1. Warum sind Leitern im Arbeitsschutz nur letzte Wahl?
Abstürze von Leitern oder Tritten können häufig schwere Verletzungen verursachen. Sicherere Alternativen wie Gerüste oder
Arbeitsbühnen sollen bevorzugt werden.
2. Wann dürfen Leitern im Arbeitsschutz als Arbeitsplatz genutzt werden?
Nur bei geringer Gefährdung, kurzer Arbeitsdauer und wenn die Tätigkeit sicher von der Leiter aus durchgeführt werden kann.
3. Welche Standhöhe gilt für Leitern im Arbeitsschutz?
Als Arbeitsplatz sind Leitern bis zwei Meter Standhöhe erlaubt; bei zeitlich begrenzten Tätigkeiten bis maximal fünf Meter.
4. Welche Fehler gefährden die Leiternutzung im Arbeitsschutz?
Häufige Ursachen sind falsches Aufstellen, fehlende Standsicherheit, seitliches Hinauslehnen, beschädigte Leitern und unsachgemäße Nutzung.
5. Welche Alternativen zu Leitern empfiehlt der Arbeitsschutz?
Die BGHM nennt Hubarbeitsbühnen, Gerüste und fahrbare Arbeitsbühnen als sicherere Alternativen.
6. Warum empfiehlt die BGHM beim Leitern im Arbeitsschutz eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung klärt vor Beginn der Tätigkeit, ob eine Leiter sicher genutzt werden kann oder ob Alternativen erforderlich sind.
7. Welche Rolle spielt die Sichtkontrolle bei Leitern im Arbeitsschutz?
Beschäftigte sollen Leitern vor jeder Nutzung auf erkennbare Schäden prüfen, um Unfallrisiken frühzeitig zu vermeiden.