreiber selbst ausgetauscht werden dürfen, stellvertretend der Begriff „Funktionseinheiten“ verwendet.

Viele Betreiber unterliegen dem gefährlichen Trugschluss, dass Sicherheitstechnik so lange „gut“ ist, wie die Maschine läuft. Die funktionale Sicherheit ist jedoch kein statischer Zustand, sondern an ein technisches Ablaufdatum gebunden, der sogenannten Gebrauchsdauer. Wer diesen Zeitpunkt ignoriert, riskiert nicht nur die Unversehrtheit seiner Mitarbeiter, sondern übernimmt im Ernstfall unkalkulierbare rechtliche Haftungsrisiken.

Wann betrifft das Thema „Gebrauchsdauer“ den Betreiber?

Vom Grundsatz her gesehen, gibt es drei Zeitbereiche:

  • Eine Maschine, die vor Ende 2006 erstmalig in Verkehr gebracht wurde: Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen wurden meist nach der EN 954-1 ausgelegt – ohne definierte Gebrauchsdauer.
  • Eine Maschine, die nach Ende 2006, aber vor 2012 erstmalig in Verkehr gebracht wurde: Ein Maschinenhersteller konnte frei entscheiden, ob er sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen nach der EN 954-1 oder nach der EN ISO 13849-1 auslegte. Wurde die EN 954-1 herangezogen, existiert keine definierte Gebrauchsdauer. Wurde hingegen die EN ISO 13849-1 herangezogen, existiert eine definierte Gebrauchsdauer.
  • Eine Maschine, die nach 2012 erstmalig in Verkehr gebracht wurde: Maßgeblich ist hier die EN ISO 13849-1. Es existiert eine definierte Gebrauchsdauer.

Um sicher zu gehen, ist ein Blick in die Betriebsanleitung der Maschine notwendig: Findet man darin Angaben zu einem Performance Level (PL) oder einem Safety Integrity Level (SIL), so kann man davon ausgehen, dass eine definierte Gebrauchsdauer gegeben ist. Wenn nicht, ist davon auszugehen, dass die EN 954-1 angewendet wurde (keine definierte Gebrauchsdauer).

Elektronik vs. Mechanik – die drei Welten des Alterns

Um die Zuverlässigkeit einer Sicherheitsfunktion (PL oder SIL) zu garantieren, definiert der Hersteller einen verbindlichen Zeitraum, in dem die Ausfallrate einer Funktionseinheit als konstant angesehen wird. Für die angegebene Gebrauchsdauer gilt: Zeitraum, in dem die Funktionseinheit funktional sicher verwendet werden kann, wenn die Funktionseinheit gemäß ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung eingesetzt wird. 

Funktionseinheiten lassen sich hierbei in drei Kategorien unterteilen: 

  1. Von Alterung dominierte Einheiten (Elektronik): Diese unterliegen zeitabhängigen Prozessen. Die Ausfallrate bleibt während der Gebrauchsdauer nahezu konstant und steigt nach deren Ablauf sprunghaft an. Beispiele: SPS-Baugruppen, Lichtgitter, Sensoren.
  2. Von Verschleiß dominierte Einheiten (Mechanik/Elektromechanik): Hier bestimmt die Nutzung (Schaltzyklen) das Ende. Der Hersteller gibt den B10D-Wert an (Zyklen bis zum gefahrbringenden Ausfall von 10 Prozent der Einheiten). Dieser wird über die erwartete Betätigungshäufigkeit in eine Zeitspanne, den T10D-Wert, umgerechnet. Beispiele: Schütze, Pneumatikventile, Positionsschalter.
  3. Von Alterung und Verschleiß dominierte Einheiten: Diese Funktionseinheiten altern sowohl durch Zeit als auch durch Nutzung. Die Gebrauchsdauer wird hier durch den jeweils kleineren Wert aus Zeitlimit und Verschleißgrenze bestimmt. Beispiel: Nothalt-Sicherheitsschaltgeräte. 
  4. Lagerzeiten von Ersatzteilen – Wenn Stillstand zur Gefahr wird

    Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die Gebrauchsdauer erst mit der Inbetriebnahme der Maschine beginnt. Die Realität ist nuancierter: Zwar wird bei hochwertigen Funktionseinheiten eine „Gute Ingenieurspraxis“ unterstellt, bei der standardmäßige Produktions- und Lagerzeiten bereits einkalkuliert sind. Überdurchschnittlich lange Lagerzeiten von Ersatzteilen können jedoch zu einer Gefahr für den Betreiber werden. Besonders elektronische Bauteile unterliegen chemisch-physikalischen Alterungsprozessen, auch wenn sie originalverpackt im Regal liegen. 

    Werden Ersatzteile über Jahre ungenutzt gelagert, muss diese Zeit zwingend von der späteren Gebrauchsdauer im Betrieb abgezogen werden. Der Startschuss für die Sicherheit ist also nicht zwingend der erste Tastendruck, sondern oft bereits der Moment, in dem Ersatzteile angeliefert bzw. eingelagert werden. 

    Wenn das Ende der Gebrauchsdauer naht 

    In der Theorie passen Nutzungsdauer und Gebrauchsdauer ideal zusammen. Doch in der Praxis kommt es oftmals zu folgendem Szenario: Die Maschine wird über die geplante Gebrauchsdauer (oft 20 Jahre) hinaus betrieben. Dies geschieht häufig „ungeplant“, weil Investitionen in Neuanlagen verschoben werden oder die Maschine am Ende ihres Lebenszyklus nur noch sporadisch eingesetzt werden soll. Aber: Sobald dieses Limit erreicht ist, erlischt die statistische Grundlage für die Sicherheit. Ein Weiterbetrieb ohne Maßnahmen ist fahrlässig. 

    Wenn die Gebrauchsdauer abläuft, stehen Betreiber vor einer wegweisenden Entscheidung: Austausch oder Retrofit? Hier lauert ein massives Haftungsrisiko. Wird die Maschine durch den Austausch nicht baugleicher Funktionseinheiten oder durch tiefgreifende Änderungen an der Steuerung so stark modifiziert, dass eine „wesentliche Veränderung“ vorliegt, wechselt der Betreiber rechtlich in die Rolle des Herstellers. Weitere Pflichten kommen dann zum Tragen und ein vollständiges CE-Konformitätsbewertungsverfahren wird notwendig.

Maßnahmen für den rechtssicheren Weiterbetrieb über die Gebrauchsdauer hinaus

Ist das Ende der Gebrauchsdauer erreicht, gibt es unter Auflagen Wege für den Betreiber, die Nutzungsdauer verantwortungsvoll zu verlängern:

  1. Engmaschiges Monitoring: Überwachung von Parametern wie Reaktionszeiten oder Leckagen, um schleichenden Verschleiß vor dem Ausfall zu erkennen.
  2. Fail-Safe-Betrachtung (FMEDA): Analyse der Steuerungsstruktur. Bei hoher Redundanz und hohem Diagnosedeckungsgrad kann ein kontrollierter Weiterbetrieb eher toleriert werden.
  3. Sicherheit auf andere Weise herstellen: Die Kompensation durch mechanische Schutzmaßnahmen (Zäune), die Vergrößerung von Sicherheitsabständen oder eine Beschränkung der Betriebsarten nach DIN EN ISO 12100 sind nur einige Beispiele.
  4. Überholen der Funktionseinheiten: Gezielter Austausch von alterungs- und verschleißbehafteten Bauteilen innerhalb einer Funktionseinheit.
  5. Abgleich der Herstellerparameter mit der Realität: Wenn die Maschine nachweislich unter geringerer Last oder mit weniger Schaltzyklen betrieben wurde als vom Hersteller angenommen, kann die Gebrauchsdauer auf Basis realer Belastungsdaten in Absprache mit dem Hersteller neu bewertet und ggf. nach oben korrigiert werden.

Wichtig zu beachten ist, dass alle aufgeführten Maßnahmen tiefgreifendes Expertenwissen voraussetzen. Ist dies beim Betreiber nicht vorhanden, ist die Unterstützung durch den Hersteller oder qualifizierte Dienstleister notwendig.

Die aktuelle Handlungsempfehlung des VDI „Gebrauchsdauer in der funktionalen Sicherheit“ bietet Betreibern einen praxisbezogenen und ausführlichen Überblick zum Thema.

Sicherheit ist kein statischer Zustand

Die Verantwortung für die Sicherheit einer Maschine ist wie ein Staffellauf: Sie beginnt beim Hersteller der Funktionseinheit, geht über den Maschinenbauer und liegt schließlich dauerhaft beim Betreiber. Mit zunehmendem Alter der Anlage wandert der Fokus von der reinen Instandhaltung hin zur aktiven Risikobewertung und Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung.

Sicherheitstechnik schützt Leben – aber nur so lange, wie ihre physikalischen und zeitlichen Grenzen respektiert werden. Ein proaktives Obsoleszenzmanagement ist keine bürokratische Last, sondern die Voraussetzung für einen wirtschaftlichen und rechtssicheren Anlagenbetrieb.

Wichtige Erkenntnisse zur Gebrauchsdauer von Maschinen

  • EN ISO 13849-1 arbeitet typischerweise mit einer 20-Jahres-Gebrauchsdauerannahme; EN 954-1 kennt diese Grenze nicht.
  • Umbauten können „gemischte“ Normbezüge erzeugen – entscheidend ist die Sicherheitsfunktion im Ganzen.
  • Obsoleszenz ist oft der Engpass: früh planen, statt später improvisieren.
  • Service/Refresh kann Verfügbarkeit sichern, ersetzt aber keine sicherheitstechnische Bewertung.
  • Wenn ein Betreiber in diesem Kontext ein wesentliche Veränderung“ vornimmt, indem er seine Maschine umbaut, um weiterbetreiben zu können, wechselt der Betreiber rechtlich in die Rolle des Herstellers mit allen Konsequenzen.

FAQ zur Gebrauchsdauer von Maschinen

• Was bedeutet Gebrauchsdauer bei Maschinen? – Die Gebrauchsdauer bezeichnet den Zeitraum, in dem eine Funktionseinheit funktional sicher verwendet werden kann, sofern sie bestimmungsgemäß eingesetzt wird.

• Wann ist die Gebrauchsdauer für Betreiber relevant? – Relevant wird die Gebrauchsdauer vor allem bei Maschinen, deren sicherheitsbezogene Steuerungsteile nach EN ISO 13849-1 ausgelegt wurden.

• Welche Rolle spielt die Gebrauchsdauer bei Ersatzteilen? – Auch gelagerte Ersatzteile können altern. Lange Lagerzeiten müssen bei der späteren Gebrauchsdauer berücksichtigt werden.

• Was passiert nach Ablauf der Gebrauchsdauer? – Nach Ablauf fehlt die statistische Grundlage der Sicherheitsfunktion. Betreiber müssen Maßnahmen wie Austausch, Retrofit, Monitoring oder Neubewertung prüfen.

• Warum kann die Gebrauchsdauer zu Haftungsrisiken führen? – Werden Sicherheitsbauteile ignoriert oder Maschinen wesentlich verändert, können zusätzliche rechtliche Pflichten bis hin zur Herstellerrolle entstehen.