Wenn es um die Nachfolge geht, wird es knifflig: Allein bis 2021 haben mehr als 150.000 mittelständische Firmeninhaber einen Nachfolger gesucht – so eine Studie der Förderbank KfW aus 2019. Doch einen geeigneten Kandidaten zu finden, der gleichzeitig unternehmerische Motivation und das notwendige Know-how mitbringt, wird in einer alternden Gesellschaft zunehmend schwieriger. Michael Staschik von der Nürnberger Versicherung gibt sechs Tipps, was Chefs bei der Nachfolgersuche beachten sollen.
1. Die Suche muss rechtzeitig beginnen
Die Suche nach dem passenden Nachfolger nimmt für gewöhnlich zwei bis fünf Jahre in Anspruch. „Laut ‚DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2019‘ sind 43 Prozent der Unternehmer nicht rechtzeitig vorbereitet“, sagt Staschik. Wer diese Aufgabe dagegen frühzeitig angeht und eine Strategie für die Übergabe entwirft, hat mehr Handlungsspielraum. „Im besten Fall beginnen Unternehmer bereits zehn Jahre vor dem geplanten Eintritt in den Ruhestand, sich Gedanken zur Nachfolge zu machen“, rät der Experte.
2. Grundlegende Bestandsaufnahme durchführen
Zunächst steht eine grundlegende Bestandsaufnahme an – hilfreich für den Firmeninhaber, aber auch für den potentiellen Nachfolger. Dafür sollte der Ist-Zustand zusammengefasst werden: Finanzen, Belegschaft, Marktposition. Dazu kommt die Frage nach den Unternehmenszielen. Sind dafür noch vor der Übergabe Investitionen notwendig oder sollten diese Entscheidungen besser dem neuen Chef überlassen werden?
„Des Weiteren gehört zu einer Bestandsaufnahme eine Analyse der Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken des Unternehmens“, erklärt Staschik. Daneben gilt es, den groben Ablauf der Übergabe gedanklich vorzubereiten. Auch die eigene Zukunft und Altersvorsorge des Firmeninhabers sollten bereits in diesem frühen Stadium zum Thema werden.
3. Die Suche nach dem passenden Kandidaten
44 Prozent der Firmeninhaber wünschen sich eine familieninterne Nachfolge, wie die KfW-Studie ergab. Manchmal findet sich auch im Unternehmen ein potenzieller Kandidat. Bei der Suche nach einem externen Nachfolger bieten sich beispielsweise Nachfolgebörsen wie "nexxt-change", aber auch M&A-Berater an. Der Tipp des Experten der Nürnberger Versicherung: „Hilfreiche Informationen erhalten Inhaber darüber hinaus auf der unabhängigen Plattform Nachfolge in Deutschland sowie im Gespräch mit Industrie- und Handelskammern und Fachverbänden.“
4. Unabhängige Prüfung ist nötig
Ausgehend vom persönlichen Verhältnis zum Nachfolger muss der Inhaber entscheiden, ob er sein Unternehmen verschenken, vererben, verkaufen oder verpachten möchte. Anschließend geht es darum, den Wert des Unternehmens zu ermitteln und gegebenenfalls einen Kaufpreis festzulegen.
Beim Verkauf an einen externen Interessenten wird dieser meist eine sogenannte Due-Diligence-Prüfung durch einen externen Berater beauftragen. „Diese Prüfung umfasst eine Analyse der rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und steuerlichen Verhältnisse im Unternehmen“, erläutert Staschik. Ein solches Vorgehen dient dazu, dass Altinhaber und potenzieller Nachfolger einen objektiven Blick auf das Unternehmen erhalten.
5. Klärung von Haftungsfragen und Absicherung des Betriebs
Bei einem Verkauf gehen alle betrieblichen Forderungen auf den Nachfolger über. „Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die persönliche Haftung des Altinhabers erlischt“, sagt Staschik. Diese sollte er im Kaufvertrag daher explizit ausschließen.
Daneben gibt es eine Sonderkonstellation für Unternehmer in beratenden, vermittelnden und verwaltenden Berufen, wie zum Beispiel Unternehmensberater oder Versicherungsvermittler: Hier ist eine Absicherung gegenüber nachträglichen Schadenersatzforderungen von Klienten oder Vertragspartnern bei sogenannten echten Vermögensschäden zu empfehlen. Grund hierfür ist das in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung geltende Verstoßprinzip im Schadenfall.
Der Kaufvertrag sollte außerdem eine möglichst detaillierte Regelung zu den bestehenden Versicherungen enthalten. „Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) tritt der Käufer in die Versicherungsverträge des Verkäufers ein“, informiert der Experte. Eine Kündigung ist nach § 70 VVG innerhalb eines Monats nach dem Kauf möglich. Haben Firmeninhaber und Belegschaft Ansprüche im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge erworben, müssen diese auch vom Nachfolger erfüllt werden.
6. Rechtlicher Rat zur Unternehmensnachfolge
„Leider kommt es bei der Unternehmensnachfolge immer wieder zu Streitigkeiten oder Uneinigkeit zwischen den Parteien – schließlich handelt es sich dabei um ein sehr komplexes und häufig auch emotionales Thema“, so Staschik. Um im Ernstfall abgesichert zu sein, empfiehlt sich ein passender Rechtsschutz.
Quelle: Nürnberger Versicherung