Leitern im Arbeitsschutz

Arbeitsschutz: BGHM warnt vor Leiterunfällen

Leitern im Arbeitsschutz bleiben ein Risikofaktor: Die BGHM verweist auf klare Einsatzgrenzen und zeigt, wie Betriebe Absturzunfälle vermeiden können.

Die BGHM nennt Regeln, Einsatzgrenzen und Tipps für sicheres Arbeiten in der Höhe.

Summary: Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall informiert über sichere Leiternutzung bei Arbeiten in der Höhe. Anlass sind rund 34.000 meldepflichtige Absturzunfälle, von denen ein Drittel auf Leitern oder Tritte entfällt. Betriebe sollen Leitern möglichst ersetzen und ihren Einsatz nur bei geringer Gefährdung zulassen.

Arbeiten in der Höhe gehören in vielen Betrieben zum Alltag. Doch gerade Leitern und Tritte bleiben ein wesentlicher Unfallfaktor. Ein Drittel der rund 34.000 meldepflichtigen Absturzunfälle bei der Arbeit sind Stürze von Leitern oder Tritten.

Die Folgen reichen von Prellungen über Knochenbrüche bis zu Verletzungen der Wirbelsäule. Auch geringe Höhen können schwere Gesundheitsschäden verursachen. Für den betrieblichen Arbeitsschutz bedeutet das: Leitern sollten möglichst nicht als Arbeitsplatz genutzt werden. Stattdessen sind sicherere Alternativen wie Gerüste, fahrbare Arbeitsbühnen oder Hubarbeitsbühnen zu bevorzugen. „Leitern sollten nur dann eingesetzt werden, wenn die Gefährdung gering ist, die Arbeiten nur kurz dauern und von der Leiter aus sicher durchgeführt werden können“, erklärt Kathrin Stocker, Präventionsexpertin bei der BGHM.

Welche Einsatzgrenzen für Leitern gelten

Ob eine Leiter als Arbeitsplatz geeignet ist, muss vor Beginn der Tätigkeit über die Gefährdungsbeurteilung geklärt werden. „Natürlich sind Arbeitsschutz-Verantwortliche hier nicht auf sich allein gestellt“, betont Stocker. Grundlage sind unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung sowie die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2. Das Regelwerk definiert klare Grenzen: Leitern sind als Arbeitsplatz nur erlaubt, wenn die Standhöhe nicht mehr als zwei Meter beträgt. Bei zeitlich begrenzten Tätigkeiten von maximal zwei Stunden je Arbeitsschicht sind Arbeiten auf Leitern bis zu einer Standhöhe von fünf Metern zulässig. Als Verkehrsweg dürfen Leitern nur genutzt werden, wenn der zu überwindende Höhenunterschied zwischen Boden und Arbeitsplatz in der Höhe maximal fünf Meter beträgt.

Wie typische Leiterunfälle entstehen

Viele Abstürze haben alltägliche Ursachen. „Die meisten Leiterunfälle könnten verhindert werden, wenn die typischen Alltagsfehler vermieden werden würden“, skizziert die Fachfrau. Dazu zählt, dass Leitern falsch oder ohne ausreichende Standsicherheit aufgestellt werden. Auch seitliches Hinauslehnen, beschädigte oder ungeeignete Leitern, Arbeiten mit hohem Krafteinsatz auf ungesicherten Aufstiegshilfen und die falsche Nutzung von Stehleitern als Anlegeleitern führen häufig zu Unfällen.

Sichere Leiternutzung beginnt vor dem Aufstieg

Ist der Einsatz einer Leiter unvermeidbar, müssen Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam auf sichere Bedingungen achten. Verwendet werden sollten nur Leitern, die für den beruflichen Gebrauch geeignet sind. Sie werden unter höherer Last geprüft als Leitern für private Zwecke; die Leiterklasse steht auf der Kennzeichnung. Auch das zugelassene Maximalgewicht darf nicht überschritten werden. Arbeitgeber müssen Leitern regelmäßig durch eine zur Prüfung befähigte Person kontrollieren lassen. Beschäftigte sollten vor jeder Nutzung eine Sichtkontrolle durchführen.

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Sicherer Stand: Worauf es bei Leitern ankommt

Ab einer Leiterlänge von drei Metern ist eine Fußverbreiterung vorgeschrieben. Gearbeitet werden darf ausschließlich mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform. Podest- oder Plattformleitern bieten dabei mehr Sicherheit als normale Anlege- und Stehleitern. Bei Anlegeleitern ist ein Anstellwinkel zwischen 65 und
75 Grad zur Waagerechten einzuhalten. An Austrittsstellen sollten sie mindestens einen Meter überstehen. Von Stehleitern aus darf nicht auf Maschinen oder Bauteile übergestiegen werden. 

Leitereinsatz reduzieren: BGHM empfiehlt Alternativen

Sprossenleitern sind nur in begründeten Fällen als Arbeitsplatz zulässig, etwa in engen Schächten. Grundsätzlich gilt laut BGHM: „Prüfen und reduzieren Sie Ihren Leitereinsatz und ersetzen Sie Leitern möglichst durch Hubarbeitsbühnen, Gerüste oder fahrbare Arbeitsbühnen“, rät BGHM-Expertin Stocker. Weitere Informationen stellt die BGHM unter anderem in der Arbeitsschutz Kompakt Nr. 051 „Einsatz von Leitern“ bereit.

Quelle: BGHM

FAQ: Leitern im Arbeitsschutz

1. Warum sind Leitern im Arbeitsschutz nur letzte Wahl?

Abstürze von Leitern oder Tritten können häufig schwere Verletzungen verursachen. Sicherere Alternativen wie Gerüste oder
Arbeitsbühnen sollen bevorzugt werden.

2. Wann dürfen Leitern im Arbeitsschutz als Arbeitsplatz genutzt werden?

Nur bei geringer Gefährdung, kurzer Arbeitsdauer und wenn die Tätigkeit sicher von der Leiter aus durchgeführt werden kann.

3. Welche Standhöhe gilt für Leitern im Arbeitsschutz? 

Als Arbeitsplatz sind Leitern bis zwei Meter Standhöhe erlaubt; bei zeitlich begrenzten Tätigkeiten bis maximal fünf Meter.

4. Welche Fehler gefährden die Leiternutzung im Arbeitsschutz? 

Häufige Ursachen sind falsches Aufstellen, fehlende Standsicherheit, seitliches Hinauslehnen, beschädigte Leitern und unsachgemäße Nutzung.

5. Welche Alternativen zu Leitern empfiehlt der Arbeitsschutz? 

Die BGHM nennt Hubarbeitsbühnen, Gerüste und fahrbare Arbeitsbühnen als sicherere Alternativen.

6. Warum empfiehlt die BGHM beim Leitern im Arbeitsschutz eine Gefährdungsbeurteilung? 

Die Gefährdungsbeurteilung klärt vor Beginn der Tätigkeit, ob eine Leiter sicher genutzt werden kann oder ob Alternativen erforderlich sind.

7. Welche Rolle spielt die Sichtkontrolle bei Leitern im Arbeitsschutz?

Beschäftigte sollen Leitern vor jeder Nutzung auf erkennbare Schäden prüfen, um Unfallrisiken frühzeitig zu vermeiden.