Diese Qualifikationsnachweise sind die wichtigsten
Viele technische Gebäudeservices erfordern Qualifikationsnachweise voraus, die in speziellen Kursen des TÜV erworben werden können. Dies sind die wichtigsten:
- Befähigte Person für Aufzüge (Befreiung von Personen) - ehemals Aufzugswärter. Sachkunde nach BetrSichV Anhang 1 Abs. 4.1 und TRBS 3121 und TRBS 2181.
- Befähigte Person/Sachkundiger für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore. BetrSichV; ArbStättV; ASR; DGUV Vorschrift 1 (ehem. BGV A1); BGR 232 (vormals ZH 1/494)
- Befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten sowie Fahrgerüsten.BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2, DGUV Information 208-016 (ehem. BGI 694), DGUV Information 201-011 (ehem. BGI 663)
- Sachkundiger für Raumlufttechnische Anlagen (RLT) - Hygieneschulung nach VDI 6022 A/B,BG Vorschriften, VDI 6022
- Hygiene in Trinkwasseranlagen. BG Vorschriften, TrinkwV, VDI/DVGW 6023
- Fachkraft/Sachkundiger für Feststellanlagen nach DIN 1467. DIBt-Richtlinien, DIN 14677
- Prüfung von Brandschutzklappen – Befähigte Person/Sachkundiger.BetrSichV., Landesbauordnungen, Lüftungsanlagen-Richtlinien (LüAR), LAR
- Befähigte Person für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA).BetrSichV., Landesbauordnungen, Lüftungsanlagen-Richtlinien (LüAR), DIN 1823
- Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676.DIN EN 14604 sowie DIN 14676.
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Theorie + Praxis). BetrSichV., DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3), VDE-Normen
- Prüftechniker für ortsveränderlicher Betriebsmittel DIN VDE 0701-0702. BetrSichV., DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3), VDE-Normen, TRBS 1203
- Fachkraft für Rufanlagen - Sachkunde nach DIN VDE 0834. VDE-Normen, DIN VDE 0834
Quelle: TÜV Rheinland Akademie GmbH, akademie.tuv.com
Staub, kleinste Partikel, Flüssigkeiten und Bakterien auf Maschinen, Werkzeugen und Anlagen – das sind kleine Ursachen mit womöglich großer Wirkung: immense Schäden, Produktionsfälle, unbrauchbare Chargen. Für die regelmäßige Wartung besteht meistens ein Vertrag mit dem Maschinenbauer.
Hoch kompliziert: Maschinenreinigung und Instandhaltung
Bei der Reinigung wird oft geschludert. „In vielen Unternehmen kommen Putzlappen aus recycelten Kleidungsstücken, Handtüchern oder Bettwäsche zum Einsatz“, weiß Marc-A. Eickholz, Leiter der Niederberger Gruppe Technische Dienste, eines Spezialisten für Industrieservices, Reinigung und Instandhaltung.
Für die meisten Anwendungen gerade im Bereich der Maschinenreinigung seien diese Billigtextilien völlig unbrauchbar. Drehbänke zum Beispiel bedürften je nach Beanspruchung einmal wöchentlich der Reinigung oder Entfettung. Eickholz. „Aggressive Kaltreiniger lassen Plexiglasscheiben erblinden und lösen Warnhinweise ab, ganz abgesehen, von den gesundheitlichen Schäden, die solche Kampfstoffe bei Mitarbeitern verursachen können.“
Industriereinigung als Aufgabe für Profis
Maschinenreinigung ist eine Aufgabe für Spezialisten. Große Unternehmen verfügen in der Regel über professionelle Instandhaltungs-Units, die sowohl eigenes Personal als auch externe Dienstleister für die Reinigung an der Maschine einsetzen.
Video: Maschinenreinigung und -wartung
Je kleiner die Betriebe sind, desto hemdsärmeliger geht es offenbar zu. Hausmeister mit handwerklicher Ausbildung, etwa als Installateur oder Elektriker, werden als Allzweckwaffe – unterstützt durch Hilfskräfte und Azubis – für die Maschinenreinigung oder -wartung eingesetzt, berichtet der Experte und betont: „Immobilien und Anlagen in der Industrie stellen immer komplexere Anforderungen an die Unterhaltung und an die technischen Services.
Die Qualifikationsanforderungen wachsen stetig in Breite und Tiefe.“ Dazu gehörten auch in der Instandhaltung die gesetzlichen Vorschriften, etwa zum Arbeits- und Umweltschutz und die damit verbundenen präventiven Maßnahmen.
Weitreichende Haftung in der Instandhaltung
Maschinenversicherungen decken Fahrlässigkeit ab; manche – teurere Policen – sogar grobe Fahrlässigkeit. Doch zum unmittelbaren Schaden durch falsche Maschinenreinigung oder Instandhaltung an der Anlage kommt noch der Produktionsausfall hinzu, was die Existenz der Firma gefährden kann.
In anderen Fällen drohen drastische Strafen. Ein Beispiel sind die von der gesetzlichen Unfallversicherung vorgeschriebenen so genannten „DGUV-Vorschrift 3-Prüfungen“ von elektrischen Anlagen und Maschinen. Weil dazu auch Wasserkocher und private Radios zählen, hat das Ganze einen trivialen Ruch und wird nicht selten etwas lasch gehandhabt.
Es würden auch in der Industrie schon mal Hilfskräfte mit einem Prüfschraubenzieher losgeschickt, kritisiert der Zentralverband des Elektrohandwerks (ZVEH). Nur Elektrofachkräfte mit einer entsprechenden Berufsausbildung dürfen die Prüfungen durchführen. Allerdings besteht die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter nur auf dem betreffenden Arbeitsgebiet.
"Allein die DGUV-Vorschriften erstrecken sich über diverse Kompetenzfelder. (...) In kleineren Firmen ist dies mit eigenem Personal kaum darstellbar." - Marc-A. Eickholz, Leiter Technische Dienste, Niederberger Gruppe
„Beispielsweise kann ein Elektromaschinenbauer für sein Arbeitsgebiet durchaus eine genügende Qualifikation als Elektrofachkraft besitzen, das heißt allerdings nicht, dass er auch die fachlichen Qualifikationsanforderungen für Arbeiten im Bereich von Niederspannungsschaltanlagen erfüllt. Des Weiteren sind ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen über das aktuelle Normenwerk erforderlich“, so die Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM).
Inhalt der Ausbildung entscheidend
Zudem muss „eine längere Zeit im Berufsleben im Umgang mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln und die Durchführung mehrerer Prüfungen pro Jahr nachgewiesen werden“. Der Geschäftsführer muss sich also davon überzeugen, dass seine Elektrofachkraft nicht nur einen Gesellen- oder Meisterbrief besitzt, sondern sich auch auf dem betreffenden Fachgebiet auskennt.
Eickholz: „Allein die DGUV-Vorschriften erstrecken sich über diverse Kompetenzfelder. Unsere Prüfspezialisten sind entsprechend universell ausgebildet. In kleineren Firmen ist dies mit eigenem Personal kaum darstellbar.“
Passiert etwas bei falscher Maschinenreinigung oder Aufgaben der Instandhaltung, kann die Versicherung unter Umständen die Leistung verweigern, denn die Beachtung der gängigen Normen als anerkannte Regeln der Technik gehören zu den Obliegenheitspflichten eines Versicherungsnehmers.
„Immerhin ein Drittel der Feuerschäden im gewerblichen Bereich gehen auf elektrische Defekte zurück“, betont Nico Emde, Leiter Sachversicherung der Gossler, Gobert & Wolters Gruppe, eines führenden Industrieversicherungsmaklers. Solche „Umstände“ werden schnell zur bitteren Realität, wenn die vorgeschriebenen Prüfprotokolle nicht beigebracht werden können. Kommen zudem Personen zu Schaden, haftet der Geschäftsführer auch strafrechtlich.
„Befähigung“ ist das Schlüsselwort
Das droht – naheliegenderweise - auch, wenn Brandschutzanlagen unzulänglich instandgehalten werden, denn selbst hochwertigste und perfekt errichtete Systeme unterliegen der Abnutzung und Alterung. „Inspektionen und Wartungen werden nicht selten aus Kostengründen an betriebliche Mitarbeiter delegiert, die zu wenig Fachkenntnis und Erfahrung besitzen“, weiß Dr. Urban Brauer, Geschäftsführer des BHE Bundesverband Sicherheitssysteme e. V.
Dies geschehe oft aus Unkenntnis. Brauer: „Tatsächlich müssen solche Anlagen laut Norm VDE 0833-2 nicht nur von einer Fachfirma geplant und installiert, sondern auch von einer solchen vierteljährlich gewartet werden.“
Video: Auslösung einer C=2-Löschanlage
Krank durch falsche Instandhaltung
Um Sicherheit und Gesundheit geht es auch bei Raumlufttechnischen (RLT) Anlagen. Vor einigen Jahren warnte der TÜV Nord vor einer steigenden Zahl von Krankschreibungen durch verstopfte, weil nicht gewechselte Filter. Bei solchen Mängeln können Betriebsteile stillgelegt werden; grobe Verschmutzungen auch zu Bränden führen.
Dennoch werden die Anforderungen an die Instandhaltung und Wartung nicht selten unterschätzt. Es ist – pointiert ausgedrückt - nicht damit getan, dass ein Mitarbeiter – egal ob mit oder handwerklichen Meisterprüfung – oder ein von ihm angeleiteter Helfer nach Feierabend im Zuge der Gebäudereinigung die Lüftungskanäle aussaugt und die Filter tauscht.
Inspektion darf laut DIN VDI 6022 nur von jemandem durchgeführt werden, der einen Sachkundenachweis besitzt. Dieser setzt mindestens einen Abschluss als Meister oder Techniker in der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik oder einen gleichwertigen Abschluss mit mehrjähriger Berufserfahrung mit RLT-Anlagen voraus.
„Alle Personen, die eine Hygieneinspektion gemäß VDI 6022 durchführen, müssen diese Befähigung besitzen. Die Qualifizierung ist personengebunden“, betont Dipl.-Ing. (FH) Thomas Terhorst vom Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung des VDI. Dazu gehört neben den hygienerelevanten Maßnahmen auch der Arbeitsschutz der Prüfenden, denn in einer RLT-Anlage können sich Schadstoffe in hoher Konzentration ansammeln; es müssen beispielsweise Handschuhe und Atemschutzfilter getragen werden.
Maschinenreinigung vom Profi
Viele Firmen engagieren inzwischen externe Spezialdienstleister wie die die Niederberger-Gruppe, weil es ihnen gar nicht möglich ist, erforderliche Personalkapazität vorzuhalten. In größeren Unternehmen kann eine DGUV-Prüfung bis zu mehreren Wochen Tagen dauern. Hinzu kommen Regiearbeiten, etwa das Versetzen von Mobiliar, um an die Technik heranzukommen.
Die Frage, ob „Make or buy?“ lässt sich nur betriebszogen beantworten. Für Inhouse-Lösungen bieten Fachorganisationen wie der TÜV Kurse an, in denen Mitarbeiter die Qualifikationen für eine Vielzahl an Qualifikationen für technische Services erwerben können (siehe Kasten). Das sieht nur auf den ersten Blick wie überbordende Bürokratie aus.
Aus guten Gründen darf der Hausmeister ohne Sachkundeausweis nicht einmal den Chef aus einem steckengebliebenen Aufzug befreien; er muss dafür die Feuerwehr rufen. Das kann sogar jeder ohne zusätzliche Ausbildung.
Manfred Godeck
Immer informiert mit dem Newsletter der INSTANDHALTUNG
Ihnen hat gefallen, was Sie gerade gelesen haben? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter!
So bleiben Sie zu allen Neuigkeiten und Trends aus der Instandhaltungs-Branche auf dem Laufenden. Profitieren Sie von den Vorteilen unserer unterschiedlichen Newsletter-Formate - kostenlos!