Omnibus Technical Regulation Order

Indien verschärft Importregeln: Ab 2026 BIS-Zertifizierung für Maschinen Pflicht

Ab September 2026 dürfen Maschinen nur noch mit BIS-Zertifizierung nach Indien exportiert werden. Neue Vorschriften betreffen Hersteller und Exporteure – frühzeitige Vorbereitung auf die BIS-Pflicht ist entscheidend.

Indien etabliert einen gesetzlichen Rahmen für die Maschinensicherheit.
Ein neues Gesetz schreibt in Indien ab 2026 einheitliche Sicherheitsstandards und das BIS-Standardzeichen für Importeure, Hersteller und Exporteure vor

Im August 2024 hat das indische Ministry of Heavy Industries die „Machinery and Electrical Equipment Safety (Omnibus Technical Regulation) Order, 2024“ veröffentlicht. Ursprünglich sollte sie ein Jahr nach der Publikation in Kraft treten; eine Verordnung im Juni 2025 verschob den Termin jedoch – die Regulierung tritt nun am 1. September 2026 in Kraft. Deutsche Maschinenbauer erhalten damit noch knapp ein Jahr mehr Vorbereitungszeit, bevor die Einfuhr und Vermarktung zahlreicher Maschinen und Elektroanlagen nur noch mit Zertifikat des Bureau of Indian Standards (BIS) möglich ist.

Warum das Thema für Deutschland wichtig ist

Die Republik Indien ist bereits heute einer der wichtigsten asiatischen Absatzmärkte für den deutschen Maschinenbau. Laut dem VDMA exportierten deutsche Hersteller allein in den ersten drei Quartalen 2024 Maschinen im Wert von rund 3,17 Mrd. Euro nach Indien; das entsprach einem Plus von 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr und einem Anteil von 2,1 Prozent an den Gesamtexporten. Auch die Importe von Maschinen aus Deutschland sind für Indien bedeutsam: Nach Angaben der Indian Brand Equity Foundation (IBEF) lag der Warenverkehr zwischen beiden Staaten im Haushaltsjahr 2024/25 bei 29,52 Mrd. US-Dollar, davon entfielen 5,09 Mrd. US-Dollar auf Importe von Kernreaktoren, Dampferzeugern, Maschinen und mechanischen Anlagenibef.org. Maschinen und elektrische Ausrüstung bilden damit den größten Posten der deutschen Exporte nach Indien.

Vor diesem Hintergrund ist die Omnibus-Verordnung für deutsche Maschinenbauer von enormer Tragweite: Ab September 2026 dürfen die in der ersten Anlage gelisteten Maschinen nur noch mit einem BIS-Zertifikat oder -Lizenz in Indien hergestellt, importiert, verkauft oder sogar gelagert werden. Importeuren ohne Zertifikat drohen Zollverzögerungen oder Sanktionen.

Was regelt die Omnibus Technical Regulation Order?

Die Verordnung ist Teil des indischen Bureau of Indian Standards Act, 2016 und gehört zu den sogenannten Quality Control Orders (QCO). Sie soll die Sicherheit von Maschinen und elektrischen Ausrüstungen verbessern und gleichzeitig den Industriestandort Indien vor Billigimporten schützen. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Geltungsbereich: Die Verordnung gilt für alle Maschinen und elektrische Ausrüstungen, die in der ersten Anlage aufgelistet sind. Dazu gehören unter anderem Pumpen, Kompressoren, Temperaturbehandlungsanlagen, Zentrifugen, Filter und Verpackungsmaschinen, Krane, Baumaschinen, Webmaschinen, Metallbearbeitungs- und Steinbearbeitungsmaschinen, Maschinen für Gummi und Kunststoff, Getriebe und Zahnräder, rotierende elektrische Maschinen, Dieselgeneratoren, Transformatoren, Halbleiterkonverter sowie Niederspannungs- und Hochspannungs-Schaltgeräte. Auch sicherheitsrelevante Baugruppen sind eingeschlossen.
  • Zeitplan: Laut der Änderungsverordnung von Juni 2025 tritt die Order für komplette Maschinen und Geräte am 1. September 2026 in Kraft; für Baugruppen und Komponenten wird das Umsetzungsdatum gesondert im Amtsblatt bekannt gemacht. Ursprünglich war der Start für 28. August 2025 vorgesehen.
  • Verbindliche Normen: Jede Maschine muss den einschlägigen indischen Normen entsprechen. Der Order zufolge müssen Hersteller die Typ A-Normen (Grundsatznormen wie IS 16819/ISO 12100), Typ B-Normen (spezifische Sicherheitsnormen) sowie Typ C-Normen (produktbezogene Normen) anwenden; bei Widersprüchen gilt die Typ C-Norm.
  • Zertifizierungspflicht: Vor dem Inverkehrbringen muss jede Maschine oder elektrische Ausrüstung eine BIS-Lizenz zum Führen des Standardzeichens (Standard Mark) oder ein Certificate of Conformity (CoC) für Einzel- oder Chargenproduktion erhalten. Ohne diese Kennzeichnung ist die Einfuhr oder der Verkauf nicht erlaubt.
  • Ausnahmen: Ausgenommen sind Maschinen, die in Indien ausschließlich für den Export gefertigt werden, Bau- und Erdbewegungsmaschinen, die dem Central Motor Vehicles Rules (CMVR) unterliegen, sowie Produkte, für die bereits andere QCOs bestehen.
  • Pflicht zur Registrierung und technischen Dokumentation

    Hersteller – gleich ob indisch oder ausländisch – müssen sich vor der Zertifizierung bei der BIS registrieren. Nach Angaben der BIS-Webinare erfolgt die Registrierung über das Manakonline-Portal; hier müssen Unternehmen Name, Adresse, Managementdaten, verantwortliche Person und Details zu den Produkten hinterlegen.  



Für die Zertifizierung sind zwei Wege vorgesehen:

Zertifizierungsweg Zweck Besonderheiten
Lizenz zur Nutzung des BIS-StandardzeichensLaufende Serienproduktion für den indischen MarktBis zu 3–6 Jahre gültig; regelmäßige Überwachungsinspektionen
Certificate of Conformity (CoC)Einzelimporte oder ChargenEinmalige Freigabe für eine bestimmte Lieferung

Quelle: https://heavyindustries.gov.in

    Hersteller müssen eine technische Dokumentation bereitstellen. Diese umfasst u. a. eine Produktbeschreibung, Risikobeurteilung, Stücklisten, Schaltpläne, Konformitätsnachweise, Fotos, Verwendungs- und Wartungsanleitungen. Nach einer Schreibtischprüfung der Unterlagen folgt eine Werk- oder Standortprüfung, bei der BIS-Prüfer die Einhaltung der Normen vor Ort kontrollieren. Erst danach erteilt das BIS die Lizenz bzw. den CoC.

Pflicht zur indischen Vertretung für ausländische Hersteller

Ausländische Hersteller können den Zertifizierungsantrag nicht selbststellen. Sie müssen einen Authorised Representative (AR) benennen, der seinen Wohn- oder Firmensitz in Indien hat. Laut dem BIS-Lizenzvertrag gilt dieser Vertreter als verlängerter Arm des Herstellers, hält die Konformitätsdokumente vor, führt die Kommunikation mit der Behörde und ist für die Einhaltung der Lizenzbedingungen verantwortlich. Ohne lokalen Vertreter wird keine Einfuhr möglich sein.

Was müssen deutsche Maschinenhersteller jetzt tun?

Die Umstellung bedeutet erheblichen Aufwand, bietet aber auch Chancen. Experten schätzen, dass mehr als 150.000 Hersteller weltweit von der neuen Regelung betroffen sind. Die wichtigsten Schritte für deutsche Unternehmen:

  1. Produktportfolio analysieren: Prüfen Sie, ob Ihre Maschinen oder Baugruppen in den 20 Kategorien der ersten Anlage enthalten sind. Achten Sie auf HS-Codes und prüfen Sie, ob bereits andere indische QCOs gelten. 
  2. Indische Normen identifizieren: Bestimmen Sie die zutreffenden IS-Normen (Typ A/B/C) und vergleichen Sie diese mit bestehenden EU-/ISO-Normen. In vielen Fällen sind die Anforderungen an die Risikobeurteilung an ISO 12100 angelehnt. 
  3. Technische Dokumentation vorbereiten: Erstellen Sie frühzeitig die vorgeschriebene technische Datei (Risikobeurteilungen, Pläne, Betriebsanleitung etc.). Reichen Sie die Unterlagen über das Manakonline-Portal ein und halten Sie sie während des gesamten Lebenszyklus aktuell. 
  4. Lokalen Vertreter beauftragen: Suchen Sie einen vertrauenswürdigen indischen Partner oder eine Tochtergesellschaft, die als Authorised Representative fungieren kann. 
  5. Zeitfenster nutzen: Die Zertifizierung kann laut Beratungsfirmen bis zu zwölf Monate dauern. Beginnen Sie daher spätestens 2025 mit dem Antragsprozess, um Lieferunterbrechungen ab 2026 zu vermeiden. Die Verlängerung bis September 2026 bietet zwar Luft, doch die Vielzahl der Anträge könnte die Behördenkapazitäten belasten. 
  6. Vertriebskanäle anpassen: Vertriebshändler und Importeure dürfen nur zertifizierte Produkte verkaufen und können selbst keine Lizenz beantragen. Diese sollten mit den Herstellern eng zusammenarbeiten, um die Konformität sicherzustellen. 
  7. Weitere QCOs beobachten: Neben der Omnibus-Verordnung gibt es weitere indische QCOs, etwa für niedrige und hohe Spannungs-Schaltgeräte. Für bestimmte Elektrokategorien gilt bereits der 10. November 2025 als Stichtag.
  8. Folgen für den Handel und Chancen

    Die Omnibus Technical Regulation Order stellt die indische Industrie auf eine neue Stufe der Sicherheit und Qualität. Für deutsche Hersteller bedeutet dies Mehraufwand, aber auch Planungssicherheit. Unternehmen, die frühzeitig investieren, können ihre Position im Wachstumsmarkt Indien festigen. Projekte wie die deutsch-indische Green & Sustainable Development Partnership oder das Programm Make in India Mittelstand belegen das Engagement beider Länder für eine vertiefte Zusammenarbeit.

FAQ – Häufige Fragen zur Omnibus Technical Regulation Order

Frage Antwort
Was genau ist die Omnibus Technical Regulation Order?Die Verordnung des indischen Ministry of Heavy Industries verpflichtet Hersteller, Import und Verkauf bestimmter Maschinen und elektrischer Anlagen an die Einhaltung indischer Sicherheitsnormen zu knüpfen. Sie ist Teil des BIS-Gesetzes und zielt auf höhere Produktsicherheit ab.
Wann tritt die Verordnung in Kraft?Aufgrund einer Änderungsorder vom Juni 2025 verschiebt sich der Starttermin auf 1. September 2026. Das Ursprungsdokument sah einen Start ein Jahr nach seiner Veröffentlichung (28. August 2025) vorpib.gov.in. Baugruppen und Komponenten folgen zu einem späteren Datum.
Welche Produkte sind betroffen?Die erste Anlage listet 20 umfangreiche Kategorien, darunter Pumpen, Kompressoren, Zentrifugen, Verpackungsmaschinen, Krane, Bau- und Textilmaschinen, Metall- und Steinbearbeitungsmaschinen, Getriebe, elektrische Maschinen, Generatoren, Transformatoren und Schaltgeräte.
Welche Normen gelten?Maschinen müssen den Typ A-, B- und C-Normen entsprechen. Typ A umfasst allgemeine Sicherheitsprinzipien (z. B. IS 16819/ISO 12100), Typ B spezifische Sicherheitsaspekte und Typ C produktbezogene Normen. Bei Konflikten hat Typ C Vorrang.
Wie läuft die Zertifizierung ab?Hersteller müssen sich beim BIS registrieren, eine technische Datei einreichen und sich einem Desk- und Werksaudit unterziehen. Anschließend erhalten sie entweder eine mehrjährige Lizenz zum Führen des BIS-Standardzeichens oder einen CoC für Einzelchargen.
Können Importeure das Zertifikat beantragen?Nein. Nur der Hersteller – im In- oder Ausland – darf die BIS-Lizenz beantragen. Händler dürfen nur zertifizierte Produkte vertreiben.
Brauche ich als ausländischer Hersteller einen Ansprechpartner in Indien?Ja. Ein ausländischer Hersteller muss einen Authorised Representative in Indien benennen, der die Zertifizierung beantragt und die Einhaltung der Auflagen überwacht.
Gibt es Ausnahmen?Ja. Maschinen, die in Indien ausschließlich für den Export bestimmt sind, Bau- und Erdbaumaschinen, die unter die CMVR fallen, sowie Produkte, die durch andere indische QCOs bereits reguliert sind, sind ausgenommen.
Wie lange dauert der Prozess?Branchenexperten schätzen, dass ausländische Hersteller bis zu zwölf Monate für Registrierung und Zertifizierung einplanen müssen.
Was passiert ohne Zertifizierung nach dem 1. September 2026?Maschinen ohne BIS-Lizenz oder CoC dürfen nicht importiert, verkauft oder betrieben werden. Zollbehörden können Produkte zurückhalten; Verstöße können zu Geldstrafen oder einem Verkaufsstopp führen.